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Vermieter ging ohne mein Wissen und ohne Zustimmung in meine Wohnung?
Hallo, ich habe eine Wohnung gemietet in der mein Vermieter vorne das Büro hat. Ich habe zum 1.11 gekündigt, weil ich es dort nicht mehr aushalte. Nachbarn machen nachts Lärm, Türen werden laut zugeschlagen, lautes Getrampel über meinem Schlafzimmer und alles vorzugsweise nachts. Das habe ich dem Vermieter mitgeteilt und er hat das so abgetan, könne ja so schlimm nicht sein. Aber das ich nachts kaum schlafen kann und morgens tot müde zur Arbeit gehe, interessierte ihn nicht. Ich war wirklich total übermüdet. Da habe ich gesagt, dass ich dann kündigen werde, was ich auch umgehend getan habe. Ich bin dann zu meiner Freundin "gezogen", weil ich ja Schlaf brauche. Das war vor ca einem Monat und dann haben wir nach und nach immer ein Paar Sachen aus der Wohnung geholt, sie ist aber noch nicht leer, Bett, Computer etc steht alles noch da. Und mindestens einmal die Woche bin ich noch in der Wohnung um etwas zu holen, etwas am PC zu machen oder so. Post hole ich mehrmals die Woche da die Wohnung auf meinem Arbeitsweg liegt. So das zur Verständnis.
Nun hatte ich gestern eine Nachricht auf meine Mailbox vom Vermieter, er sagte es ginge nicht das ich so abhaue, die Fenster waren offen, er hatte Angst das Mäuse rein kommen und ist in die Wohnung gegangen und hat die Fenster geschlossen. Ich könne die Wohnung ja auch nicht so hinterlassen, die muss geräumt werden zum 1.11 und sonst würde er andere Schritte einleiten. Als ich das gehört habe, dachte ich, ich fall vom Glauben ab. Ich finde es eine Frechheit das er in die Wohnung geht, gut Mäuse... aber da hätte er auch anrufen können, ich hätte die Fenster sofort geschlossen. Denn dadurch das der Postkasten geleert wird, hat er doch wohl gesehen das da noch Bewegung ist. So zum Thema anrufen, der hatte meine Handynummer garnicht, nun vermute ich das er Unterlagen durchwühlt hat, da lagen Bewerbungen, Rechnungen etc. und das er daher die Nummer hat. Dabei stehe ich mit Haustelefonnummer im Telefonbuch.
Außerdem was ist das mit den Mäusen, ich denke nur ein Vorwand, er war immer schon so neugierig und hat überall geguckt und sich eingemischt.
Soweit ich informiert bin, darf er auch eigentlich keinen Schlüssel haben. Naja, das ganze ist nun Mal passiert und mein Anliegen ist nun, dass ich ihn heute zurückrufen soll und ich keine Ahnung habe was ich dazu sagen soll. Ich will Sachlich bleiben und mit ihm keinen Streit aber das was er getan hat, das geht einfach nicht. Ich fühle mich richtig unwohl dabei, wenn ich daran denke das der in der Wohnung war und mich auch etwas als Mietnomadin hinstellt.
Ich habe schriftlich gekündigt.
Und nein, es geht nicht in Richtung Messie, klar ist es unordentlich weil ich am ausziehen bin. Es stehen Kartons und einige Säcke mit Kleidung auf dem Boden. Ich lagere dort auch nichts, außer meiner Möbel, alles andere habe ich mitgenommen oder entsorgt, also Lebensmittel oder sowas.
Dann würde ich das ja wohl verstehen, wenn da etwas wäre was die Mäuse anlockt. Und ich denke auch wenn das de Fall wäre, könnte er mich vorher anrufen oder einen Zettel in die Briefkasten werfen.
12 Antworten
- YiggaLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Du sagst ihm bitte klipp und klar, dass er sich komplett von dir und der Wohnung fernzuhalten hat, ansonsten zeigst du ihn wegen Belästigung an und leitest rechtliche Schritte ein.
Und du selbst solltest in den Mieterschutzbund eintreten, die könnten dir auch im Streitfall zur Seite stehen, wenn es bei der Wohnungsübergabe zu Problemen kommt. Und sorry, aber es klingt ganz danach, als würde es Probleme geben. Richte dich nach deinem Übergabeprotokoll, lass das Original bei dir und nimm immer nur eine Kopie mit.
