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Geld Rückgabe - Laptop Reparatur nicht möglich (Garantie)?

Hallo liebe Community,

vorweg: Bitte nur beantworten, wenn Du sicher bist und dein Beitrag auch wirklich nützlich ist.

Ich hab mir ein Laptop vor einem Jahr und zwei Monaten gekauft. Während den letzten 3 Monaten war dieser bereits 4 Mal bei Reparatur. Jedesmal war es ein Garantiefall. Nun bei der letzten Reparatur wurde mir vom Zwischenhändler M gesagt, dass Händler A mir das Geld zurückerstatten möchte, da die Reparatur nicht möglich ist. Soweit so gut, jedoch bietet mir Hersteller A nur 571 €, damals zahlte ich 829 € für den Laptop. Ich hab, bevor ich das Geld nehme, mich schlau gemacht, ob ich mit diesem Geld ein gleichwertiges Model holen kann, allerdings habe ich keines gefunden.

Es handelt sich um den Laptop ASUS A53SV-SX251V i7-2630QM/6GB...

Serien-Nr.: 44ßEWC73ßS

Jetzt zur meiner Frage:

Denkt ihr es lohnt sich, in diesem Fall mit einem Anwalt zu sprechen? Denn ich sehe es nicht ein, dass 250 € abgezogen wurden, ohne wirklichen Grund, da die gesamten Reparaturen nur wegen Mängel an der Ware entstanden sind.

Wenn noch Informationen fehlen, werde ich diese nach lesen der Kommentare selbstverständlich nachholen. Über alle nützlichen Infos und ehrlichen Meinungen freue ich mich sehr!

Gruß Eduard

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    @JohnD: Du machst es dir leider viel zu leicht und so ist die Antwort auch nur halb richtig.

    Es gibt ein Urteil des EUGH und des BGH. Darin ging es darum, dass jemand eine fehlerhafte Ware erhalten hatte und nun eine Neulieferung haben wollte. Da sagen beide Gerichte: KEINE Nutzungsgebühr vom Käufer zu leisten.

    Anders sieht es aber aus, wenn der Käufer sagt: Ich will die Ware nicht mehr, nimm sie zurück. Dann darf der Verkäufer Nutzungsgebühr verlangen.

    Nun ist die Frage hier, welcher von den beiden Fällen kommt zur Anwendung. Du hast -soweit ich es richtig verstanden habe- nicht von dir aus gesagt "nimm die Ware zurück" sondern gesagt: "Reparatur oder Neugerät". Da der Verkäufer beides nicht leisten kann oder will, bedeutet das für mich: KEINE Nutzungsgebühr an den Verkäufer zu leisten.

    Ich fürchte aber, um einen Anwalt kommt du nicht rum, kostengünstig kannst du aber auch erst Mal bei den Verbraucherzentralen informieren.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    das du für ein über 1 Jahr altes GEBRAUCHTES Läppi nicht mehr den Neupreis bekommst sollte doch klar sein.

    Selbst wenn du zB bei einem Neuwagen nach gewisser Zeit wegen Mängeln den Kauf Rückgängig machst wird dir zeitanteilig Geld für die Nutzung/Abnutzung abgezogen, das ist bei deinem Laptop nicht anders. Schließlich hast du es auch über ein Jahr lang benutzt und verschlissen.

    @John

    das Urteil ist aber ein Glücksfall.

    Beim Fragesteller fingen die Probleme 1 Jahr nach Kauf an (ein Laptop ist auch sicher nicht zu vergleichen mit einem Herd), und da sich 6Monate nach Kauf die Beweislast umkehrt hat er aus meiner Sicht Glück das die Fälle überhaupt als Gewährleistung repariert wurden.

    Und 70% des Neupreises nach über einem Jahr für ein Gerät mit inzwischen veralteter Technik finde ich mehr als fair.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ich fürchte auch, hier noch einen Anwalt zu bemühen wird dir nicht mehr Geld einbringen, schließlich hast du das Gerät ja etwa ein Jahr genutzt, und bei Laptops liegt die steuerliche Abschreibung bei 3 Jahren, also bietet dir der Hersteller, was ein etwa gleichwertiges, ebenfalls ein Jahr gebrauchtes Gerät kosten würde, und natürlich nicht den Neupreis. Schließlich entwickeln sich gerade Computer so rasant weiter, dass der Wertverlust in einem Jahr eben recht groß ist. Hätte die Reparatur Erfolg gehabt, hättest du ja auch nur ein eineinhalb Jahre altes Gerät, das eben auch nicht mehr den vollen Wert hat und technisch deutlich hinter Neugeräten, welche für den Neupreis deines Laptops verkauft werden, hinterher hinkt. Im Grunde kannst du sogar von Glück reden, dass dein Laptop noch innerhalb der Gewährleistung Kaputt gegangen ist - und zwar unrettbar, denn wäre die Reparatur erfolgreich (z.B. durch Neuverlöten des Grafikchips, geht der nach allgemeiner Erfahrung spätestens nach ende der Garantiefrist dann doch endgültig kaputt, da die Bauteile durch die Reperaturlötung leiden. Und dann bekämst du gar nichts.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Umtausch kaputter Geräte ist kostenlos - siehe BGH-Urteil: http://www.test.de/Nutzungsentschaedigung-Umtausch...

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