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Wer beantragt am besten die Scheidung ... ?
Es geht um folgende Situation:
Ehepaar, seit 2 Jahren getrennt lebend. Sie ist Hartz 4 - Empfängerin, die Kinder leben bei ihr. Er verdient um die 1500€ netto, jedoch ab dem 1.Okt arbeitslos, eigene Kündigung. Es bestehen keine gemeinsamen Güter, die Ehepartner sind sich auch einig und wollen beide die Scheidung.
Wer von den beiden beantragt sie am besten sodass es am günstigsten ist, bzw. die Ehefrau Prozesskostenhilfe beantragen kann ?
Danke :)
@whyskyhi: das geht ? Ich dachte immer beide Parteien wären verpflichtet sich einen separaten Anwalt zu nehmen ... ?
@Schatzi: danke für den konstruktiven und niveauvollen Beitrag :) es geht nicht um mich sondern um eine Bekannte der ich helfen will. Berauschend find ich die Situation auch nicht und ich hoffe dass ich nie in eine solche gerate.
9 Antworten
- BerniLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Beide gehen zu einem Anwalt, da sie sich einig sind. Das ist rechtlich möglich. Da beide der Scheidung zustimmen, ist diese nach einem Jahr getrennt leben, wirksam.
Merke: auch Prozeßkostenhilfe muß zurück gezahlt werden. Der Staat fragt ein-/zwei Jahre später wieder nach den finanziellen Verhältnissen.
- christabaarsLv 6vor 9 Jahren
Nein keiner braucht einen Anwalt- beide können Hand in Hand ins Familiengericht gehen und gemeinsam den Antrag stellen- wenn sie nachweisen können dass sie schon Jahre räumlich getrennt leben- fält das Trennungsjahr auch weg- keine Ansptüche gegenseitig gestellt werden und sie beide in allem sich wirklich einig sind
Wir hatten es vor Jahren schon so gemacht alles persönlich geregelt auch den Unterhalt an seiner tochter
Heute lebt jeder sein Leben aber wir sind gute Freunde- schon wegen unserem Kind und unsere neuen Partner sind auch nicht eifersüchtig auf die Ex Partner- so solte es überall sein wenn Kinder da sind
- IchbindasLv 6vor 9 Jahren
Man kann zu einem Anwalt gehen, wenn man sich einig ist, im Streit geht das nicht, weil der Anwalt prinzipiell nur einen der Parteien vertreten kann.
Die Scheidung muà von einem Anwalt bei Gericht beantragt werden.
Den Anwalt bezahlt der, der in beauftragt hat. Oder man einigt sich vorher, daà beide die Kosten zu gleichen Teilen tragen, was auch mit den Gerichtskosten passiert.
Wenn ihr beide das so wollt, geht beide zu einem Anwalt und laÃt euch beraten,dann eine schriftliche Vereinbarung treffen.
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- bobLv 4vor 9 Jahren
In so einer Situation ist es eigentlich egal wer von beiden die Scheidung beantragt.
Sie hat nix kann also problemlos Prozesskostenbeihilfe beantragen und wenn man von den 1500 den Kindesunterhalt abzieht bleibt da auch nicht wirklich viel das dürfte auch so wenig sein das es an sein Existenzminimum ran geht so kann er auch Beihilfe beantragen.
- ԩᴾԬLv 5vor 9 Jahren
nein, beide mit gemeinsamen anwalt ist nicht zu empfehlen.
gerade das bringt schieflage, weil ein anwalt gar nicht beide vertreten kann. das ist ja auch absurd.
jeder soll einen anwalt haben, denn sonst ist es von vornherein schräg.
zitat:
§ 356
Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
für die kosten ist unerheblich, wer von beiden die ehescheidung anstrebt.
Quelle(n): http://dejure.org/gesetze/StGB/356.html - vor 9 Jahren
sie sollen sich einen Anwalt nehmen wegen der scheidung der berät sie was noch alles gemacht werden muss, kinder, rente usw. damit ist einem am besten geholfen.
Quelle(n): selber eine scheidung durch gemacht! - schatzisbeste01Lv 5vor 9 Jahren
prozesskostenbeihilfe?
haupsache mal schön den staat bezahlen lassen, was?!!
sieh mal zu wie ihr eure sch*** selber zahlt!!!