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5-Meter Abstand an Kreuzungen! Hilfe!?

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Letzten Freitag, habe ich in einem Wohngebiet geparkt. Es war eine Kreuzung mit Kopfsteinplaster und kein Parkverbot zu sehen. Ich war die Erste in einer Reihe parkender Autos, hab allerdings keine fünf Meter Abstand zu den Fahrbahneckschnittpunkten gehalten, aber so, das Fußgänger problemlos den Fußweg nutzen können und Andere Fahrzeuge is die Straße einfahren durften. Ich stand also nicht im Weg.

Als ich von der Schule wieder kam hing ein Zettel von der Polizei an meinem Auto, dass mit meinem Fahrzeug eine Ordnungswierigkeit begangen wurde. Hinten stand, bezüglich ihres Schaden bei der Polizei melden.

Frage: bin ich dran Schuld, das ich die fünf Meter nicht eingehalten habe oder er, weil er mir eine Schramme verpasst hat??

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die Abstandregelung an den Kreuzungen ist vorallem dafür da, um die Sicht in die anderen Straßen zu gewährleisten. Wird ein falschgeparktes Auto beschädigt, ist nicht grundsätzlich dessen Fahrer am Unfall schuld. Er kann aber Teilschuld bekommen, wenn das Falschparken die Ursache des Unfalls war.

    Ich weiß zu wenig über den Sachverhalt mit Deinem Auto, als dass ich mir hier ein Urteil bilden könnte. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass der andere wohl unaufmerksam war, und so an Deinem Auto hängenblieb. Er dürfte die alleinige Schuld tragen. Es wäre aber möglich, dass sich dessen Versicherung querstellt, Dich einschüchtern und weniger zahlen will. In dem Falle würde ich einen Anwalt aufsuchen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Da kann ich nur sagen, selber schuld. Obwohl meine Führerscheinprüfung jetzt schon 40 Jahre zurück liegt, kann ich mich aber noch sehr gut daran erinnern, dass wir im theoretischen Unterricht gelernt haben, dass Fahrzeuge an Kreuzungen nur dann geparkt werden dürfen, wenn der Parkabstand mindestens 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnrändern entfernt gerechnet erlaubt ist!

  • Wenn ein Feuerwehr Zug um die Ecke biegen will, kommt er nicht rum und Menschen können Sterben, weil du zu faul bist richtig zu parken.

    Geschieht dir recht.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ja.

    Beides. Du lriegst eine OWi wegen Nichteinhaltung des Abstandes, er kriegt eine wegen des Unfalls. Die Schadensregelung liegt nicht bei der Polizei oder dem Ordnungsamt.

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  • Fred
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, wenn du parkst, wo man es nicht darf. Dafür bekommst du auch ein Verwarngeld. Das ist aber nicht die Unfallursache. Man darf nämlich nicht fahren, wenn man da nicht gefahrlos vorbeikommt. Dann muss man eben stehen bleiben oder woanders lang fahren. Melde dich bei der Polizei. Wirst schon sehen, was passiert ist und wer die Schramme verursacht hat.

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