Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
So tun als man mit Drogen dealt illegal?
Hallo zusammen,
ist es illegal, wenn man sich auf die Straße stellt und Heu ausm Zoohandel in kleinen Tüten verkauft?
Ich müsste das für die Produktion eines Kurzfilmes wissen, da das ganze aber auf einer Hauptstraße passiert wollte ich vorher abklären ob ich da juristische Bedenken haben muss..
Gruß,
ich
als ob*
6 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Es gibt kein Gesetz, daß den Verkauf von Heu aus dem Zoohandel in kleinen Tütchen verbietet.
Eine Drehgenehmigung mußt Du Dir allerdings besorgen. Vermutlich beim Ordnungsamt. Muß ja alles seine Ordnung haben, hier in Deutschland.
- Anonymvor 9 Jahren
Wenn das so authentisch dargestellt wird, daà es wirklich den Anschein eines Drogendeals erweckt, könnte das im Nachhinein als Vortäuschung einer Straftat ausgelegt werden, was ebenfalls strafbewehrt wäre.
Daher würde ich den Dreh sicherheitshalber im Vorfeld mit den Ordnungsbehörden absprechen - nicht zuletzt, damit diese über die Aktion informiert sind, falls unbeteiligte Passanten das Geschehen als echten Drogendeal miÃverstehen und z. B. den Polizeinotruf wählen. Ansonsten müÃtest Du vermutlich in der Tat juristische Konsequenzen befürchten...
- Die Süsse ❤Lv 7vor 9 Jahren
Mach Dir nichts draus wenn dann der Richter auch mal nur so tut als wenn er Dir ne Strafe aufbrummt und Du als nachhallenden Effekt ne Vorstrafe hast.
- KapaunLv 7vor 9 Jahren
Geh zum Ordnungsamt und lass dir eine Drehgenehmigung geben. Dabei kannst du den projektierten Inhalt des Drehs ja einflieÃen lassen. Wenn das problematisch ist, wird man es dir da schon sagen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 9 Jahren
§ 145 d StGB (Vortäuschen einer Straftat) ist hier wohl kaum einschlägig, da das Handeln offenkundig nicht darauf abzielt, "einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle" etwas vorzutäuschen. Das Drehen eines Films stellt aber wohl eine Sondernutzung des öffentlichen Raums dar und dürfte genehmigungspflichtig sein - ohne das Placet vom Ordnungsamt handelt es sich da m.E. um eine Ordnungswidrigkeit.
- vor 9 Jahren
Das ist so witzig wie strafbar, also im Vorfeld das Ordnungsamt konsultieren erspart Ãrger. Viel Erfolg beim Deal äh Dreh