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Bedroht worden, wie richtig angehen?
Hallo, ich bin vor 2 Wochen einem Autobetrüger in die Hände gefallen, und versuche nun mein Recht mit der Hilfe eines Anwalts dagegen anzugehen!
Heute morgen haben wir nochmal einen Versuch gestartet und in Ruhe mit dem Händler geredet um eine Korrekte Lösung zu finden, aber ohne Erfolg!!! Die Situation war total eskaliert, und der Händler griff zu einem Spaten aus der Werkstatt, und war total ausgerastet und agressiv geworden, und hielt uns den Spaten vors Gesicht!!! Ich dachte "der bringt uns jetzt um" als wir aus der Garage raus sind, haben wir sofort die Polizei alamiert, die dann wenig später eintraf, und ich habe alles auf Video aufgezeichnet. Aber die Polizei meint, dass wenn keiner von uns verletzt worden wäre, keine Gefahr besteht oder dergleichen den Mann wegen irgendwas anzuzeigen!! Der Polizist war von anfang an sehr unhöflich und pampig, wollte das auf die lustige Schulter nehmen, und hatte immer patzige Antworten parat, was die Polizei da jetzt machen soll.
Ist das so korrekt??? Ich habe am ganzen Körper gezittert, und habe diese schrecklichen Bilder als der den Spaten holt immer noch in meinem Kopf, die Situation war total ernst und kritisch. Hab mich von dem Polizisten irgendwie nicht verstanden gefühlt, wie wenn der auch noch einem in Rücken fällt, und das Verhalten des Händlers gut finden würde!!
Kann der Polizist auch im unrecht sein was das angeht??
8 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Hier liegt ein Straftatbestand vor:
§ 241 StGB Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Das erheben eines Spaten und diesen bedrohlich schwingen, ist die Bedrohung per Excellence.
Denke der geistige Knirps von Polizist, hatte keine Lust, eine Anzeige im Ein Finger System zu schreiben.
Gebt es an euren RA weiter, dafür wird der bezahlt.
tm
Quelle(n): Juraforum - SperberLv 6vor 9 Jahren
Wenn mal die Anwälte am Wort sind, sollte man sich nicht mehr mit der "gegnerischen Partei" treffen. Hat Dir Dein Anwalt das nicht gesagt?
Natürlich, die Reaktion des Polizisten ist nicht gut zu heiÃen. Wenn Du willst kannst Du eine Beschwerde über den Beamten einbringen.
- Anonymvor 9 Jahren
Wenn du es einem Anwalt übergeben hast, halte dich da raus und kümmere dich nicht darum!
Du machst alles noch schlimmer.
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Polizisten sind dazu verpflichtet eine Anzeige auf zu nehmen . Die Entscheidung
darüber ob das zu einen Strafverfahren kommt ist nicht ihr Sache ,sondern der,
der Staatsanwaltschaft und den Richtern . Du kannst gegen die Polizisten auch
eine Anzeige wegen Verletzung der Dienstpflicht machen. Polizisten sind in der
Regel keine Juristen und haben keinerlei Entscheidungsbefugnis .
Wenn du in einer kleinen Ortschaft lebst , dann würde ich von einer Anzeige
gegen die Beamten absehen . Die bekommen dann jede menge Ãrger und lassen
das dann an dir aus . Alles andere am besten über den Anwalt regeln.
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- vektor_cp2Lv 6vor 9 Jahren
Hi,
finde ich auch. Lass das mal den Anwalt machen halt dich von dem Fern. Die Polizisten erleben glaub ich ganz andere Sachen. Da ist eine Hochgehobene Schaufel wahrscheinlich bloà Kinderkacke.
GrüÃle
- Anonymvor 9 Jahren
Du hast das auf Video? Weisst Du den Namen des Polizisten? Wer war dabei?
Erstens: Geh auf die nächste Polizeiwache und leg Beschwerde gegen den Polizisten ein. Ausserdem erkundige Dich, ob Du sofort eine Anzeige wegen Bedrohung schalten sollst. Das würde ich heute noch tun. Je schneller desto besser!
Zweitens: Video ist ein Beweis - aufheben, dem Anwalt geben.
Generell ist es normal das die Polizei nichts machen kann, wenn nichts passiert ist. Das ist leider die Gesetzgebung in Deutschland. Allerdings ist das hier eine Streitfrage da Du offensichtlich bedroht wurdest. Zeuge war auch dabei. Da würd ich noch mal mit dem Anwalt sprechen und zwar schnell.
Viel Glück