Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Dürfen Stellplätze von einem Mehrfamilienhaus von Fremden genutzt werden?

Hallo,

habe ein Problem oder besser meine Eltern. Meine Eltern leben in einem 6 Parteienhaus mit Garagen und 5 Stellplätze. 1 Stellplatz ist für eine Eltern + Garage, also bleiben noch 4 Stellplätze. So wie meine Eltern wissen, sind bei 3 Leuten vom Haus jeweils 1 Stellplatz mit im Mietvertrag festgelegt. Dürfen dann die Restlichen Plätze vom Vermieter somit von seinen Mitarbeitern (neben an Autowerkstatt) mit benutzt werden, oder stehen die Plätze für evtl. für Besucher vom Haus zuverfügung? Was kann man den tun?

Update:

Ja, das hab ich mir auch schon gedacht. Ich glaube auch das man nichts machen kann. Den, es ist ja sein Eigentum. Aber vielen Dank für die Antwort

8 Antworten

Bewertung
  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Komische Frage. Jeder Mieter hat Anrecht auf den Stellplatz, der er angemietet hat. Alles andere gehört natürlich dem Vermieter, und er kann damit machen, was er will.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    So blöd sich für die Mieter auch anhört: Mit dem nicht vermieteten Stellplatz darf der Vermieter machen, was er will, denn er gehört ihm ja. Er darf ihn also auch der Autowerkstatt zur Verfügung stellen!

  • Mimi
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    jeder der stellplätze gehört einem eigentümer, der darf damit sozusagen "machen" was er will.

    umgekehrt: wenn deine eltern eine garage und einen stellplatz haben aber nur ein auto, wollen sie ja auch nicht, das besucher einer anderen wohnung sich auf den leeren stellplatz stellen.

    ausser: die gemeinschaft hat GEMEINSAM parkplätze gekauft die für kurzzeitige besucher des hauses zur verfügung gestellt werden.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn Stellplätze über sind, also keinem Mieter vertraglich zugesichert sind dann kann der Besitzer der Stellplätze damit machen was er will. Und Besitzer ist der Vermieter. Und der kann da seine Mitarbeiter parken lassen oder auch Baumaterial lagern oder den Platz für seine Besucher reservieren.

    Wo ist denn das Problem ? Braucht ihr einen Parkplatz für Besucher ? Dann würd ich doch den Vermeiter mal nett fragen ob es okay ist, dass die da parken. Mehr als "nein" sagen kann er nicht....

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • 🌛
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Genutzt werden dürfen alle angemieteten Parkplätze, mehr nicht.

  • horsch
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Was mit den nicht vermieteten Stellplätzen geschieht, bestimm einzig und alleine der Grundstückseigentümer!

  • Verena
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Die Stellplätze sind nicht vermietet, d.h. niemand bezahlt für deren Nutzung. Also ist es eine Nettigkeit des Vermieters, dass hier einfach ein paar Stellplätze mehr sind. Und es wäre ja noch schöner, wenn er diese nicht für seine eigenen Mitarbeiter nutzen dürfte!

    Sorry, aber Besuch muss halt einfach woanders parken.

  • vor 9 Jahren

    Bei uns war das so, dass jeder Hausbewohner, der wollte, einen Stellplatz anmieten konnte.

    Desweiteren stand ein Besucherparkplatz zur Verfügung, der auch als solcher gekennzeichnet war.

    Da nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze von Hausbewohnern gemietet wurden, hat unsere Vermieterin die an Mieter der Nachbarhäuser vermietet.

    Kommt nun wohl darauf an, ich welchem Bundesland du wohnst:

    Die Bundesländer erlassen für ihren Bereich eine Bauordnung. In diesen ist u.a. auch geregelt, wie viele Stellplätze für welches Haus ausgewiesen werden müssen.

    In Niedersachsen z.B. § 47 NBauO.

    Die Baugenehmigung für das erstellte Mehrfamilienhaus weist diese Stellplätze für die Hausbewohner und Besucher aus.

    Wenn der Eigentümer nun diese Stellplätze vermietet, handelt es sich um eine Nutzungsänderung, die vom zuständigen Bauamt genehmigt werden müsste. Würde das Bauamt aber nicht genehmigen, wenn Stellplätze notwendig sind.

    Also handelt es sich um einen Gesetzesverstoß. Man könnte dem Eigentümer diese Bedenken mitteilen und ihn auffordern, die Stellplätze wieder freizugeben. Wenn er dies nicht veranlasst, könnt ihr ihn beim Bauamt anzeigen. Die kümmern sich darum.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.