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125ccm Motorrad ungedrosselt gefahren, welche Strafe?

Ein Freund von mir besitzt eine 125ccm Maschine die er eigentlich nur bis80 km/h fahren darf, leider wurde er erwischt und es hat sich rausgestellt das sie 100 km/h fährt, laut Polizei ist das Fahren ohne Führerschein, doch die Strafe konnte man nicht genau sagen, im Internet stehen viele Dinge wie Knast bis zu einem Jahr, er ist aber erst 16 Jahre und wegen 20 km/h zu schnell ein Jahr Knast?

Wer sich damit auskennt, möge mir bitte die Strafen erklären.

7 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    als 16jähriger bekommt man dafür ein paar Sozialstunden und damit ist die Sache ausgestanden. Er sollte Reue zeigen und glaubhaft machen dass er es nicht wieder tun wird.

    Edit: Ein FS-Entzug ist bei einem jugendlichen Ersttäter äußerst unwahrscheinlich. Rechne mal mit 30 - 40 Stunden soziale Arbeit. Aber nicht nochmals machen, sonst droht die MPU, wenn er den richtigen FS machen will.

    Da er vermutlich noch in der Probezeit ist kommen noch das Aufbauseminar und die Verlängerung der PZ auf ihn zu. Und 6 Punkte in Flensburg bekommt er natürlich auch noch.

  • ?
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    In den Knast muss man nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis...zumindest nicht, wenn man nicht schon 5 x erwischt wurde, oder so. ^^

    Ein Erwachsener würde eine Geldstrafe bekomme, ich schätze mal um die 30 Tagessätze herum.

    Ein Jugendlicher, wie schon gesagt wurde bekommt ein paar Sozialstunden.

    Es kann aber auch sein, dass es zusätzlich noch ein paar Monate Fahrverbot gibt. :-(

  • vor 9 Jahren

    @M-Atze: Das dürfte heute schwierig werden, sich im Windschatten mit einem modernen schleppen zu lassen. Die sind heute alle elektronisch über die Zündung gedrosselt, d.h. wenn Du schneller wirst fällt die Motorleistung weg und mit 0 Leistung wird der Sog bestimmt nicht ausreichen, Dich auf 100 zu bringen. Nur ein Austausch der CDI oder eine Manipulation an ihr bringt jenseits des Limits Leistung. Und damit ist das dann wieder fahren ohne Führerschein mit einem nicht zugelassenen und unversichertem Fahrzeug.

  • vor 9 Jahren

    Wenn Ich die Möglichkeit hätte mich vom Sog eines Reisebusses auf knappe 100km/h beschleunigen zu lassen..dann dient das der eigenen Sicherheit,wenn Ich mich dessen Tempo anpasse,hinterherfahre und gefahrlos an den Lkw`s vorbeikomme.

    Das ist auch kein Verstoß gegen das Führerscheinrecht..wie das so manche von den Theorethikeraposteln hier meinen !!-

    Außerdem zählt auch der Nachweis einer gewissen Fahrtstrecke,welche die Polizei hinterherfahren muß um eine sog.stützende Beweislast zu erheben !!-

    Keine Strafe..wenn das was M-Atze geschrieben hat,der Wahrheit entspricht..nur bei nachweisbarer Manipulation !!-

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  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wahrscheinlich eine Führerscheinsperre und Punkte in Flensburg. Er ist nicht 20km/h zu schnell gefahren, er ist ohne Führerschein und damit ohne Versicherungsschutz gefahren. Das ist härterer Tobak als einfaches zu schnell fahren.

    @Atze: nein, so einfach ist das nicht.Mit 16 kann er allenfalls den Führerschein A1 haben. Damit darf er Leichtkrafträder bis 125ccm fahren, die dürfen aber max. 11 kw haben und nicht schneller als 80 km/h fahren. Fährt die Kiste schneller, dann hat er dafür nicht die erforderliche Fahrerlaubnis, und ob ein Moped gedrosselt ist oder nicht, lässt sich leicht feststellen.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Hmmmh...hmmmh:

    -Wie hat sich das denn genau rausgestellt,das der Hobel 100km/h lief ??

    -Ist Er hinter einem Reisebus hergefahren und hat sich in dem "Luftsog" mitziehen und auf knapp 100km/h beschleunigen lassen und wurde dann von einem Paar "diensteifrigen" Autobahnbullen angehalten ??

    Erzählen kann der viel,wenn der Tag ausreichend lang ist !!-

    Jede originale 125er mit 80km/h "Anfängerbeschränkung" kann das und verboten ist das auch nicht !!-

    -Sogar mein Peugeot LXR-125er Automatikroller macht knapp 120 Sachen,wenn Ich im Windschatten von einem Motorrad hinterherömmeln tue..problemlos,weil wassergekühlt..normal nur 108-112 km/h (temperaturabhängig,weil ungedrosselt) !!-

    Probleme bekommt Er nur,wenn Er an dem Ding rumgebastelt hatte und dadurch die ABE ungültig geworden ist !!-

    @-Rio-blan:

    -Ich habe einen der ersten Peugeot LXR-125er,damals ohne Drosselung bestellt und soweit mir bekannt ist,sollte bei den Rollern (allg.Variomatik) aus Kostengründen diese Distanzhülsen zur Geschwindigkeitsreduzierung verwendet werden.

    -wenn Du einen Zweitakter und/oder einen Viertakter (125er Klasse) mit Schaltung und cdi-Begrenzer meinst,dann ist das nur mittels Manipulation möglich..diese (125er) Variomatiken werden "übersetzungsechnisch" simpel gedrosselt,mit höheren Geschwindigkeitstoleranzen in der Fertigung..da ist das wirklich möglich !!-

  • vor 9 Jahren

    Das sollte man sich schon vorher überlegen.

    Die Strafe kann hier keiner so Spezifisch nennen da keiner die genauen Vorkommnisse kennt.

    Ein Punkt ist ,wenn in Flensburg schon Punkte vorhanden sein sollte dann kann es passieren das die Strafe härter ausfällt.

    Am besten wäre es einen Anwalt hinzuzuziehen ,wenn das nicht möglich ist dann sieht es schlecht aus.

    Aber er sollte doch erstmal den Bußgeldbescheid oder die Anhörung abwarten und schauen was ihm genau vorgeworfen wird.

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