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Anwalt negativ bewerten im Netz?

Hallo Ihr,

ich bin sehr enttäuscht von einer rechtsanwältin, die längere zeit für mich tätig war. ich habe nun von mehreren stellen,u.a. im amtsgericht die mitteilung erhalten, dass ihr gravierende fehler unterlaufen sind. ich habe sie darauf mehrfach angesprochen, sie hat nicht reagiert und das mandat schliesslich niedergelegt.

ich möchte ihr auf dem entsprechenden internetportal eine negative bewertung abgeben.

ich möchte sachlich bleiben.

was muss ich beachten ?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    als anwaltsgehilfin kann ich dir sagen, du kannst anwälte im i-net nicht bewerten.... des weiteren empfehle ich dir, dieses auch zu unterlassen, denn das kann dazu führen das der anwalt extreme mandanteneinbusse hat und somit geschäftsschädigend ist.... hier kann der anwalt dann GEGEN DICH vorgehen und dich zur rechenschaft ziehen in form einer schadensersatzklage unabhängig, ob der anwalt dich sorgfältig vertreten hat oder nicht...

    ich kann dir raten, wenn du es schwarz auf weiß hast, das dem anwalt massive fehler bei seiner mandatsübernahme deinerseits unterlaufen sind und du es so nicht hinnehmen willst, zumal der anwalt auch seine gebühren sicher von dir verlangt, so schreib eine BESCHWERDE AN DIE RECHTSANWALTSKAMMER UND SCHILDER DENEN DEINEN SACHVERHALT NEBST UNTERLAGEN DIE DEINE BESCHWERDE BELEGEN U.A DAS DIE ANWALTLICHE VERTRETUNG NICHT SORGFÄLTIG ERFOLGT IST...

    DER ANWALT WIRD DANN VON DER NIEDERGELASSENEN RECHTSANWALTKAMMER ANGESCHRIEBEN BINNEN EINER FRIST UND MUSS HIER STELLUNG BEZIEHEN.... ES ERFOLGT VON DER RECHTSANWALTSKAMMER EINE PRÜFUNG UND SOLLTE SICH DEINE AUSSAGE BESTÄTIGEN; DANN WIRD MAN DEM ANWALT IN NAHER ZUKUNFT SEHR GENAU AUF DIE FINGER SCHAUEN.... dieses kann bis dahin gehen, das er als anwalt nicht mehr tätig sein darf, wenn sich solche gravierenden fehler häufen....

    (du kannst zb. wenn du in niedersachsen wohnst, bei der rechtsanwaltskammer celle anrufen und die sagen dir dann welche rechtsanwaltskammer ggf. für deinen wohnort zuständig ist)

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    wenn du vom amtsgericht die bestätigung erhalten hast,dass deiner rechtsanwältin gravierenden fehler unterlaufen sind,dann solltest du dich an die für deinen wohnort zuständige rechtsanwaltkammer wenden.

    ich bin der meinung,dass solche schwarzen schafe rufschädigend sind.

    Ich gebe bei Qype bewertungen ab. die antworten der anderen hier,dass der schuß nach hinten losgehen kann,ist feige und typisch deutsch!

  • vor 9 Jahren

    Das bringt nur neuen Ärger - schließ den Fall ab, und vergiss das Ganze.

    Es ist wie bei anderen Berufen auch: Es gibt Flaschen, und es gibt Spezialisten.

  • vor 9 Jahren

    Sehnst Du Dich nach teure Lehrvorgänge?

    Du kannst Misserfolge ohne weiteres für nützliche Lernvorgänge nutzen.

    Was ist der Unterschied zwischen Blöden und Klugen?

    Die Blöden machen immer wieder denselben Fehler und verursache sich

    vermeidbare Probleme.

    Die Klugen lerne´n aus ihrem gemachten Fehler, machen dafür einen anderen

    Fehler und lernen wieder.

    So steigen sie von Erkenntnis-stufe zu Erkenntnis stufe und unterscheiden sich

    immer mehr von den Blöden.

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  • vor 9 Jahren

    www.wikilegia.at

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Sachlich bleiben, nicht auf die persönlich Eben gehen, keine Verleumdung, keine falschen Verdächtigungen und Beleidigungen äußern und vor allem eins, Du musst über die Beweise verfügen, dass dem so ist, wie von Dir geschildert.

    Alles andere kann Dir ganz böse um die Ohren fliegen und dich mit Schadensersatzforderungen konfrontieren, die dich für den Rest deines Lebens beschäftigen.

    tm

    Quelle(n): Juraforum
  • Catan
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    wenn dir ein schaden entstanden ist, dann mache diesen bei der anwältin geltend. anwälte sind alle haftpflicht versichert. notfalls gehe zu einem anderen anwalt, der die sache übernimmt. es gibt anwälte, die sich auf anwalthaftung spezialisiert haben.

    im übrigen steht es dir natürlich frei eine sachliche kritik im internet zu veröffentlichen. nur schmähkritik darf da nicht bei rauskommen.

    nachtrag: angst vor schadensersatz brauchst du eigentlich nicht haben. zwar wäre entgangener gewinn eine schadenposition, aber es scheitert fast immer an der haftungsausfüllenden kausalität. maximal könnte eine unterlassungserklärung ins haus flattern. wenn die bewertung aber stimmt, wird auch da kein erfolg bei rauskommen.

  • Andre
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    der schuß wird nach hinten los gehen .und du bist dann der dumme.

    was du machen kannst wäre deine angelegenheit zu beschreiben und was deine rechtanwältin unternommen hat oder nicht unternommen hat.

    du mußt das so schreiben ,das alle sich ihren teil denken können .

  • vor 9 Jahren

    Daß Du das sein läßt, das kann schnell zur Rufschädigung werden. Ist außerdem eine fiese billige Masche. Jeder macht Fehler und das ist eine Sache zwischen Dir und ihr, die sonst niemanden zu interessieren hat.

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