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Miete mindern wegen Geruchsblästigung und Lärm?
Hallo und guten Abend zusammen. Evtl. hatte schon einmal jemand diese oder eine ähnliche Situation oder kennt sich rechtlich damit aus?? Wir haben folgendes Problem: Wir wohnen in einem Mietshaus. Seit ca. 1 Jahr wohnt unter uns eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern. Die Kinder sind sehr unagemessen laut, sie springen, hüpfen und rennen was das Zeug hält (unser Fußboden bebt wenn man unten loslegt), die Mutter schreit herum, die Kinder heulen und kreischen (auch Nachts). Außerdem stinkt deren Wohnung. Der komplette Hausflur riecht inzwischen. Wenn die Fenster mal geöffnet werden zieht der ganze Gestank in unsere Wohnung und wir müssen alle Fenster schließen. Es ist wirklich eklig!!! Durch die Wohnungsgesellschaft hat die Nachbarin schon einen Lüftungsplan erhalten, sie hat sich jedoch höchstens 2 Wochen an den Plan gehalten. 2x in der Woche kommt das Jugendamt und heute hatte sie von der Dame scheinbar den Auftrag bekommen zu lüften und hatte alle Fenster und Türen sperrangelweit geöffnet. Der ganze grausame Gestank zog in unsere Wohnung und wir mussten bei dem schönen Wetter alles schließen. Lange Rede kurzer Sinn: Können wir evtl. die Miete mindern? Wie geht man da vor?
Für dumme Antworten habe ich keinen Kopf Leute .....
Danke schon im Voraus für hilfreiche Antworten !! :)
ich möchte gerne nochmal darauf hinweisen, dass wir ÜBER der Mieterin wohnen und der Lärm so laut ist, dass er sogar den Fernseher übertönt und das Trampeln und Rennen so arg ist, dass der Boden bei uns bebt!!! Bei normalem Kindernlärm würde ich niemals etwas sagen, wir haben selber 1 Tochter !!!
5 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Bei einem Mangel darf man nach § 536 BGB die Miete mindern.
Dazu muss der Vermieter auf den Mangel (am sichersten schrifltich) aufmerksam gemacht werden. Nachdem der Vermieter Kenntnis vom Mangel erhalten hat, darf die Miete gemindert werden.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Beeinträchtigung. Auf die Minderung hat der VM keinen Anspruch mehr.
Bei Kinderlärm ist eine Mietminderung schwerer durchsetzbar. Hier sollte ein Lärmprotokoll mal für ca. 8 Wochen geführt werden. Manchmal erkennt man selbst, ob sich hier eine Minderung überhaupt lohnt. Der Kinderlärm tagsüber wird von den meisten Gerichten geduldet.
Wenn alles nichts hilft, kann man kündigen und sich eine andere Wohnung mieten.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - SunnyLv 6vor 9 Jahren
Grundsätzlich müssen Mieter Gestank aus einer Nachbarwohnung nicht klaglos ertragen. Der Vermieter sei verpflichtet, solche Mängel zu beseitigen, berichtet die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft & Mietrecht". Komme er dieser Pflicht nicht nach, könne der Mieter einen Gutachter beauftragen, der die Belästigung feststellt, heiÃt es in einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 296/10). Die Kosten dafür müsse der Vermieter tragen. Auch eine angemessene Kürzung der Miete sei rechtens.
Bei Kinderlärm wird's schon schwieriger, aber extremen Lärm, besonders auch nach 22 Uhr, muÃt du nicht hinnehmen, jeder Mieter hat sehrwohl ein Recht auf Ruhe....auch Kinder müssen Rücksicht auf Andere nehmen, das sollte ihnen beigebracht werden...versuch erstmal mit der Mutter zu sprechen...hilft das nicht melde es dem Vermieter
- vor 9 Jahren
Grundsätzlich ist es wohl leider so dass bei den meisten Rechtsstreiten die Kinderlärm betreffen der leidende Nachbar den Kürzeren zieht.
Allerdings gibt es auch das ein oder andere Urteil in dem der Kinderlärm als Belästigung anerkannt wurde. Vorallem dann wenn er innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten und in einem unerträglichen und gleichzeitig aber vermeidbaren MaÃe erzeugt wird.
(Sprich: die Kinder fahren um Mitternacht mit ihren Inlinern in der Wohnung rum, schreien und werfen Sachen durch die Gegend - nicht aber: Kind weint weil es einen Alptraum hatte)
Möglicherweise könnte tatsächlich auch die Geruchsbelästigung ein Minderungsgrund sein, wenn sie so stark und störend ist, dass die anderen Mieter in ihrer Wohnqualität immens eingeschränkt werden.
Ob das bei dir alles in diesem MaÃe ist kann ich leider nicht beurteilen.
Grundsätzlich würde ich mal behaupten, dass wenn es sich so verhält wie du es beschreibst, eine Mietminderung durchaus angebracht wäre.
Das ist halt jetzt meine Meinung.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Nen schönen Abend noch und starke Nerven!
- AnPaLv 5vor 9 Jahren
setz dich mit deiner Vermietung in Verbindung, und das Jugendamt immer wieder zu informieren ist auch ganz gut. Bei dem Vermieter kannste ruhig mit Mietminderung "drohen" - in der Regel wachen die dann oftmals etwas auf.
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- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Gegen Kinderlärm und fremde Gerüche kannst Du keine Mietminderung machen. Du kannst aber gegen die Mieterin klagen. Aber gegen Kinderlärm u klagen steht auf wacklichen beinen