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Wiederbeschaffungswert oder reperarurkosten?
Hallo YC Gemeinde,
Hatte letztens einen Unfall und nun kam
Die Rechnung:
Reperarurkosten ca4 4500€ und Wiederbeschaffungskosten 10900€
Was muss ich davon bezahlen??? Beides???
Bräuche schnell eine Antwort.
Danke für die Hilfe !!!!
2 Antworten
- reGnauLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn Du deinem Unfallgegner die Kosten bezahlen musst, dann ist das lediglich der Wiederbeschaffungswert, den du ersetzen musst.
Es sei denn, Du hast Dich verschrieben.
Es kommt immer darauf an, ob die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert höher liegt.
Wenn Du 44500 € bezahlen müsstest, um ein Fahrzeug wieder aufzubauen, dann kommt das einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich.
Den wiederum musst Du nicht bezahlen, wenn der Wiederbeschaffungswert für ein Fahrzeug bei 10900€ liegt, weil das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt laut Schwackeliste für diesen Preis angeboten wird.
Hättest Du Dich verschrieben und die Reparaturkosten belaufen sich lediglich auf 4500 € so musst Du dem Unfallgegner lediglich die 4500 € zahlen, da diese niedriger liegen, als die 10900 € die er dann für ein Gebrauchtfahrzeug gleichen Typs, Baujahres und so weiter zahlen müsste.
Ausserdem würde die Versicherung in DEM Fall normalerweise wohl auch bloss den geringeren Wert ersetzen und nicht wesentlich mehr, als notwendig wäre.
Wenn der Unfallgegner darauf besteht, dass er den höheren Wert ersetzt bekommt, so wird die Versicherung womöglich dagegen klagen, denn das wird sie freiwillig nicht bezahlen, was ja durchaus legitim ist. Soll heissen: Wenn der Unfallgegner nen Neuwagen da hingestellt haben will, so wird er wohl oder übel den Rest aus eigener Tasche dazulegen müssen, um ein Neufahrzeug zu bekommen.
- seth.doveLv 5vor 9 Jahren
Das Fahrzeug kann nur repariert oder ersetzt werden...also geh mal von dem geringeren Betrag aus.
Aber zahlen wird ja hoffentlich die Versicherung. :)