Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Mi fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 9 Jahren

Eine Frage der Haftung: Abgehängtes Bild hinterlässt loch im Putz an der Wand.?

Hallo, ich bin neu in ein WG Zimmer gezogen, und wollte auch ein paar Bilder aufhängen. Der Vermieter hat mir gesagt er möchte nicht, da das Haus Denkmalgeschützt ist, dass ich Löcher bzw. klebestreifen in/an die Wand mache, wegen Löcher usw.. Kreativ wie ich bin, habe ich mir also diese tesa Powerstrips zum Bilderaufhägen geholt. Hab die hinten auf das Bild gemacht und an die Wand geklebt. Das bild war schief und ich wollte es nochmal richtig aufhängen. Bei abziehen jedoch, reiß ich ein daumenbreites Stück mit aus der Wand. Die Frage ist jetzt: Hafte ich, weil ich trotzallem was an die Wand geklebt habe, oder haftet der vermieter, weil der Putz einfach nur ***** war?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Denkmalgeschütztes Gebäude - hat mit einem abgeplatzten Putz-Stückchen im Innenbereich eines Hauses absolut nicht gemein. Die "beschädigte" Wand ist so zu behandeln, als wenn ein Dübelloch für das Befestigen eines Bildes oder einer Gerätschaft vorausgegangen ist. Spätestens beim Auszug sind solche "Gebrauchs-Spuren" sachgemäß zu verschließen. Weitergehende Ansprüche sind grundsätzlich irrelevant.

    Quelle(n): Der Verfasser war 12 Jahre vereidigter Sachverständiger der KammerI
  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Vermutlich du, bzw deine Haftpflichtversicherung. Aber so gross dürfte der Schaden nicht sein.

  • vor 9 Jahren

    Hole Dir Spachtelmasse und verschließe das Loch ordentlich. Dann kann der Vermieter nichts sagen

  • vor 9 Jahren

    Du, da Du die Verienbarung akzeptiert hast. Außerdem kann es sich mit solchen Häusern so verhalten. Denkmalschutz kann vieles einengen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.