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Habe ich ein Recht darauf meine Tochter zu sehen?
Meine exfreundin und ich haben eine gemeinsame 3 jährige tochter. als sie damals schwanger wurde hatte ich sie verlassen und allein mit dem kind stehen gelassen. mir tut das heute so unfassbar leid. aber ich war damals erst 18 und einfach zu jung, um ein verantwortungsvoller vater zu sein.
ich habe die ganzen letzten 3 jahre so oft an meine tochter gedacht aber ich habe es einfach nicht geschafft zu meiner ex zu gehen, da die mich jetzt natürlich hasst und sie nicht will dass ich das kind sehe oder sonstiges. ich kann sie verstehen aber ich bin jetzt 21 und habe mich verändert. damals war ich noch dumm, egoistisch und verantwortungslos, aber so bin ich nicht mehr. obwohl ich meine tochter nicht kenne, liebe ich sie über alles. es ist mein größter wunsch sie kennen zu lernen.
Habe ich irgendein recht darauf oder liegt die ganze entscheidung bei meiner ex?
13 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
als anwaltsgehilfin kann ich dir sagen, hat grundsätzlich jedes elternteil das recht, sein leibliches kind alle 14 tage zu sehen...
bei dir bzw. deine frage kann man nicht beantworten, weil wir hier einige rechtliche aussagen benötigen...
1. bist du als vater eingetragen ?
2. hast du schon post vom jugendamt bekommen wegen unterhalt bzw. zahlst du kindesunterhalt ?
3. hat die mutter des kindes das alleinige sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht ?
wenn du auf der rechtlichen grundlage nicht als vater eingetragen bist bzw. du die vaterschaft anerkannt hast, hast du vorerst auch keine möglichkeit dein kind zu sehen und müßtest erst einmal dahingehend ordnung schaffen das du als rechtmässiger vater eingetragen wirst...
des weiteren ist es wichtig, das du den kontakt zu deiner ex suchst, ich persönlich finde deine einstellung sehr sehr traurig weil es nicht um dich geht, sondern um ein kleines mädchen was ihren papa gar nicht kennt... wenn deine ex dir gewährt deine tochter zu sehen, muss diese dich erst einmal kennen lernen und kann und sollte dieses nur im beisein der mutter..... wenn du rechtlich als vater eingetragen bist und die ex nach deinem persönlichen kontakt mit ihr das nicht möchte kannst du über das jugendamt versuchen dein besuchsrecht einzuräumen dieses wird aber danna uch nur im beisein eines mitarbeiters vom jugendamt sein, denn wenn die mutter das alleinige sorgerecht hat, hat diese auch alleine das recht über das wohl ihres kindes zu entscheiden...
hier wird die meines erachtens keiner recht eine aussage erteilen können da wir diese fakten alle nicht kennen aber fazit ist: WENN DU NUN ERWACHSEN GEWORDEN BIST UND DICH UM DEIN KIND KÜMMERN MÖCHTEST; WAS ICH NACH DEN JAHREN ZWAR TRAURIG FINDE ABER NOCH NICHT ZU SPÄT IST; MUSST DU DEN KONTAKT ALS ERSTES ZUR MUTTER SUCHEN.....
ich bitte dich inständig, das es hier um das kind geht und ein kind brauch beide elternteile sowohl mutter als auch vater und ihr zwei mußt eure differenzen außen vor lassen und das fängt an in dem du sämtliche eier die du in der hose hast zusammen nimmst und den kontakt zur mutter suchst (sry das ich so hart schreibe) aber ich finde es wirklich sehr traurig was du hier schreibst.... du hast geschrieben du warst noch zu jung gerade 18 jahre aber du warst nicht zu jung um sex zu haben und das ist das, was wütend macht, weil nur ein einziger leidet und auf dessen kleinen rücken ausgetragen wird:
Deine Tochter !
- aminLv 6vor 9 Jahren
Bin kein Jurist, aber ich finde, dass deine Freundin die Entscheidung in ihrer Hand haben sollte.
Was du gemacht hast, war absolut nicht in Ordnung.
- vor 9 Jahren
Hallo!! :)
Ein schlechter Vater der da ist, wäre ein besserer Vater gewesen, als ein verantwortungsvoller Vater der nicht da ist...
Beim Jugendamt kommst du nicht weit!!!! Die sind immer auf der Seite der Mutter und schicken dich wahrscheinlch zum Gericht Besuchsrecht oder sonstiges beantragen.. dauert dann ewig!!
Besser mit der Mutter reden und mit ihr versöhnen!! Geht schneller und ist sicher besser für das Kind, wenn sich die Eltern zumindest halbwegs gut verstehen....
Wenns bei der Mutter nicht klappt, siehts nicht so gut aus, da deine Tochter dich auch nicht kennt!!
Liebe GrüÃe
- vor 9 Jahren
Ich würde meine Tochter auch mit allen Mitteln vor Leuten, wie Du es bist, schützen. Erst Spaà haben, dann die Kurve kratzen und später wieder den lieben Vater mimen.
Du hattest Deine Chance und hast kläglich versagt.
Das ist typisch für Islam-Machos!