Was du unbedingt als Nächstes tun solltest: alles, was dir lieb und teuer ist sowie die wichtigsten rechtlichen Dinge (deine Akten) aus der Wohnung entfernen. So dass er dir keinen Schaden zufügen kann. Ich würde diesem Menschen keinen Meter über den Weg trauen!
Was er gemacht hat, ist völlig absurd und hat unter Garantie andere Hintergründe, als "Mäuse". Du könntest zur Not auch noch das Schloss auswechseln lassen, aber das willst du sicher nicht mehr, wenn in 2 Monaten der Spuk eh vorbei ist.
Dir alles Gute und dass du ne schöne kleine, ruhige Bleibe für dich findest!!!
- NenaLv 4vor 9 Jahren
Wenn du die Wohnung zum 1.November gekündigt hast, darf er auch nicht vor dem 1.November ohne Absprache in die Wohnung.
Hast du die Wohnung schriftlich gekündigt? Das ist ganz wichtig. Es klingt so, als hättst du ihm es nur so nebenbei gesagt.
Auf jeden Fall war es verboten, einfach so in deine noch angemietete Wohnung einzudringen,
ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht - z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.
- SandraLv 7vor 9 Jahren
du könntest und solltest deinen Vermieter anzeigen, wegen Hausfriedensbruch! Das Problem an der Sache ist, das du es nicht beweisen kannst, aber du könntest dich zumindest ( zb vom Mieterverein) beraten lassen. Niemand, absolut niemand hat in deiner Wohnung etwas zu suchen, solange du noch Mieter der Wohnung bist und noch keine Schlüsselübergabe stattgefunden hat!! Ein offenes Fenster ist kein Grund, die Wohnung zu betreten, denn das darf er nur, wenn wirklich Gefahr in Verzug ist, also bei Feuer, Wasserrohrbruch, Brandgefahr durch Bügeleisen, Herd etc. ( aber auch nur wenn er eine Rauchentwicklung von außen bemerkt und nicht weil er einfach mal nach dem "Rechten" sehen will. Und wie deine Wohnung aussieht, ist deine Sache. Selbst wenn du eine Messiewohnung hättest, darf der Eigentümer nicht einfach so in deine Wohnung.
Generell sollte man Wohnungen meiden, wenn der Eigentümer mit im Haus wohnt oder arbeitet! Die meisten Eigentümer sind chronisch neugierig, wollen immer wissen, wie die Wohnung aussieht etc. und wenn man den ersten Streit wegen einer falschen Nebenkostenabrechnung oder anderen Dingen hat, ist das Klima im Eimer und man läuft sich dann auch noch dauernd über den Weg.....
- Conny NLv 7vor 9 Jahren
Mäuse? Durchs Fenster? Aha...
Geöffnete Fenster würde ich eher in Verbindung mit Einbruch (Erdgeschoss) sehen oder mit Unwetter (Regen).
War keine Gefahr in Verzug (hat geregnet, dadurch Wasserschaden), hat er die Whg nicht zu betreten.
Du kannst ihm sagen, dass du dir verbittest, dass er die Whg betritt, ohne das vorher mit dir abzuklären.
Mache ihm klar, dass er Hausfriedensbruch begangen hat und wenn er dir blöd kommt, sage ihm, du wirst ihn anzeigen.
Lass dich bloß nicht einschüchtern; du bist im Recht!
Du hast noch über 6 Wochen Zeit, die Whg zu räumen. Und solange kannst du die Whg auch nutzen und sei es nur als Lager...
Hinterlässt bei mir das Gefühl, er möchte die Whg am liebsten heute schon leer stehend haben, von dir noch bis Ende Oktober (Schlüsselübergabe und Kündigungstermin kann nicht der 1.11. sein; in dem Fall wäre die komplette Novembermiete noch fällg!!!) die Miete kassieren und trotzdem schon neu vermieten, sprich doppelt kassieren. Pass bloß auf bei dem Vermieter!!!
Notiere auch unter Zeugen und mit Fotos deine Strom- und Wasserstände.
Wer weiß, wie der dich noch abkassieren will...
