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Handelt es sich beim § 543 BGB...?
..Absatz 2.3.b um Warm- oder Kaltmiete?
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Ich denke und hoffe Warmmiete, will nur nochmal sicher gehen bevor ich die Kündigung schreibe!
Vielen Danke schonmal für die Antworten....
ja ich bin leider der Vermieter und die Mieter wissen genau, was sie dürfen und was nicht! Sprich wenn es die Kaltmiete wäre, wären sie nämlich genau 25 € zu wenig um die vollen zwei Monatsmieten zu erreichen. Aber wenn es wirklich Warmmieten sind, dann haben sie sich diesmal vertan.
Ich bin schon bei einem Anwalt, leider ist es schon "hässlich" geworden! Ich hab lang versucht mit Ihnen zu reden, es kommen dann nur Emails, sie wollen sich nicht mit mir abgeben und solang sie nicht 2 Monatsmieten im Rückstand sind kann ich ihnen sowieso nichts tun! Tja, da haben sie diesesmal wohl das Gesetz falsch gelesen! Aber wenn ich Ihnen jetzt kündige, dann zahlen sie halt wieder genausoviel, damit die Kündigung aussergefecht gesetzt wird!
Aber was anderes bleibt mir ja leider nicht übrig! Ich hab es auf die nette Art versucht und die denken, nur weil ich jung bin, können sie machen was sie wollen mit mir!
Danke aber für die schnellen Antworten
da es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt kann ich leider kein Eigenbedarf anmelden...leider gilt somit nur die fristlose Kündigung nach § 543. Und da es sich um ein paar Euro handelt ist es schon wichtig, ob "warm"- oder Kaltmiete!
ich kann ja mal sagen wie es ist!
Also, Miete ist 900 € + 80 NK
im Mai wurden 450 gezahlt
im Juni komplett
im Juli komplett
Ende August 225 €
heute 250 €
Sind sie mit 2 vollen Monatsmieten im Verzug oder Nicht?!? Wie werden die zahlungen angerechnet? werden mit der Zahlung erst die Nebenkosten abgegolten oder erst die Miete? wenn als verwendungszweck: Haus August 2012 steht!
Ich weiss, einige von euch werden sagen, ich bin böse, weil ich sie gleich rausschmeiss, aber es gibt noch mehr Gründe. Sie belügen mich ständig und sprechen es ncihtmal mit mir ab, dass sie den jeweiligen Monat nicht zahlen können sondern ich muss jeden Monatsanfang zittern ob die Miete kommt!
Sry, aber irgendwann hört das mitleid auf!
6 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Miete ist nicht genau definiert.
Wenn im Vertrag eine Summe vereinbart wurde ist sie maßgebend. Es reicht schon, wenn der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug ist, um eine fristlose Kündigung auszustellen.
Kündigt man nur fristlos, ist die Kündigung nach Zahlung der Forderung unwirksam. Möchte man die Mieter grundsätzlich loswerden, muss man hilfsweise zusätzlich auch ordentlich kündigen.
Zahlt der Mieter innerhalb 2 Jahren wieder nicht, oder dauernd unregelmäßig, reicht dies aus ihm fristlos zu kündigen.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - Anonymvor 9 Jahren
Nein, Miete ist immer nur die Kaltmiete!! Das andere sind die Betriebskosten und das Gesetz und die Rechtsprechung unterscheiden das sehr wohl. Eine "Warmmiete" gibt es nicht. Der Mietzins ist immer die Kaltmiete, was im allgemeinen als "Warmmiete" verstanden wird, sind die Betriebskosten und die Kaltmiete zusammen.
Herr "nixnutz" hat auf keinen Fall recht wenn er meint, dass die Rechtsprechung und das BGB dies nicht unterscheiden würden. Man muss nur wissen wie es heiÃt!
- JackLv 7vor 9 Jahren
Kommt auf die Regelung im Mietvertrag an, schau mal hier:
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete25.html
Hm... wenn du aber der Vermieter bist und deinem Mieter kündigen willst, dann würde ich gegebenenfalls nochmal kurz mit einem Anwalt darüber sprechen, solche Sachen werden so gerne so hässlich...
__________-
Das ist natürlich nciht schön. Da würde ich - ganz ehrlich- entweder dem vorgeschlagenen Verein beitreten oder mich eines anderen Trick bedienen:
Eigennutzung anmelden. Dann darfst du die Leute jederzeit rausschmeiÃen. Erkundige dich mal genauer, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wer dann im Endeffekt in der Wohnung/Haus sein muss, aber damit kriegst du in der Regel jeden raus.
Dazu:
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- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Ich würde sagen es geht um die Kaltmiete. Wegen den Umlagen kann man schlecht klagen. Da aber die Kaltmiete in der Warmmiete enthalten ist, fällt das meist nicht ins Gewicht. Auf alle Fälle eine Gerichtlichen Mahnbescheid zu senden
- herr_nixnutzLv 7vor 9 Jahren
Das BGB unterscheidet nicht zwischen Warm- und Kaltmiete, es kennt nur Miete und das ist die Summe, die der Mieter jeden Monat an den Vermieter überweist und das ist die Warmmiete.
PS: Wenn du Vermieter bist, lohnt es sich Mitglied im Haus+Grundbesitzerverein zu sein - das Gegenstück zum Mieterverein.
NACHTRAG: Wenn jemand öfters die Miete zu spät und nicht vollständig überweist, so ist das auch ein Grund für eine fristlose Kündigung, ich denke du solltest wirklich im Haus+Grundbesitzerverein eintreten und ggf. mit einem Anwalt die Kündigung der Mieter durchsetzen.