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- EricLv 7vor 9 Jahren
Einen Rechtsanspruch hättest du nur wenn ihr Verheiratet Ward.Natürlich kannst du Versuchen ein Besuchs recht zu bekommen was aber nur unter Aufsicht und im Beisein eines vom Jugend amtest einer Aufsicht Betreuerin Staat finden wird.Festgelegte Zeiten Bestimmt das Jugendamt.VerstöÃe wie nicht Erscheinen oder Mündliche Redewendungen Führen zum Verlust des Besuchs recht.Unter diesen Gesichtspunkten ist nach meiner Auffassung kein Normaler Kontakt auf Dauer möglich.Solltest du in den 3 Jahren Pünktlich immer deinen Unterhalt und des weiteren Geburtstagsgeschenk so wie Weihnachten usw deinem Kind zukommen Lies, könnte ich mir Vorstellen das deine Ex auf Freiwilliger Basis mit sich Reden Lässt.Hier schon wieder auf Recht zu Fordern ist nach meiner Ansicht schon wieder ein Zeichen von Egoismus.Deine Behauptung ist nur eine Schutzbehauptung den du bis noch der Gleiche Egoist wie damals.
- NinaLv 6vor 9 Jahren
Mein "Vater" hat mich nach der Scheidung recht früh angefangen links liegen zu lassen. Bald kam gar nichts mehr. Erinnern kann ich mich nicht, da ich so jung war wie bei deiner Tochter.
Als ich siebzehn war, schickte er seine Stieftochter per Brief vor. Ich war enttäuscht über seine Feigheit.Die Jahre danach hörte ich nichts, auch nicht zum Geburtstag. SchlieÃlich (ich war 25) fand er mich im Internet. Er wollte mich treffen, ich schwieg vorerst, da in wenigen Wochen mein Geburtstag anstand. Wieder nichts.
Bis heute hab ich mich mit ihm nicht getroffen oder gar gesprochen.Ich bin zu wütend über diese ganzen Jahre die er geschwiegen hat.(zudem habe ich einen guten Ziehvater).
Und ich habe als Kind manchmal echt gelitten. Alle hatten einen Vater, nur ich lange Zeit "nur" den Lebensgefährten von Mama. Hätte ich nicht später Brüder bekommen, wäre das wohl immer noch nicht "Papa".
Also bewege dich zum Jugendamt^^ Mach Druck, zeige das du das wirklich willst.Je länger du wartest, je eher ist die Wahrscheinlichkeitt, das deine Ex Einfluss auf deine Tochter ausüben kann und/oder deine Tochter sich später von selbst weigert.Wenn du "Pech" hast findet deine Ex noch recht früh einen Vatererstatz und dann wird das noch schwerer. Ich hab meinen Vater, also wozu den echten treffen? Dieses Theater mit plötzlich zwei Vätern tue ich mir nicht an.
- Anonymvor 9 Jahren
Ja, hast ein Recht dazu!
- n0rulesLv 5vor 9 Jahren
Ja, Du hast ein Recht darauf Deine Tochter zu sehen.
Ich muss Dir ja nicht sagen, wie Dein Verhalten war, das hast Du inzwischen ja schon selbst herausgefunden.
Aber was Deine Ex macht, ist auch nicht in Ordnung. Ihr habt eine gemeinsame Tochter und die sollte unabhängig von Euren Konflikten aufwachsen.
Wenn also kein Gericht festgelegt hat, dass Du sie nicht sehen darfst, hast Du als der leibliche Vater natürlich auch das Recht, Deine Tochter zu sehen.
- ԩᴾԬLv 5vor 9 Jahren
die entscheidung kann nicht gänzlich bei der mutter deines kindes liegen. allerdings besteht natürlich die schwierigkeit darin, dass du gewiss ohne sorgerecht und ohne kontakt zum kind erst mal in schlechter rechtsposition bist.
am besten wäre natürlich erst mal ohne rechtlichen quatsch einfach der mutter deines kindes mitzuteilen, dass du gern kontakt zum kind hättest. am besten natürlich bittest du sie erst mal um verzeihung (was du allerdings nicht "verlangen kannst"). sag weshalb es dir wichtig ist und wie du inzwischen denkst. möglich, dass die mutter nun fürchtet, du könntest ansprüche stellen.
stell dir mal vor deine tochter fragte wo ihr papa ist ... was hat deine "ex-freundin" wohl gesagt... was erwartest du nun beim kontakt zum kind?
du musst sicherlich ganz besonders sorgsam sein und kannst im interesse deiner tochte jetzt nur sehr wenig erwarten. versuche in jedem fall eine friedliche einigung mit der mutter. alles andere kannst du nur verlieren.
groÃe geschenke aus schlechtem gewissen oder schuldgefühlen sind nutzlos und egoistisch. aber du kannst fragen, was du der kleinen schenken kannst.
generell solltest du pünktlich unterhalt fürs kind bezahlen. ganz ohne diskussion.
jugendamt würde ich dir nicht empfehlen, weil die tendenziell feministisch unterwandert sind und häufig extrem väterfeindlich agieren. dann lieber mediation (nicht verwechseln mit meditation)
verantwortung für ein kind ist oft vor allem auch selbstverleugnung. also immer fragen, ist das gut fürs kind, kann es damit so klarkommen.
du wirst viel über deine tochter von der ex-freundin erfahren können (und das ist auch gut, weil es ja ums imnteresse am kind gehen soll und nicht um die fehler der früheren beziehung)
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation