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wie lange dauert eine klage?
hallo
volgendes problem,
ich bin von wolfsburg nach braunschweig umgezogen,bekomme erwerbsunfäigkeitsrente und ewinen zuschuss der stadt der sich grundsicherung nenn,is das sozialamt.
nun is eine streitfrage welche stadt mir die kaution der neuen wohnung bezahlt,jede stadt schiebts auf die andere.
das schlimmste is das ich den schlüssel der neuen wohnung erst bekomme wenn die kaution beim vermieter is,und morgen muss ich raus aus meiner wohnung,also hab ne neue wohnung und komme da nicht rein.
wolfsburg sagt mir die sin nicht mehr zuständig für mich,da ich ja schon in bs angemeldet bin,braunschweig sagt ,wolfsburg muss die kaution nzahlen,da sie im august noch zuständig für mich sind,und ich zum 1.9. eine wohnung in bs beziehe,und die kaution immer vor einzug zu endrichten is.
ich steig da nicht mehr durch,keiner zahlt die kaution und ich sitz morgen auf der strasse,weil ich nicht in die neue wohnung rein komme ohne kaution.
jetzt meinte die stadt braunschweig zu mir,ich soll mich ans sozialgericht wenden und eine klage gegen wob machen,damit die die kaution zahlen,aber wie lange dauert sowas?
ich hab keine zeit da wochen zu warten,muss morgen aus der alten wohnung raus sein
kennt sich da jemand aus?
6 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Das ist eine gute Frage.
- Anonymvor 9 Jahren
DU HAST DEINE FRAGE BEREITS SCHON MAL GEFRAGT, JEDOCH UND AUCH HIER HABE DIR GEANTWORTET !!!
ich selbst komme ebenfalls aus BS
1. wolfsburg hat recht, mit dem was sie sagen
2. hast du bereits wie ich es dir schon gesagt habe, einen entscheidenen fehler gemacht: du hast deinen umug geplant, jedoch dir vorab keine zusicherung vom job center braunschweig eingeholt, dieses ist nach dem SGB II erforderlich, wenn das Job Center für deine wohnungs- und unterkunftskosten aufkommen muss und auch die kaution vorab in form eines zinsloses darlehn übernehmen muss.... da du dieses NICHT getan hast, muss das job center BS rein gar nichts übernehmen, da du vorab kein wohnungsangebot einreicht hast das es befürwortet wird.... des weiteren hättest du dir vorab eine zusicherung vom job center BS holen müssen ob sie deine kaution übernehmen
LEISTUNGEN NACH DEM SGB II sprich JOB CENTER ZAHLUNGEN SIND KEIN WÃNSCH DIR WAS UND EIN LEISTUNGSEMPFÃNGER KANN NICHT EINFACH HANDELN UND GLAUBEN ER DARF VON EINER STADT IN DIE ANDERE ZIEHEN DAS DORTIGE JOB CENTER ÃBERNIMMT SCHON ALLES...... dieses zu glauben ist absolut legitim, da das SGB II stattliche zahlungen sind die von den steuerzahlern übernommen werden...
3. darf kein job center der welt dir verbieten, umzuziehen aber es müssen die voraussetzungen die im SGB II verankert sind erfüllt werden und vor allem muss ein leistungsempfänger so auch vorgehen tut er das nicht, muss das vor ort zuständige job center gar nichts zahlen (dieses habe ich dir bereits in deiner andere frage erklärt)...
4. das job center BS hat recht, du hast natürlich die mögichkeit den rechtlichen weg zu wählen hierzu solltest du wissen, das gerade was BS angeht du dir einen fachanwalt für sozialrecht nehmen solltest.... hier hast du anspruch auf einen beratungsschein den du dir beim amtsgericht BS durch vorlage von einem aktuellen bewilligungsbescheid holen kannst, damit du vorweisen kannst das du über geringes einkommen verfügst und dir aus eigenen mitteln keinen anwalt leisten kannst.... dazu benötigst du aber sämltiche belege !
5. das job center WOB hätte dir, sofern denen bekannt ist das du umziehst, dich darauf hinweisen müssen das du vorab eine zusage vom job center BS benötigst ob diese für sämltiche kosten aufkommen.... da du in eine andere stadt ziehst, handelt es sich nach dem SGB II auch um zwei unterschiedliche job centen, das geld flieÃt zwar aus einem topf aber die zuständigkeit sind zwei ämter in unterschiedlichen städten (in der infobroschüre die alle SGB II empfänger mit ihrer ersten antragstellung egal bei welchem job center erhalten, steht all das was du hättest vorab vor deinem umzug tun müssen detailliert drin)
6. zu deiner frage wie lange eine KLAGE vor dem SOZIALGERICHT DAUERT KANN ICH DIR ALS ANWALTSGEHILIFN SGEN, nun fällst du um, das SOZIALGERICHT BS IST MIT KLAGEN VOM JOB CENTER ÃBERLASTET, KANN EINE KLAGE ZWISCHEN 1-3 JAHRE DAUERN BIS DORT EINE VERHANLDUNG IST...... hierbei muss man natürlich auch unterscheiden:
1. die dringlichkeit eines leistungsbeziehers, d.h. wenn das amt sich weigert sämtliche kosten zu übernehmen, muss ein anwalt für die eine klage ALS EILVERFAHREN vor dem zuständigen sozialgericht einhalten bzw. einen antrag dort stellen:
EILVERFAHREN GEGENÃBER JOB CENTER BRAUNSCHWEIG AUF ÃBERNAHME VON WOHNUNGS- UND UNTERKUNFTSKOSTEN SOVIEL ÃBERNAHME DER KAUTION
bei dringlichkeitsverfahren unterscheidet das sozialgericht und solche verfahren werden vorrangig bearbeitet, wobei es vom anwalt anhängt, wie gut er seinen klag- antrag begründet
2. dann gibt es die fälle die nicht so dringlich sind zb. rückzahlungen ect.
da du leider im vorfeld alls falsch gemacht hast, solltest du dir schnellstens diesen beratungsschein holen... ob du den gleich bekommst, hängt von der sachbearbeiterin beim amtsgericht BS ab kann bis 3 wochen dauern, da viele anträge dort vorliegen du ist leider kein einzelfall auch nicht was job center BS angeht
die aussage des job centers BS ist nicht neu hör dich mal in BS um, die dortigen sachbearbeiter wissen, das eine klage vor dem sozialgericht zwischen 1-3 jahre dauern kann und somit schinden diese zeit.... ich sage nur willkommen in BS
WENN DU MAL DEIN MAILFACH AUFMACHEN WÃRDEST, KÃNNTE ICH DIR HELFEN ANSTATT DAS DU HIER DEINE ZEIT MIT FRAGEN VERSCHWENDEST, SO FINDE ICH HÃTTEST DU SCHON LÃNGST TÃTIG WERDEN KÃNNEN....
- Anonymvor 9 Jahren
Zuständig ist das Sozialamt des neuen zu beziehenden Wohnortes.
- vor 9 Jahren
Das ist ein Fall für den Mieterverein oder Caritas. Vielleicht kann die Caritas schon was machen.
Zur not kannst du dich auch an die Bahnhofsmission wenden.
Ich würde auch evtl einen Anwalt hinzuziehen.
Dafür brauchst du einen Beratungsschein den du vom Amtsgericht erhältst.
Oft können gute Anwälte dein Problem ganz fix lösen.
Klagen können Jahre dauern. Die Gerichte sind überlastet.
mfg
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