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Ich (16) hab mir gerade ein Moped zugelegt und hab deshalb Ärger mit meinen Eltern?
Ich bin 16 und hab mir ein Moped zugelegt. Ein Kumpel aus meiner Klasse hat mir das Moped verkauft und dafür 100 Euro gekriegt, die ich gespart hab. Und dann kriegt ein noch jeden Monat 20 Euro von meinem Taschengeld, bis Januar, also noch 3 Monatsraten.
Meine Eltern haben davon nichts gewusst und sind voll sauer, wo ich jetzt mit meinem Moped zu Hause vorgefahren komme. Sie verbieten mir das Mopedfahren und verlangen, dass ich das Moped an meinen Kumpel zurückgebe. Weil ich aber das Moped von meinem Taschengeld bezahle und den Führerschein habe, finde ich das voll falsch, was meine Eltern da verlangen. Dürfen die das überhaupt?
10 Antworten
- BerniLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Dir möchte ich zum Trost sagen, dass dieses Verhalten von Eltern
gegenüber ihren Kindern, die sich ein Moped gekauft haben, schon in den fünfziger Jahren genau so ablief, wie bei dir jetzt.
Versuche nochmal mit deinen Eltern zu sprechen, denn es kann ihnen eigentlich egal sein, ob du nun mit 16 oder erst mit 18 Jahren einen Unfall erleidest. Nur das ist nämlich der Grund ihrer Ablehnung.
Leider haben sie das Recht, dir das Fahrzeug zu verbieten, da du nicht volljährig bist.
- Jürgen NRWLv 7vor 9 Jahren
Ja, deine Eltern dürfen dies.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schlieÃen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
Der beschränkt Geschäftsfähige bedarf zu einer wirksamen Willenserklärung, durch die er nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangt, nach § 107 der Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter.
Eine Spezialform der Einwilligung ist in § 110 (Taschengeldparagraph) festgelegt. Nach § 110 ist ein ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossener Vertrag wirksam, wenn der beschränkt Geschäftsfähige die vertragsmäÃige Leistung mit Mitteln bewirkt (hat), die ihn zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter überlassen worden sind. Die Einwilligung liegt hier in der Ãberlassung der Mittel zu "diesem Zwecke oder zu freier Verfügung". § 110 verlangt, daà der beschränkt Geschäftsfähige die Leistung bewirkt (hat), das bedeutet, daà der Vertrag erst nach Bewirkung der Leistung wirksam wird. So wird ein Ratenkauf bei beschränkt Geschäftsfähigen erst mit der Genehmigung durch den Vertreter oder durch Zahlung der letzten Rate wirksam.
- Brian W. AshedLv 7vor 9 Jahren
Ja, die dürfen. Selbst wenn du das Teil komplett bezahlt hättest. Aber einen Kreditvertrag zusätzlich - da hast du schlechte Karten.
Und wie alt ist der Kumpel?
Und da Pflictversicherung besteht, was weitere Kosten verursacht, hättest du das Teil auch ohne Kredit nicht kaufen dürfen.
Und Taschengeld - oder freie Verfügung - wird durch "übliche Verwendung" eingeschränkt. Deine Eltern haben ein Wort mitzureden, weil sie als deine Erziehungsberechtigten auch für den Zustand des Teiles verantwortlich sind. Dir und Dritten gegenüber. Stichwort Aufsichtspflicht. Und selbst wenn das Teil nur dumm rumsteht aber Betriebsflüssigkeiten unter sich lässt sind deine Eltern in der Pflicht. Die Versicherung darfst du nicht eigenständig abschlieÃen....
- Anonymvor 9 Jahren
Daraus kannst du jetzt lernen: Es ist selten eine gute Idee, die Chefs vor vollendete Tatsachen zu stellen. In deinem Alter hättest du dir eigentlich selbst denken können, das das Stress gibt. Merckx dir für die Zukunft.
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- PLv 5vor 9 Jahren
Ja dürfen sie. Allerdings hättest du beste Chancen gehabt, wenn du es gleich komplett bezahlt hättest. Siehe andere Antworten zum §110 BGB (Taschengeldparagraf).
- Anonymvor 9 Jahren
Ja, das dürfen sie. Der Mopedkauf ist damit schwebend unwirksam.
- hilfsbereitLv 7vor 9 Jahren
Seit wann sind Jugendliche mit 16 Jahren geschäftsfähig vom Gesetz?
Die Lebens - Lernvorgänge was schlecht ist - oder gut für einen Pubertären
fehlen Dir - Deine Eltern sind Dir da voraus.
Wollen Deine Eltern Dir schaden?
Oder ist das Hauptziel Deiner Eltern Dich vor Schaden zu bewahren?
Es lohnt sich für Dich Deinen Eltern zu vertrauen, zu glauben, Dich unterzu-ordnen.
Ein Leben ohne Ordnung führt in die Abhängigkeit, in das sichere Chaos.
Dann sollen womöglich Deine Eltern Dir aus Deinem selbst verursachten Desaster helfen?
- Anonymvor 9 Jahren
ya leider dürfen eltern das ... dafür sind die ya auch da ....
- Andy_1Lv 4vor 9 Jahren
Leider dürfen sie es, aber ich finde es unglaublich von deinen Eltern! Ich gehe mal davon aus, dass das Teil eine Versicherung hat und gut funktioniert oder? Dann wäre es auch kein Problem, denn schlieÃlich bist du alt genug dafür. Und Erziehungsmethoden nach dem Motto: "Was ich nicht selbst kann und brauch, verbiete ich den Kindern einfach auch!" hat noch nie funktioniert.
Ich würde deinen Eltern erstmal für eine Woche die kalte Schulter zeigen, wenn sie das wirklich durchziehen.
Etwas anderes ist es, wenn das Teil eine komplette Rostlaube ist, denn dann kannst du dir selbst schonmal dein Grab schaufeln. Da würde ich als Vater dir es auch verbieten zu deinem eigenen Schutz.