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Haftpflichtschaden wird erst nach Rechnungsvorlage beglichen?

Hallo. Ich habe eine Frage: darf eine Versicherung eine Rechnung der Reparatur verlangen, bevor der Schaden bezahlt wird? Der mir entstandene Schaden beläuft sich auf ca 150 Euro. Da ich aber als Studentin nicht viel Geld habe, ist es mir nicht möglich die Summe vorzustrecken. Weiß jemand ob ich die Rechnung nach Reparatur direkt zur Versicherung schicken kann und die dann direkt an die Rep.-Werkstatt zahlen?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    rechtlich gesehen darf sie das, sofern man nicht persönlich etwas anderes vereinart hat...

    z. b.

    1. die werkstatt rechnet direkt mit der versicherung ab

    2. du verauslagst den betrag und reichst die rechnung bei der versicherung ein und bekommst den betrag dann entweder auf dein kontao oder einen verrechnungsscheck ausgestellt

    leider sind das die zwei varianten....

    bei 1 ist, ist es fraglich ob die werkstatt das macht, sofern diese von der versicherung nicht vorliegen hat, das sie den schaden übernehmen

    du mußt natürlich verstehen, das versicherungen nicht im vorfeld zahlen, weil dann kann man sagen ich lass den schaden beheben und nichts passiert.... leider sagt das versicherungsrecht, das eine versicherung so handeln darf...

    du solltest dich unverzüglich in verbindung setzen, damit du klärst, ob diese direkt mit der werkstatt abrechnen können und ob die werkstatt das macht.. in der regel machen das viele werkstatten, das diese direkt mit der verischerung abrechnen...

    allerdings solltest du mal schauen, ob du nicht eine versicherung mit selbstbeteiligung in höhe von 150 € hast.... es gibt einmall voll- und teilkasko wo du eine stelbstbeteilung zu tragen hast... das ist wichtig das hast du hier leider nicht erwähnt

  • vor 9 Jahren

    Normalerweise rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab. Sie schickt die Rechnung dort hin und du hast mit dem Vorgang weiter nichts zu tun.

    Nachtrag: Hier habe ich noch einen Hinweis dazu gefunden. Da geht es um einen Autounfall.

    http://www.versicherung-in.de/nach-autounfall-abre...

  • vor 9 Jahren

    Natürlich braucht die Versicherung zuerst die Rechnung. Und die Versicherung wird so bezahlen, wie du es in deinem Begleitbrief wünschst, also direkt an dich oder an die Werkstatt.

    Studentin??? Sport und Musik oder was? In Sozialkunde und Wirtschaftslehre hast du jedenfalls gepennt, oder warst nie da.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    in der Regel klärt das die Werkstatt oder wer auch immer mit der Versicherung. Ich kenne dies aber auch andersrum - man muß den Schaden zahlen und die Rechnung dann bei der Versicherung einreichen von wo du das Geld wieder bekommst. Versuche doch Ratenzahlung zu vereinbaren, viele Werkstätten o. so lassen sich darauf ein.

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  • vor 9 Jahren

    Lass dir einen Kostenvoranschlag machen. Die Versicherung muss dir den hierauf angegebenen Betrag bezahlen. Unabhängig davon, ob du reparieren lässt oder nicht.

    Es muss nach Kostenvoranschlag bezahlt werden !!!!

    Habe voriges Jahr Ähnliches erlebt und der Verursacher wollte erst nach Rechnungslegung bezahlen. Hat aber dann - auf mein Betreiben hin - nach Voranschlag bezahlt.

    Quelle(n): langjährige Arbeit in RA-Kanzlei.
  • vor 9 Jahren

    Sie braucht zumindest einen Kostenvoranschlag

  • vor 9 Jahren

    In der Regel geht die Bezahlung schnell wenn alles geklärt war. Bist Du sicher dass die HAftpflicht nicht etwas abzieht? Alternativ kannst Du dem Geschäft eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann können sie direkt mit der Versicherung abrechnen

  • PiKe
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Das kann durchaus vorkommen. Ein Kostenvoranschlag sollte aber eigentlich auch genügen.

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