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Abschleppdienst wurde gerufen - aber rechtzeitig Auto weg geparkt?
Hallo,
folgendes: mein Auto wurde vorhin fast abgeschleppt weil ich ungünstig geparkt habe und die Müllabfuhr nicht vorbei kam. Dürfen die den Abschleppdienst überhaupt rufen?! Und: muss ich etwas zahlen, obwohl ich das Auto dann rechtzeitig bevor der Abschleppdienst da war weg gefahren habe?
12 Antworten
- PLv 5vor 9 JahrenBeste Antwort
Die dürfen das. Wenn du so blöd bist und dein Auto einfach ohne nachzudenken abstellst, kannst du auch mal schnell entwertete Kennzeichen haben. Dann darfst Du nicht mal mehr wegfahren.
- qm_siriusLv 7vor 9 Jahren
Was heißt hier "dürfen die das"? Man, wie arrogant bist Du eigentlich? Versperrst die ganze Straße und jammerst hinterher??? Und ja, natürlich mußt Du zahlen, wenn der Abschleppdienst Deinetwegen dafür sorgen muß, daß die Straße frei ist. Auch wenn sie nur beauftragt wurden, den Auftag aber nicht mehr ausführen mußten.
- RaikLv 7vor 9 Jahren
ja und ja. Wenn Du die Ursache warst das der Müllwagen nicht vorbei kam ist das Abschleppen rechtmässig. Wurde der Abschleppwagen extra wegen Dir gerufen (und hat kein anderes Auto mitgenommen) musst Du die Anfahrtskosten bezahlen. Das sind so gute 50% der kompletten Abschleppkosten.
- Anonymvor 9 Jahren
Glückwunsch! Du hast die Behinderung des Straßenverkehrs und der Müllentsorgung dann ja irgendwann mal beseitigt. Zur Belohnung sparst du die Kosten des eigentlichen Abschleppens einschließlich Hakenlastversicherung und Aufbewahrungsgebühr.
Bloß an deiner Definition von "rechtzeitig" solltest du nochmal arbeiten. Nach meiner Definition wäre "rechtzeitig" ein Zeitpunkt gewesen, bevor es zu irgendeiner Behinderung kam, und den Zeitpunkt hast du deutlich verpasst. Sei bitte in Zukunft weniger rücksichtslos. Auch Müllwerker möchten gerne pünktlich Feierabend machen.
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- John DDLv 7vor 9 Jahren
Du musst die Anfahrt des Abschleppers zahlen, darüber gibt es eindeutige Gerichtsurteile.
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Die Müllabfuhr darf keinen Abschleppdienst rufen. Die informieren aber das Ordnungsamt oder die Polizei. Die dann den Abschlepper rufen. Natürlich musst du die Anfahrtskosten bezahlen.
- .**.Lv 7vor 9 Jahren
Ja, die dürfen. Beides. Wieso sollte die Stadt auf den Kosten sitzenbleiben, nur weil du nicht in der Lage bist `günstig´ zu parken?.
@Torsten u. a.: ihr könnt davon ausgehen, dass der Abschlepper von den richtigen Leuten alarmiert wurde....Die Müllabfuhr ruft beim Ordnungsamt an, und die rufen beim Abschlepper an. Wo ist das Problem?
- Anonymvor 9 Jahren
Klar dürfen die das
- Anonymvor 9 Jahren
ungünstig geparkt?
entweder vorschriftsmäßig oder unrechtmäßig.
und daraus folgen dann deine eventuellen kosnequenzen.
(immerhin musst du so weniger bezahlen, als wenn sie das auto mitgenommen hätten)