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Rechte an Foto zurückfordern?
Können die Rechte an einer Fotographie "zurückverlangt" werden, wenn sie bereits an eine Person übertragen wurden?
Anders formuliert: Wenn man die Ermächtigung zur kostenfreien Verwendung eines Bildes erteilt bekommen hat, kann diese dann einfach wieder entzogen werden?
2 Antworten
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Das kommt auf die Vertragsart und auf zusätzliche Konditionen an.
Bei einem Kauf ist das definitiv NICHT möglich wenn es nicht vertraglich festgelegt wurde, da bei einem Kauf die Rechte Endgültig an den Käufer über gehen.
Bei Leihe, Miete und Pacht (auch die wäre theoretisch möglich) geht der Besitz und damit das Nutzungsrecht wieder zurück.
Konkret du hast die unentgeltliche Nutzung erlaubt. Das nennt sich juristisch Leihe. ( ist keine Schenkung da hierfür enge Bedingungen gelten). Bei einer Leihe bleibt das Eigentum bei dir. Allerdings muss bei der Leihe der Besitz zurück gefordert werden. Das heißt in deinem Fall du musst das Ende des Nutzungsrechtes erklären. Im Zweifel beweisbar. Es spielt hierbei auch keine Rolle ob sich deine Rechte aus dem Copyright oder aus dem Recht am eigenen Bild ergeben. Mit anderen Worten ob du der Fotograf oder das Modell bist.
Zu deiner Usicherheit. Du hast lediglich du Nutzung erlaubt aber nicht dein Nutzungsrecht/Recht am eigenen Bild abgetreten.
Der Urheber hat übrigens nur ein einziges Recht, an einem Werk, nämlich das an einer unentgeltlichen Kopie und MEHR NICHT. Das Recht an der Verwertung hat ausschließlich der Copyrightinhaber der mit dem Urherber identisch sein kann, aber nicht muss. Bei einem Angestellten Fotografen beispielsweise gehen die Rechte sofort zum Arbeitgeber ohne das der Urheber sie abtreten muss.
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Ja - Nutzungsrechte werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Die Verfügungsgewalt liegt immer beim Urheber, er kann seine Ermächtigung jederzeit zurückziehen, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde