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Ex Mieter möchte Kaution zurück?

Hallo Community,

Mein Ex Mieter, der ohne ordentliche Kündigung zum 01.01.2012 aus meiner Wohnung auzgezogen ist und seinen Unrat in der Wohnung stehen lassen hat (sideboard, Esstisch, Vitreine =alles für den sperrmüll weil wertlos) fordert nun 10 Monate später seine Kaution von ca. 2000E anwältich zurück obwohl er mir einen Schaden von ca. 2200E (Schaden an Möbeln, Heizkosten etc.) hinterlassen hat. Ich wusste zu damaligem Zeitpunkt nicht wohin er gezogen war. Einzigst sagte er mir er würde zum 1.1.ausziehen und die Wohnung ordnungsgemäß hinterlassen. Er ist mein erster Mieter gewesen. zurzeit ist die Wohnung wieder vermietet. Ich mache mir nun große Sorgen dass ich durch irgendeinen unscheinbaren Paragraphen nun auch noch um meine Kaution gebracht werde. Wer weiß Bescheid, bitte um Hilfe.

Gruß Euer Mirko

8 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nicht ganz einfach.

    Es wurden von beiden Seiten Fehler gemacht.

    Zum Beispiel: Kündigung zählt nur schriftlich, der VM hat wieder vermietet - ergo die Kündigung akzeptiert, der VM musste in die Wohnung, wie und wann tat er das? Eventuell kann der Ex-mieter Schadensersatzansprüche geltend machen, da seine Möbel weg sind. Kann der VM nachweisen, dass es sich umwertloses Zeug gehandelt hat?

    Schadensersatzansprüche verjähren allerdings 6 Monate nach Mietvertragsende.

    Entweder sollte sich der Vermieter anwaltlichen Rat nehmen, oder einen Vergleichsbetrag anbieten.

    Beim ersten Gerichtstermin wird sowieso ein Vergleich angeboten, dann müsste man noch seine Anwaltskosten dazu rechnen.

    Einen Teil der Kaution darf man wegen der noch ausstehend Betriebskostenabrechnung zurückbehalten. Außerdem, sollte der gegnerische Anwalt seine Kosten geltend machen wollen, nicht zahlen.

    Wer vermietet, kann sich einen seriösen Hausverwalter nehmen, dann sollte man weniger Probleme haben - auch keine Mietnomaden.

    Kaution: § 551 BGB

    Verjährung: § 548 BGB

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Hast Du nach seinem Auszug ein Protokoll erstellt und von dem Zustand der Wohnung Fotos gemacht? Hast Du die Möbel im Keller aufbewahrt und nicht einfach entsorgt? Wenn Du diese Fragen mit ja beantworten kannst, kannst Du Dir einen Anwalt nehmen und gegen die Forderung angehen. Wenn nein, dann kannst Du die Kaution, abzüglich der noch angefallenen Betriebskosten, auszahlen.

  • vor 9 Jahren

    Die ganzen Rechnungen wären jetzt wichtig, dass Sie beweisen können, was wirklich für ein Schaden verursacht worden ist Fotos wären dann auch wichtig.

    Mein persönlicher Rat wäre wir hatten das Problem umgekehrt vor kurzen nehmen Sie sich ein Anwalt der spezialisiert ist auf Mietrecht!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn Du einen Anwalt hast (und der im Mietrecht bewandert ist), lege ihm den Fall vor. Ansonsten solltest Du nun einen Anwalt für Mietrecht suchen.

    Das alleine durchzufechten halte ich nicht für ratsam.

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nimm Dir einen Anwalt, der kennt die Facetten der Rechtsprechung.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nach Deiner Aussage sagte er Dir, er würde zum 1.1. ausziehen.

    Das hat er ja auch getan. Also wußtest Du von der Kündigung vorher, und sie wurde ja dann auch vom Mieter in die Tat umgesetzt.

    Was soll also das Rumgeeire mit ""ordentlicher"" Kündigung ?

    Sideboard, Esstisch und Vitrine sind nach wie vor sein Eigentum. Wenn Du es subjektiv als Sperrmüll ansiehst, berechtigt das Dich in keinster Weise, diese Gegenstände, die Dir nicht gehören, zum Sperrmüll zu geben.

    Schäden an Möbeln. War die Wohnung also möbliert, bis auf die drei o.g. Sachen ?

    Waren das neue Möbel ?

    Hast Du alles mit Fotos und Rechnungen dokumentiert ?

    Hast Du bei anfallenden Reinigungs- und Renovierungsarbeiten Deiner Schadensminderungspflicht Genüge getan ?

    Hast Du die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet ?

    Hattest Du die 2000 € zinsbringend auf die Bank gegeben ?

    Wenn Du in angemessener Weise eine plausible Gegenrechnung aufmachen kannst, das mit den Heizkosten nach dem Auszug kannst Du natürlich haken, kannst Du diese Kostenaufstellung Deinem Anwalt geben.

    Wenn Du nach Mitteln und Tricks suchst, die Kaution nebst Zinsen herauszurücken, wird das schief gehen.

    Daß Dir tatsächliche und belegbare Kosten in Höhe von 2.200 € entstanden sein sollen, wage ich zu bezweifeln.

    Das wird dann ggf. vor einem Gericht geklärt werden müssen.

    Außerdem ist es keinesfalls "DEINE" Kaution. Das Geld gehört immer noch dem Mieter. Es wurde lediglich als eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Ansonsten, wie gesagt, Nachweise der enstandenen Kosten berechtigen zum Abzug. Das ganze Geld behalten zu können...das wird wie gesagt, ggf. vor Gericht zu klären sein.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ab zum Anwalt. Ich hoffe, dass du den Zustand der Wohnung dokumentiert hast und Zeugen/ Quittungen für die Beseitigung der Schäden hast.

  • vor 9 Jahren

    "auch noch um meine Kaution gebracht werde"

    es ist nicht deine kaution sondern seine

    deshalb will er sie ja auch zurück

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