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Wenn ich eine Firma besitze, ist meine Frau dann gleichzeitig 50% Chefin?

Guten Tag,

dieses Szenario stelle ich aus neugier da ich weder im Besitz einer Firma noch verheiratet bin.

Trotzdem würde ich gerne wissen wie die Rechtslage in Deutschland aussieht in diesem speziellen Fall. Gegebenenfalls Mann X besitzt eine Firma (keine Aktien Gesellschaft) und Heiratet dann Frau Y(bzw. Frau X hat die Firma und heiratet Mann Y), ist diese dann Chefin von der Firma? Also hat sie das recht Veränderungen herbeizuführen ohne ihren Mann zu fragen und ist sie im Besitz des Rechts Angestellte zu entlassen bzw welche einzustellen? ( Im falle einer Scheidung würde sie ca 50% der Firma überschrieben bekommen).

Und wie verhält sich die Rechtslage bei einer Aktien Gesellschaft? Ist der Ehepartner dann 50%iger Eigentümer der sich im Besitz befindenen Aktien?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Also: Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen eines Ehegatten am Ende der Ehe das Vermögen zu Beginn der Ehe übersteigt.

    Auf deutsch: Es ist die Vermögensmehrung während der Ehe.

    Es hat nichts mit Eigentumsanteilen zu tun. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Eigentum bei jedem Ehegatten. Der andere Ehegatte erwirbt mit der Ehe KEIN Miteigentum.

    Zugewinnausgleich ist lediglich die Verteilung des Wertzuwachses des Vermögens während der Ehe. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu.

    Fernseher und Auto werden wohl kaum einen Wertzuwachs während der Ehe erhalten haben. Beim Haus kann das anders aussehen.

    Das Problemkind ist der 1-€-Verkauf des Eigentums weit unter Wert:

    Der Gesetzgeber hat ein solches Vorgehen vorausgesehen und dem einen Riegel vorgeschoben.

    Vgl. dazu § 1375 Abs. 2 BGB

    Dem Endvermögen eines Ehegatten (und damit im Ergebnis dem Zugewinn) wird nämlich der Betrag hinzugerechnet, um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist, dass ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands (=der Ehe)

    1. unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat,

    2. Vermögen verschwendet hat oder

    3. Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.

    Soweit das Eigentum mehr als einen Euro wert war, liegt Nr. 1 und wohl auch Nr. 3 vor.

    Im Ergebnis wird beim Zugewinnausgleich also so getan, als befände sich das Eigentum noch im Vermögen des X und anhand dessen wird dann der Ausgleich berechnet.

    Also keine Ansprüche des Ehegatten auf bereits vor der Ehe schon vorhanden Vermögen oder Eigentum des geheirateten Partners.

    tm

    Quelle(n): Juraforum
  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Die Frau ist dann zu 100 Prozent deine persönliche Chefin - aber mit der Firma hat sie nichts zu tun.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ohne Ehevertrag ist eine Ehe immer eine Zugewinngemeinschaft, das heißt, während der Ehe hinzu gewonnener Gewinn wird 50/50 aufgeteilt. Der Anfangsbestand, den jeder mit in die Ehe bringt, wird aber nicht geteilt, sondern bei Auflösung der Ehe wieder heraus gerechnet (gleiches gilt übrigens für Erbschaften, die zählen auch als Anfangsbestand).

    Dein Scenario zieht also nur dann, wenn die Firmengründung während der Ehe erfolgt. In dem Fall werden sowohl das Firmenvermögen als auch die Schulden zwischen beiden Eheleuten aufgeteilt - und letzteres ist weitaus häufiger der Fall ...

  • vor 9 Jahren

    Wenn die Firma ausschließlich auf Dich geschrieben ist, auch bei Versicherungen

    und dem Finanzamt, haftest Du alleine und hast den Nutzen.

    Nur beim Jahres - Zugewinn steht Deiner Frau die Hälfte vom Gewinn zu.

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  • W5_K2
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Nein, nur der Firmeninhaber ist der Chef.

    Jede neu gegründete Firma muss angemeldet werden und dabei werden auch die Geschäftsführer namentlich festgehalten.

    Wie das bei GbR s ist, weiß ich nicht genau, aber bei GmbHs oder AGs müssen die Namen der Geschäftsführer veröffentlicht werden, damit die Geschäftskunden auch wissen, wer unterschriftsberechtigt ist.

    Bei gewerbemäßigen Personen ist eh klar, dass nur die angemeldete Person unterschriftsberechtigt und damit "der Chef" ist.

    Also: Der Ehepartner hat nicht das Recht, Angestelte zu rekrutieren oder zu entlassen.

    Rechtlich sollte man aber unbedingt auf die Feinheiten der Rechtsform der Firma achten.

    Wer nur ein Gewerbe anmeldet, ist persönlich haftbar. Und bei Zahlungsunfähigkeit wird die Ehefrau/ der Ehemann mit herangezogen.

    Bei einer AG interessieren die Ehepartner nicht. Selten hat auch bei einer AG ein Mensch 100% inne. Im Falle einer Scheidung hätte eine Ehefrau Anspruch auf einen Anteil der während der Ehe erworbenen Aktienanteile.

    Bei einer GmbH ist das Firmenvermögen festgelegt, das Privatvermögen ist außen vor und geschützt.

    Aber, davon gehe ich aus, wer ein Geschäft besitzt, macht auch einen Ehevertrag.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein wenn es einen Ehevertrag gibt dann nicht, mit einer Firma gibt es sicher einen Ehevertrag,..

  • vor 9 Jahren

    Bei einer Kapitalgesellschaft oder Stiftung nein

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