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Sind "Knebelverträge" rechtens?
Hallo,
ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin mit dieser auch soweit zufrieden, da auch die Bezahlung stimmt. Allerdings hab ich jetzt einen "Kunden" gefunden, der mich einstellen würde...wenn da nicht ne fällige Ablösesumme i. H. v. ca. 4000-5000€ wäre.
In meinem Vertrag steht, das ich nicht bei einem "Kunden" fest anfangen darf, wenn ich von meiner Firma in den letzten 6 Monaten dort eingesetzt wurde, außer die Ablösesumme wird gezahlt. Nach 6 Monaten ohne Einsatz beim besagtem "Kunden" wäre ich erst Ablösefrei.
Eigentlich könnte ich ja kündigen und sagen:" Kann denen doch egal sein, wo ich jetzt anfange. Müssen die ja nichts von wissen."
Allerdings musste der "Kunde" ebenfalls einen Vertrag mit meiner Zeitarbeitsfirma abschließen, das er für mich ne Ablöse zahlt oder mich 6 Monate lang nicht einstellen darf, selbst wenn ich bei meiner Firma gekündigt habe.
Ich sehe es als "Knebelvertrag" und frage mich ob diese Vertragsklausel überhaupt rechtens ist. Gibt es da irgendein Schlupfloch?
Achso, falls es wichtig ist: Bundesland NRW
9 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Ob es sich zum einen Knebelvertrag handelt kann nur das Gericht festlegen. Klage dagegen.
- BimpeLv 5vor 9 Jahren
Ich habe gerade das "Merkblatt für Leiharbeiter" der Bundesagentur für Arbeit vor mir liegen.
Da steht unter Punkt 5 folgendes:
Der Verleiher darf Ihnen nicht verbieten, nach Beendigung Ihres Leiharbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher einzugehen.
Steht ein solches Verbot in Ihrer Vereinbarung mit dem Verleiher oder in der Vereinbarung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher dann ist ein solches Verbot unwirksam.
Also würde ich sagen:
Kündigen und nach Ablauf der Kündigungsfrist wechseln.
- Anonymvor 9 Jahren
Meiner Ansicht nach ist eine Vertragsklausel, die sich einseitig nur zum Nachteil des Arbeitnehmer auswirkt, sittenwidrig und daher unwirksam. Offenbar hast du ja keinen Nutzen aus dieser Vereinbarung.
Sicherheitshalber solltest du dich bei einem Anwalt absichern, ehe du ein Risiko eingehst, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Klausel Bestand hat.
Nachtrag: Ich hab' da noch was gefunden, was meine Rechtsauffassung unterstützt, wie ich meine:
AÜG
"§ 9 Unwirksamkeit
Unwirksam sind: (...)
4. Vereinbarungen, die dem Leiharbeitnehmer untersagen, mit dem Entleiher zu einem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nicht mehr besteht, ein Arbeitsverhältnis einzugehen,
5. Vereinbarungen, nach denen der Leiharbeitnehmer eine Vermittlungsvergütung an den Verleiher zu zahlen hat."
Den Text würde ich der Zeitarbeitsfirma einfach unter die Nase halten, auch ohne Anwalt.
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- XXX4Lv 5vor 9 Jahren
Du hast den Vertrag unterschrieben und warst damit einverstanden.
Hättest den Vertrag vorher gründlich durchlesen sollen, aber jetzt jammern, ist nicht richtig.
- PunkLv 5vor 9 Jahren
Da läßt man sich vom Arbeitsgericht oder Anwalt beraten.
Im übrigen: Einen neuen Mitarbeiter zu finden und zu rekrutieren kostet eine Firma deutlich mehr; der Preis ist für eine Fachkraft ein Schnäppchen.
- Mike MLv 7vor 9 Jahren
1. Das ist kein Knebelvertrag sondern einVertrag mit Sperrklausel
2. DU hast den unterschrieben, also kannst du dich jetzt kaum beklagen, niemand hat dich gezwungen das zu unterschreiben
3. "Eigentlich könnte ich ja kündigen und sagen:" Kann denen doch egal sein, wo ich jetzt anfange. Müssen die ja nichts von wissen."" --> Nein kannst du nicht, dein jetziger Arbeitgeber kriegt das mit und dann kreigst du Ärger (und musst die Ablöse zahlen)
4. Dasselbe gilt für den neuen Arbeitgeber ("Allerdings musste der "Kunde" ebenfalls einen Vertrag mit meiner Zeitarbeitsfirma abschließen...") und der wird nichts illegales machen.
Ich sehe es als "Knebelvertrag" und frage mich ob diese Vertragsklausel überhaupt rechtens ist. Gibt es da irgendein Schlupfloch?
--> Nein ist es nicht, siehe 1.
Was du machen kannst ist für 6 Monate als "Freelancer" beim neuen Arbeitgeber arbeiten, also als Selbstständiger Subunternehmer, ich bezweifel aber das der das mitmacht
- vor 9 Jahren
Kannst ruhig einen andere Arbeitsstelle anfangen, dieser Vertrag würde bei keinem Gericht in Deutschland Geltung finden.
zum Glück gilt nicht jeder Vertrag als bindend, wenn rechtswidrige Inhalte bestehen, selbst wenn der Vertrag unterschrieben wurde.
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Die ZA hat ein schützenswertes Interesse daran, dass ihr nicht laufend die guten Mitarbeiter von den Kunden abgeworben werden.....
Solche Bindungsklauseln sind deshalb in gewissem Umfang zulässig; ich meine bis zu 6 Monaten.....