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Versicherungsfrage Dusche Wasserschaden?
Von unserer Duschtasse ist der Übergang zum Siphon weggerostet, (also unsichtbar, unter der Duschtasse= Becken, in dem man beim Duschen steht) . Nun geht es um die Regelung im Rahmen der Hausversicherung. Die Versicherung hat uns mitgeteilt, dass sie eine Schadensreglung ablehnt, da kein Rohrbruch im herkömmlichen Sinne vorliegt. Wir haben gegoogelt und stießen auf ein Gerichtsurteil , das aussagt dass der "Bodenablauf" doch versichert ist. Das haben wir der Versicherung mitgeteilt, sie sagt jedoch, dass die Duschtasse ein anders liegender Fall ist. - Wer weiß: Sind wir wirklich die Verlierer? Wir haben noch nie irgendwas in Anspruch genommen und jetzt, wo mal ein Schaden da ist, bleiben wir auf den Kosten sitzen. - Wir haben übrigens keine Rechtsschutzversicherung, möchten also auch nicht unnötig prozessieren. Aber wir können es eigentlich nicht glauben.- Falls jemand einen Tipp oder Ratschlag hat, wären wir froh.
3 Antworten
- UlliLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Es gibt auch für Streitigkeiten mit Versicherungen s. g. Ombutsmänner. Schau doch bitte mal nach. Diese Ombutsverfahren sind für uns Verbraucher kostenlos. Der Sinn ist wohl, den Gerichten Arbeit abzunehmen (gibt es für sehr viele Bereiche). Auch die Verbraucherzentralen helfen. Werden sie schriftlich für dich tätig, dann kostet dich das in etwa so um die 12,-- Euro.
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Lest genau die Bedingungen durch. Früher waren Schäden die im Laufe der Zeit entstanden nicht versichert. Heute sind sie meist inbegriffen.Jetzt kommt es auf das Alters des vertrages an. Bei versicherungen empfehle ich auf alle Fälle einen Anwalt. Sie versuchen immer viel zu kürzen
- GinettaLv 7vor 9 Jahren
Nein, da habe ich leider keinen Ratschlag. Aber so ist das mit Versicherungen, die kassieren und kassieren und wenn sie mal zahlen sollen für einen Schaden, dann sind die Sachen plötzlich nicht versichert. Ich würde mal nachfragen, warum die Duschtasse ein anderer Fall ist. Dafür muà es soch eine einleuchtende Erklärung geben.