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- Anonymvor 9 Jahren
Solange du Miete zahlst, darf der Vermieter nur mit deiner Erlaubnis in die Wohnung, es sei denn, es wäre Gefahr in Verzug. Wenn das der Fall war, hätte er die Tür aufgebrochen haben müssen. Er darf keinen Schlüssel zu der Wohnung besitzen, wenn er dich danach nicht gefragt und du es gestattet hast. Er hat eindeutig Hausfriedensbruch begangen. Tausch das Schloß aus, mach alle Fenster zu und dreh die Sicherungen raus und den Hauptwasserhahn zu, wenn du nicht in deiner Wohnung bist. Wenn er dan rein will und es brennt nicht oder ein Wasserrohrbruch liegt vor, zeig ihn an.
- HausverwalterLv 7vor 9 Jahren
Anzeigen wegen Hausfriedenbruchs, oder mit der Anzeige drohen. Zusätzlich den Schlüssel schriftlich fordern; denn der Vermieter darf keinen Schlüssel besitzen. Sonst könnte man auch das Schloss austauschen um sicher zu gehen.
Ansonsten auf das Geschwafel gar nicht reagieren und abwarten.
Zum Ende des Mietvertrages kann ich nicht viel sagen, weil ich die genaue Formulierung nicht kenne. In der Regel reicht die Wohnung besenrein zu verlassen - kommt aber auf den Mietvertrag an.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - 🌛Lv 5vor 9 Jahren
Der Vermieter darf nicht ohne dein Wissen deine Wohnung begehen! Zum Anderen geht es den Vermieter nichts an, wann und wie oft du in deiner Wohnung bist. Gut, die Fenster würde ich bei längerer Abwesenheit schliessen, aus verschiedenen sicherheitstechnischen Gründen. Wie zum Beispiel Unwettergefahr, oder Einbruch... So lange die Miete regelmässig eingeht, hat deine Abwesenheit in der Wohnung niemand zu interessieren!
Passende Schlüssel darf der Vermieter haben, aber nur nach vorheriger Absprache, benutzen..
Versuche dich nicht weiter aufzuregen!
Hast ja eh schon das Richtige getan und gekündigt!
In einigen Wochen ist das alles Vergangenheit.
- Anonymvor 9 Jahren
Also Mäuse hin oder her, das ist egal!
Was er da gemacht hat, ist Hausfriedensbruch. Er darf (vielleicht) einen Schlüssel haben, weil er der Vermieter ist, aber benutzen darf er den nur durch deine Zustimmung bzw. wenn ein Durchsuchungsbefehl von der Polizei vorliegt, wegen irgendeines Verdachts, etc.
Und du sagst ja selbst dass du die Wohnung zum 1.11. gekündigt hast, also gehört dir die Wohnung bis dahin auch und dies mit allen Rechten, die dir zustehen!
Du kannst die sogar so offen lassen, dass ein Dieb einsteigen könnte. Das darf den Vermieter nicht interessieren.
Das einzige was ihn interessieren DARF, ist die Tatsache, das du die Wohnung so hinterlässt, wie im Mietvertrag vereinbart. Und wenn Mäuse reinkommen sollten, kann er ja hinterher immer noch fordern, dass du einen Kammerjäger rufst, aber dies ist noch kein Grund in deine Wohnung einzudringen und die Fenster zu schließen!
Du hast das Recht auf Privatsphäre und darauf, dass kein anderer deine Wohnung betreten darf ohne eben deine Zustimmung.
Konfrontiere ihn daher mit diesen Argumenten:
- Hausfriedensbruch
- Dir gehört die Wohnung bis zum 1.11. und bis dahin kannst du dort drin tun und lassen was du willst.
- Gefährdete Privatsphäre
- Wieso hat er dich nicht angerufen? Wieso per email angeschrieben? (denn die lesen nicht alle Menschen sofort oder erst nach Tagen!)
- Er hätte auch was klauen können
Ich hoffe die Argumente helfen dir. Besonders beim Punkt Hausfriedensbruch sollte er zittrige Knie bekommen.
Gruß, Ockham.
- kwieenmumLv 7vor 9 Jahren
1. Wenn du die Wohnung nicht mehr ständig bewohnst, kannst du doch nicht einfach das Fenster offen lassen!
2. Gibt es einen Grund, dass der Vermieter Mäusebefall vermutet? Lagerst du vielleicht viel in deiner Wohnung? Könnte es in Richtung Messie gehen?
Sollte 2. der Fall sein, kann ich deinen Vermieter verstehen. Wenn nicht, solltest du dich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen, sprich eintreten, und dich beraten lassen. Ausserdem rate ich dir, wenn du die Wohnung nicht ständig bewohnst, die Fenster zu schließen.