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Anonym
Anonym fragte in Computer & InternetInternetSonstiges - Internet · vor 9 Jahren

Darf man eine Email trotzdem weiterleiten (s. D.)?

wenn unter der Email steht, dass das persönlich, vertraulich ist und dass man die Email nicht weiterleiten darf, wie z. B.: bei Antwort auf eine Bewerbung?

Darf man die Email dann trotzdem an seinen Sachbearbeiter vom Jobcenter weiterleiten, damit er sieht, dass man eine Antwort bekommen hat?

Und würde das der Absender merken, wenn man die Email trotzdem weiterleitet?

Ein Drucker ist schliesslich nicht vorhanden, dass man die Email ausdrucken könnte.

Danke für die Antworten.

Update:

@Habu: Meines Wissens nach bekommt der Sachbearbeiter nur Bescheid, wenn das per Vermittlungsvorschlag geschieht. Also, dass der Sachbearbeiter selbst den Arbeitgeber kennt bzw. von ihm Bescheid weiss.

Aber bei Eigenbemühung, die man im Internet oder Zeitung selbst (ohne Jobcenter) gefunden hat, glaub ich nicht, dass der Sachbearbeiter dann Bescheid bekommt.

7 Antworten

Bewertung
  • Yigga
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ähm, nein?!

    Wenn du einen Nachweis für das Jobcenter benötigst, dann bitte den Nicht-Arbeitgeber um eine schriftliche Absage, die du vorzeigen kannst.

  • vor 9 Jahren

    In dem Fall darfst du das, und der Absender merkt die Weiterleitung auch nicht, ES SEI DENN, der Empfänger (in dem Fall also das Jobcenter) teilt es ihm mit.

    Die meisten dieser Email-Anhängsel sind sowieso nicht rechtsverbindlich, also wenn du auf eine Aufforderung des Jobcenters hin, dich bei Fa. XY zu bewerben reagiert hast und dir Fa. XY zurückgeschrieben hast, dann darfst du das auch im Wortlaut dem Jobcenter mitteilen.

  • Punk
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    1. Solche Klauseln sind in der Regel Textbausteine.

    2. Es geht um deine Arbeit. Was du mit einem aktuellen, künftigen, ehemaligen oder potenziellen Arbeitgeber kommunizierst unterliegt dem Datenschutz - das ist dein RECHT, nicht deine PFLICHT.

    3. Ausnahmen wären allenfalls, wenn du Firmengeheimnisse verrätst.

    4. Aber einem zur Geheimhaltung verpflichteten Mitarbeiter vom Jobcenter darfst du alles sagen was der wissen will.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Auch wenn nicht unter einer Email steht, dass man sie nicht weiterleiten darf, gehoert es zum guten Ton, das nicht zu tun.

    Bei einer Absage von einem eventuellen Arbeitgeber gilt das nicht. Es ist dein Recht, sie zu verwenden, wie du willst. Auch als Nachweis fuer dein Jobcenter.

    Lass dich troesten, der Absender der Mail merkt es nicht, wenn du seine Nachricht weiterleitest aber er koennte es erfahren, weil dein Sachbearbeiter vom Jobcenter dort vielleicht anruft, um zu erfahren, warum man dich wieder nicht genommen hat.

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  • vor 9 Jahren

    Diese Klausel ist nur dafür gedacht, dass jemand, der diese Mail aus Versehen (Tippfehler o.Ä.) bekommt, und der also nicht der rechtmäßige Empfänger ist, sie nicht an irgendwen (Presse,etc.) weiterleitet.

    Du als rechtmäßiger Empfänger der Mail kannst damit machen was du möchtest, es sei denn du hast eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben.

  • vor 9 Jahren

    Ruf doch die Firma an und frag nach. Wenn Du es nicht darfst, sollen sie Dir die Absage schriflich mitteilen.

    So würde ich es machen und wäre da auf der sicheren Seite.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Für den Sachbearbeiter von Jobcenter braucht du die Mail nicht weiter leiten.

    Der bekommt die sowieso

    NT . wenn man mal davon ausgeht das du deine Bemühungen über die

    gängigen Arbeitsvermittler geacht hast , haben die Jobcenter auch davon

    Kenntniss erhalten. Wenn das nicht so ist , dann druckt mal diese

    Bewerbung oder Ablehnung aus und bringt das zu nächten Termin

    dem Sachbearbeiter mit. Sonst hast du doch keinen Nachweiß deiner

    Bemühung. xD

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