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Kim fragte in Schule & BildungFinanzielle Hilfen · vor 9 Jahren

Wohngeld oder BaB beantragen?

Hey,

ich mache eine Ausbildung und bekomme 477€ im 1. Lehrjahr. Ich fahre jeden Tag ca. 100 km von mir bis zu meinem Betrieb und zurück. Mit dem Auto wäre diese Strecke unbezahlbar und mit der Bahn zahle ich auch jeden Monat 130€

Ich habe mir nun überleget ob ich evtl. ausziehen soll, in einen Ort der näher zu meinem Ausbildungsbetrieb liegt, da ich zudem auch ca. 2 Stunden fahrt jeden Tag habe.

Meine Frage ist jetzt, als normaler Azubi im 1. Lehrjahr bekomme ich kein Wohngeld oder?

Wenn ich ausziehen würde, würde ich dann evtl BaB bekommen`? Meine Eltern verdienen gemeinsam Netto jeden Mónat ca. 5000€, hat das Einfluss auf das BaB?

Bafög konnte mein Bruder beispielsweise nicht bekommen weil das Einkommen meiner Eltern zu hoch war, sie können mich finanziell bei einer Wohnung aber einfach nicht unterstützen.

Vielen Dank schonmal für Antworten! :-)

Liebe Grüße

2 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Berufsausbildungsbeihilfe

    Anspruch haben Auszubildende unter folgenden Voraussetzungen:

    Der Auszubildende geht einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung nach. Schulische Ausbildungen sind nicht förderungsfähig. Im Regelfall ist nur die erste Berufsausbildung förderungsfähig. Seit dem 1. Januar 2009 kann daneben auch eine Zweitausbildung, d. h. eine weitere Ausbildung nach einer bereits erfolgreich abgeschlossenen ersten Ausbildung, gefördert werden (§ 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III) (bis 31. März 2012: § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III a.F.). Das kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird. Das macht eine Prognoseentscheidung der Verwaltung bereits auf der Tatbestandsebene erforderlich. Die Förderung einer Zweitausbildung steht - anders als die der Erstausbildung - im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, d. h. selbst wenn die Prognoseentscheidung positiv ausfällt, folgt daraus nicht zwingend ein Anspruch auf Förderung der Zweitausbildung.

    Der Antragsteller wohnt während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern und kann auch nicht dort wohnen, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder

    Der Antragsteller ist über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder war verheiratet) oder hat mindestens ein Kind und zieht in eine eigene Wohnung.

    Außerdem müssen immer folgende Voraussetzungen vorliegen:

    Die Eltern dürfen nicht so viel Geld verdienen, dass sie den Auszubildenden selber allein unterstützen könnten. Das Einkommen der Eltern darf also nicht ausreichen, um den Bedarf des Auszubildenden ganz zu decken. Die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt denjenigen Anteil an dem Bedarf, der durch das Einkommen der Eltern und das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden nicht abgedeckt ist.

    Ist der Auszubildende verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners unter Berücksichtigung von Freibeträgen in die Berechnung mit ein.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Co...

    Wohngeld für Schüler, Studenten und Auszubildende

    Leben Schüler, Auszubildende oder Studenten alleine in einem Haushalt oder besteht der ganze Haushalt nur aus Schülern, Auszubildenden und Studenten (bspw. zwei Studenten in Lebenspartnerschaft), besteht in der Regel eine Gesetzeskonkurrenz mit dem BAföG. Sie erhalten Wohngeld dann nur, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht. Dies ist unter anderem bei zu langer Studiendauer der Fall, nicht aber bei zu hohem eigenem Einkommen (Bsp. Berufsakademie) oder zu hohem Einkommen der Eltern. Gleiches gilt für Auszubildende, die „dem Grunde nach“-Anspruch auf Leistungen nach § 59 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe – BAB) haben.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld#Wohngeld_f.C...

  • vor 9 Jahren

    Du kannst dir beides abschminken, denn deine Eltern verdienen genug, und somit können und müssen sie deine Ausbildung finanzieren und dir Unterhalt gewähren, denn dazu sind sie verpflichtet:

    http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_...

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