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Unfall, Gutachten und nun?

Hey liebe YC Community,

Hatte letztens einen Unfall und dazu hab ich hier ja auch viele gute Antworten bekommen.

Nun eine neue Frage:

Also beim Unfall war ich Schuld und wir wollten den Schaden privat bezahlen also ohne Versicherung und der Gegner hat jetzt einen Gutachter bestellt ... Meine frage:

Wie geht's jetzt weiter? Schreibt der Gutachter mir ne Email oder wie ist das? Also es muss doch ach irgendwie niedergeschrieben werden wie teuer der Spaß wird, wie beim Kostenvoranschlag oder sagt der Gutachten nur diese und jene Summe kostet das und dann muss ich einfach Zahlen oder wie?

Danke schonmal im vorraus :)

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ob es sich rentiert, das selbst zu zahlen bezweifle ich sehr.

    Du musst (mindestens) folgendes zahlen:

    - Gutachter

    - Reparaturkosten, die er ermittelt hat

    - eventuell Wertminderung des Autos und

    - Mietwagen für die Reparaturdauer.

  • Judy
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Man muss jeden Unfall der Versicherung melden, egal ob man schuld ist oder nicht und auch, wenn man den Schaden selbst bezahlen möchte.

    Üblicherweise bezahlt immer die Versicherung den Schaden und hinterher kannst du dann entscheiden, ob du den Betrag der Versicherung zurückzahlst, um nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden, falls sich das überhaupt lohnt.

  • vor 9 Jahren

    als Zahlender hat man Anspruch auf ein gut ausgearbeitetes Gutachten. Also mit einzelnen Positionen was wieviel kosten wird. Dies natürlich schriftlich, evtl. vorab per mail.

  • ?
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Das Gutachten ist schriftlich und detailliert. Es wird normalerweise dem Auftraggeber ausgehändigt. Das ist ja dann Dein Unfallgegner.

    Darin werden dann schon alle Schäden und Wertverluste berücksichtigt.

    Du wirst dem Geschädigten dann halt die im Gutachten veranschlagte Summe, sowie die Kosten des Gutachtens bezahlen. Das Gutachten selbst wird wohl auch so um die 200-300 € zu Buche schlagen.

    Außerdem hätte der Geschädigte noch Anspruch auf einen Anwalt und auf einen Leihwagen während der Reparaturzeit. Ich drück Dir mal die Daumen, dass er das nicht in Anspruch nimmt. :-)

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  • vor 9 Jahren

    Mir ist auf meinen PKW mal jmd aufgefahren. fast 2.000€ Schaden (wirtschaftl. Totalschaden).

    Es war ein Auffahrunfall.

    Ich habe auf Kosten des Unfallgegners Folgendes unternommen:

    -Rechtsanwalt mit meinen Interessen beauftragt (Fahrzeugausfall)

    -Schaden an die Versicherung geltend machen lassen, die erst die Zahlung verweigerte

    -Unfallgegner auf Schmerzensgeld verklagen (über den Anwalt)

    (ich war leicht verletzt)

    -Sachverständigen beauftragt, der sowohl den Fahrzeugwert als auch den Schaden schätzte.

    Der Anwalt hatte direkt mit der Versicherung korespondiert. Jegliche Kontaktaufnahme des Unfallgegners hatte ich abgeblockt und ihn an meinen Anwalt verwiesen.

    Es ist natürlich das Recht des Unfallgegners, sowohl einen Anwaalt als auch einen Gutachter zu bestellen - auf Deine Kosten. Immerhin hast Du jemanden einen Schaden zugefügt. Der Gutachter gilt ab einer bestimmten Schadenshöhe, hier berät die Werkstatt.

    Der Anwalt war schon ein teurer Spaß, allein die Kosten vom Sachverständigen gingen in die 1.000€ hinein. Da ich ja nicht Schuld war, hatte ich kein Problem damit. Und ein Schmerzensgeld für meine leichten Verletzungen wurden mir auch noch zugesprochen.

    Dir empfehle ich: Nimm Dir einen Anwalt. Ggf kannst Du ddie Kosten bei Deiner Versicherung einreichen.

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