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Einschreiben:Was passiert wenn die Tür nicht geöffnet wird?

Hallo!

Und zwar habe ich ein Problem mit einer ehemaligen Freundin. Diese hat noch meine Klamotten bei sich und will diese nicht zurück geben.

Ich habe ihr mehrmals geschrieben und auch mit Anwalt und Gericht gedroht. Keine Reaktion.

Jetzt meinte mein Anwalt ich solle es nocheinmal mit Einschreiben versuchen. Da ich das ungern vor Gericht klären möchte bzw über Anwälte.

Jetzt habe ich eins an ihre Adresse geschickt und eins an ihren Partner ( sie ist oftmals wochenlang bei ihm- klar ohne Job wirds schnell auch langweilig).

Was passiert mit einem Einschreiben,wenn die Tür nicht geöffnet wird? Geht dass dann wieder zurück oder haben die Briefträger auch die Möglichkeit, die Briefe in den Briefkasten zu werfen und zu bestätigen, dass diese dort angekommen sind?

Ich meine wenn man einfach die Tür nicht aufmacht, dann würden ja niemals wichtige Dokumente ankommen können.

Dankeschön

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Hier wird wieder, ohne Sinn und Verstand, falsches raus gehauen.

    Einschreiben sind rechtlich wertlos

    Von Bernhard Schmeilzl (16.08.2008)

    Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum?

    Dazu muss man zunächst verstehen, wie Juristen den „Zugang“ eines Dokuments definieren: Ein Schreiben gilt dem Empfänger als zugegangen, wenn es „so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er davon Kenntnis nehmen kann“. Zum Machtbereich des Empfängers gehört seine Wohnung, sein Schreibtisch am Arbeitsplatz, vor allem aber sein Briefkasten. Wirft der Postbote also das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers, dann ist ihm das Schreiben – juristisch gesehen – an diesem Tag zugegangen, egal ob er seinen Briefkasten tatsächlich noch am selben Tag leert oder nicht. Dies gilt sogar dann, wenn er gerade für drei Wochen in Italien am Strand liegt. Es kommt also gerade nicht darauf an, ob und wann er das Schreiben tatsächlich liest, sondern nur auf die Möglichkeit: Wann er also unter normalen Umständen erstmals davon Kenntnis nehmen könnte.

    Genau da liegt das Problem bei Einschreiben mit Rückschein. Bei diesen braucht der Briefträger eine Unterschrift des Empfängers. Öffnet niemand oder verweigert er die Annahme, wirft der Briefträger – anders als beim Einwurf-Einschreiben – nicht das Schreiben selbst in den Briefkasten, sondern nur eine Abholbenachrichtigung. Da das Schreiben selbst also nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt, ist es auch nicht zugegangen – die Frist verstreicht. Man mag dieses Ergebnis für ungerecht halten, aber es ist ständige Rechtsprechung. Das Transport- und Zugangsrisiko trägt eben der Versender. Gewiefte Schuldner, Mietbetrüger und Konsorten wissen das und öffnen dem Briefträger deshalb weder die Tür, noch holen sie Einschreiben am Schalter ab.

    Hier der komplette Artikel: http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtl...

    tm

  • vor 9 Jahren

    wird die tür nicht geöffnet, steckt der postbote einen hinweiszettel in den kasten, auf dem steht, dass ein einschreiben bei de rnächsten pacvkstation vorliegt. gegen vorlage ihres personalausweises kann sich deine "freundin" diesen brief dort abholen und muss dort dann ihre unterschrift abgeben, ihn erhalten zu haben, holt sie ihn 10 tage lang nicht ab, wird er an dich zurückgesandt

  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    bei einem Einwurfeinschreiben wird der Briefträger den Brief in den Kasten werfen und den Einwurf dokumentieren. Es gilt dann als zugestellt. Bei einem klassischen Einschreiben hinterlässt er eine Benachrichtigung. Das Einschreiben kann dann eine bestimmte Zeit beim örtlichen Postamt abgeholt werden und geht dann wieder an den Absender zurück.

    Für Deine Zwecke hätte das Einwurfeinschreiben ausgereicht. Im juristischen Sinne als zugestellt gilt das Schreiben aber für beide Arten.

    Edit und als Ergänzung: es kommt gar nicht so sehr darauf an, welche Form der Rückforderung Du wählst. Dass Du einen Anspruch auf Herausgabe hast ist ja unstrittig. Du kannst alle Mittel wählen, die geeignet und verhältnismässig sind, um Dir wieder zu Deinem Eigentum zu verhelfen. Auch ein Anruf mit Zeuge kann ein erster Schritt sein, damit das dokumentiert ist bevor Du im zweiten Schritt gerichtlich den Anspruch auf Herausgabe durchsetzen musst.

  • vor 9 Jahren

    Dann wird der Brief zurückgeschickt und du mußt klagen.

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  • vor 9 Jahren

    Es gibt ja verschiedene Arten von Einschreiben. Ein Einwurfeinschreiben schmeisst der Briefträger einfach in den Briefkasten. Du solltest ein Einschreiben mit Rückschein nehmen. Dies muss der Empfänger unterschreiben und Du hast einen Beweis.

    Für den Inhalt des Briefes würde ich mir noch einen möglichst neutralen Zeugen suchen. Könnte ja wer weiss was drinstehen...

  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Bei einem Einschreiben lässt der Briefträger einen Zettel da dass er versucht hat zuzustellen. Wenn sich darauf niemand meldet oder er mehrere "Fehlversuche" hatte dann geht das zurück an den Absender.

    Es gibt auch Einwurfeinschreiben, die wirft der Briefträger im Briefkasten ein und notiert Datum/Uhrzeit. Das wird dir aber nichts nützen weil sie ja offensichtlich nicht auf Briefe reagiert.

    Fazit: Geh zum Anwalt und mach juristisch Streß, anders scheints nicht zu funktionieren

  • W5_K2
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Das mit den Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein ist hier ja schon ausführlich beantwortet worden.

    Wenn du da Bedenken hast, würde ich es mit einem Trick versuchen:

    Du weißt ja offensichtlich, wo sie sich im allgemeinen aufhält. Nimm einen Zeugen mit, am besten eine Person, zu der deine Freundin immo mehr Vertrauen hat als zu dir, und lass denjenigen an der Tür klingeln (du stehst natürlich 2 m entfernt). Wenn sie öffnet, überreichst du ihr das Schreiben persönlich im Beisein des Zeugen. Ihr beide notiert auf der Kopie Datum und Uhrzeit der persönlichen Übergabe.

    Dann ist die Sache dingfest.

  • vor 9 Jahren

    Packe das Schreiben mit einem Zeugen in ein Briefumschlag und werft es gemeinsam in de Briefkasten. Außen auf Umschlag vermerken "Mit Zeugen eingeworfen am..." Auf der Kopie bestätigt Dein Zeuge den Einwurf. Als Alternative kannst Du das Schreiben per Einwurfeinschreiben verschicken - das hat aber einige Nachteile

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