Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wassereinbruch durch die Decke... was hab ich zu erwarten?

Pünktlich zum Semester-start habe ich heute gesehen, dass Wasser durch die Schlafzimmerdecke kommt... Der Boiler darüber ist undicht (120l). Was kann da rechtlich passieren? Ich habe zwar nichts am Boiler gemacht (außer Temperatureinstellungen, was mir aber der Vermieter bei Einzug noch erklärt hatte), aber in wie weit kann der Vermieter uns dafür in Haftung nehmen? Mietkürzung möchte ich lieber nicht machen...

Horror-Szenario: Ein Gutachter stellt fest, man habe was am Boiler gemacht. Ich war da sicher nicht dran, aber wie soll ich das beweisen?!?

Schlafzimmer ist wegen Moder-Geruch schon nicht mehr bewohnbar...und mitten im Semester umziehen ist eine Katastrophe!

Update:

@Sprendlinger: Doch es liegt am Boiler! Der ist direkt drüber und dort läuft er raus! Wir legen schon Hanttücher davor, aber es sickert dennoch durch (Trockenbau im Holzdachstuhl).

Schaden hat bei uns noch nichts genommen....

7 Antworten

Bewertung
  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Einen Wasserschaden meldet man sofort dem Vermieter u n d der

    Hausratsversicherung. Die Hausratsversicherung muß dafür zahlen.

    Solltest du keine abgeschlossen haben, darfst du den Schaden unter

    Dummheit und Lehrgeld abbuchen.

  • vor 9 Jahren

    Wenn das Wasser durch die Decke kommt liegt es bestimmt nicht an Deinem Boiler. Insoweit kannst Du auch am Boiler nichts gemacht haben. ZUständig ist die Leitungswasserversicherung Deines Vermieters. Mit der Versicherung bzw dem Vermieter kannst Du Dich über Mietminderung unterhalten. Unterrichte zumindest Deine Hausratversicherung. Sie springt ein bei den Möbel die Dir kaputt gehen.

  • vor 9 Jahren

    den schaden nicht zu melden ist die schlechteste variante. der vermieter muss von dem schaden wissen um in zu beseitigen. wenn er dir unterstellt, dass du eine schuld daran hast, so muss er es beweisen können.

  • vor 9 Jahren

    Pechvogel besprich eine Mietkürzung mit einem Fachanwalt, keine Kürzung liest sich wie schuldig - der Anwalt hält dir auch noch weiteren ÄRGER vom Hals. Viel Glück

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Mimas
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    "...aber in wie weit kann der Vermieter uns dafür in Haftung nehmen? ..."

    Gar nicht!

    (wenn du tatsächlich nicht unberechtigterweise dran rumgefummelt hast)

    "... Mietkürzung möchte ich lieber nicht machen..."

    Solltest du aber tun, wenn du den Schaden dem Vermieter gemeldest hast und dieser keine Anstalten macht den Schaden zu beheben.

    Auch was den Modergeruch in dem Zimmer und eventuelle Schäden an deinen Sachen, Möbeln usw. angeht.

    "...Ich war da sicher nicht dran, aber wie soll ich das beweisen..."

    Brauchst du ja auch nicht. Im Zweifelsfall, wenn der Vermieter unterstellt, du hättest den Schaden verursacht, müsste er beweisen, dass du es zweifelsfrei warst.

    Ganz sicher gibt es auch in der Stadt einen Mieterverein, bei dem man sich entsprechend beraten lassen und der u.U. auch weitergehende Unterstützung bieten kann.

  • vor 9 Jahren

    Schreib mich doch bitte an ich geb dir dann meine Kontodaten, denn offenbar hast du Geld zu verschenken. Hallo du hast:

    1. einen Anspruch auf vollenn Schadenersatz und

    2. einen Anspruch auf Mietminderung.

  • Steini
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Nun ich hoffe Du hast eine Hausrat Versicherung, Ok?

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.