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kostennebenabrechnung?

ich habe die nebenkostenabrechnung erhalten. Normalerweise wird doch Wasser pro Kopf abgerechnet oder? Oder geht das auch mit der m² fläche?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Sind keine Wasseruhren vorhanden wird nach dem Verteilerschlüssel abgerechnet der im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde im Mietvertrag nichts vereinbart wird nach m² (§ 556 BGB) abgerechnet.

    Wurde im Mietvertrag etwas anderes oder gar nichts vereinbart und hat der Mieter z.B. 6 Jahre lang ohne Beanstandung einen anderen Verteilerschlüssel akzeptiert, ist dieser "neue" Verteilerschlüssel gültig geworden. Man nennt dies eine konkludente Vertragsänderung.

    Manche Gerichte meinen auch schon nach 3 Jahren einer dieser Vertragsänderungen zustimmen zu müssen - nach 6 Jahren gilt es aber als sicher.

    Nach Kopf abzurechnen mag gerechter sein, aber das Gesetz geht grundsätzlich nach m² der Wohnfläche aus.

    Quelle(n): Sachverständiger für Betriebskosten
  • vor 9 Jahren

    Das ist verschieden...

    Es gibt Modelle, bei denen die Vermieter das Ganze pro Kopf abrechnen, aber auch Modelle bei denen es um die Wohnfläche geht. Darüber hinaus gibt es auch viele Wohnhäuser, wo jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler hat und dann wird genau nach Verbrauch abgerechnet, was ich für die fairste Methode halte.

  • vor 9 Jahren

    Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Geht beides. Das sollte im MV vereinbart sein. Am besten wäre allerdings eine Abrechnung Wasser nach Verbrauch mit Wasseruhr.

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  • ?
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    das ist dem vermieter überlassen.am fairsten ist eine wasseruhr in jeder wohnung

  • Wenn es eine Wasseruhr gibt, wird es nach Verbrauch abgerechnet, sonst meistens 70 % pro Kopf und 30 % nach qm, aber, die anderen haben Recht, das müsste im Mietvertrag geregelt sein. Ein Mieterverein kann auch weiterhelfen.

  • vor 9 Jahren

    Du kannst auch das Wasser von ganzen Haus bezahlen, wenn du das unterschrieben hast... ich schließe mich Janet M an: lies den Mietvertrag, prüfe ob alles ordentlich abgerechnet ist und wende dich ggf. an den Vermieter, falls etwas nicht stimmt.

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