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Wie viel Miete muss ich zahlen. Was ist mein Recht, was nicht?

Am 12.10 ist Schlüsselübergabe, am 15.10 zieht der Nachmieter ein. Nun Will mein Vermieter das ich bis zum 14.10 Miete bezahle. Ist er damit im Recht? Darf er mir Miete abnehmen für zwei Tage in denen ich das Mietobjekt nicht einmal betreten darf/kann? Wie ist meine rechtliche Grundlage? Und wie viel muss ich bei 220€ Miete noch bezahlen?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Der Mieter muss 102,67 Euro bezahlen. In der Kündigung steht das Mietende. Die Schlüsselübergabe hat damit nichts zu tun. Der Mieter kann die Schlüsselübergabe auch am 14.10 durchführen...

    Erst wenn der Vermieter vor dem 14.10. die Räume entgeltlich weiter vermieten würde, hätte der Exmieter einen Anspruch auf zu viel gezahlte Miete.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 9 Jahren

    Zu wann ist die Wohnung den gekündigt worden? Ohne diese Information kann man dir hier nicht recht weiter helfen. Ist die Kündigung zum 31.10, dann müsstest du eigentlich noch den ganzen Monat bezahlen und dir Regelung bezüglich der Miete für die Zeit in der dein Nachmieter schon drin mit ihm klären. Ansonsten teile die Miete durch 31 und multipliziere mit 14, dann weißt du was du für den angebrochenen Monat bezahlen mußt

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Hängt von deiner Kündigungsfrist ab. Wenn die Wohnung vor Ablauf deiner Kündigungsrist neu vermietet wurde, musst du so lange zahlen, bis der neue Mietvertrag gültig ist. In dem Fall einschl. 14.10.

    Wenn du den Schlüssel vorher abgibst, ist das deine Sache. Verpflichtet bist du dazu nicht. Wenn du willst, kannst du den Schlüssel bis 14.10. 24:00 Uhr behalten, aber wer ist schon so kleinkariert. Die Schlüsselübergabe befreit dich jedenfalls nicht von der Zahlungspflicht.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    du musst doch eine Kündigungsfrist haben, wann läuft die denn ab? Du musst bis zu dem Tag Miete bezahlen, an dem deine Kündigungsfrist abläuft. Die Schlüsselübergabe hat damit nichts zu tun. Danach wird die Schlüsselübergabe gemacht. Wenn der Vermieter diese erst 2 Wochen später durchführt, ist es sein Pech. Du hast ab dem Tag keinen gültigen Vertrag mehr und musst somit auch nichts bezahlen. Und wenn du die Wohnung nicht mehr nutzen kannst, erst recht nicht. Anders sieht es dagegen aus, wenn deine Kündigungsfrist zb zum 31.10. endet, dann bist du offiziell für die Miete verantwortlich, zumindest bis der neue Mieter einzieht. Zieht er erst zum 15. ein, deine Kündigungsfrist läuft erst zum 31. ab, musst du bis zum 14. Miete bezahlen.

    Was hast du denn da vereinbart? Du darfst die Schlüsselübergabe erst dann gestatten, wenn deine Kündigungsfrist abgelaufen ist, da du eben solange auch Miete bezahlen musst. Wenn du die Schlüsselübergabe vorher abwickeln und einem Nachmieter das Feld und zb die halbe Monatsmiete überlassen willst, sollte man das immer schriftlich mit dem Vermieter vereinbaren!

    Also wann läuft die Kündigungsfrist ab?

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  • vor 9 Jahren

    Normalerweise gilt der komplette Monat für die Miete. Die Wohnung kannst Du dabei übergeben wann Du willst. Selbst wenn Du am 2 übergibst ist die Miete für den ganzen Monat fällig. Da der Vermieter nicht doppelt kassieren darf, brauchst du nur den halben Monat zu zahlen, also in deinem Fall 110 €. Auf eine tägliche Mietzahlung kannst du nicht bestehen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Mit der Schlüsselübergabe endet das Mietverhältnis, sofern dieses durch eine Kündigung festgelegt wurde. Du bist nicht verpflichtet VOR dem Tag der Kündigung den Schlüssel zu übergeben! Ist das Ende des Mietverhältnisses der 14.10., dann gib den Schlüssel nicht eher her, niemals! Wichtig ist auch ein Übergabeprotokoll, sei kleinlich bei allem was dir zum Nachteil ausgelegt werden kann und setze dem Vermieter eine Frist zur Zahlung der Kaution, dabei Fristen beachten.

    Der Vermieter ist nicht berechtigt den Schlüssel vor dem Ende der Mietzeit abzunehmen. Tut er das, bedeutet es das Ende des Mietverhältnisses. Fertige ein Protokoll an, sei niemals alleine und bestehe auf die Zahlung der Kaution mit Frist!

  • Lisa P
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Die rechtliche Grundlage richtet sich nach deinem Mietvertrag und der Kündigungsfrist.

  • vor 9 Jahren

    2 tage miete auweia das bringt dich an den rand des ruins

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