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wer kennt sich mit grundsicherung aus?

hallo ich hab volgendes problem, ich hab heute einen mietvertrag unterschrieben da es schnell gehn musste,da ich sonst zum 1.9.auf der strasse sitzen würde,hab das ohne die zustimmung der grundsicherung gemacht,können die mir nun steine in den weg legen? ich ziehe von wolfsburg nach braunschweig um,habe ein mündliches ok von wolfsburg aber sollte in bs erstmal ein personenbezogenes wohnungs angebot vorlegen,aber die zeit war nicht da,weil die meinten das die das 2 wochen lange bearbeiten müssen bis ich ein ok bekomme,nun hab ich heute den vertrag unterschrieben damit ich nicht auf der strasse sitze,werde mich auch morgen in bs anmelden.

leide hat die vermieterin zu mir gesagt das ich den schlüssel erst bekomme,wenn die grundsicherung die kaution überwiesen hat,also hab ich jetzt wieder ein problem?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Bitte sieh mal hier: http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/fb_i...

    Du musst jetzt schnellstens Grundsicherung in Braunschweig beantragen und die Mietbescheinigung dort vorlegen. Den Rest machen die Ämter dann intern. Aber bitte sofort am Montag zur Grundsicherungsstelle in Braunschweig gehen!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    es kann durchaus sein, dass das zuständige job center hier sagt nein wir übernehmen es nicht, da du ohne ZUSICHERUNG umgezogen bist..... (ich selbst wohne in BS und habe schon vielen geholfen, weil gerade BS oftmals dinge vornimmt, die nicht in ordnung sind)...

    eine mündliche zusage bedeutet leider gar nichts..... BS wird dann wohl auch für die kaution aufkommen müssen...

    wenn du viel glück hast, wird man den mietanteil zahlen, der für BS gilt, aber da du nicht nach dem SGB II gehandelt hast, muss man hier nichts zahlen, da dein umzug nicht begründet war....

    deine vermieterin hat recht, die kaution muss vorab überwiesen werden... daher ist es so, gerade beim job center BS das die unterlagen und entsprechende mietbescheinigungen vorab eingereicht werden, damit man diesem zustimmen kann... BS wird es so nicht einfach machen deine kaution anzuweisen.... es muss nach dem SGB II geprüft werden, ob die wohnung entsprechend der grundlagen in BS entsprechend.....

    eine kaution kann und wird dir wenn als zinsloses darlehen gewährt und mtl. mit 30 prozent (SGB II) von deiner grundsicherung - lebensunterhalt einbehalten....

    das job center übernimmt keine kosen für im nachhein sondern nur mit entsprechender antragstellung ein umzug muss begründet seit und damit gebrüft wird, ob die kaution ect. übernommen werden....

  • vor 9 Jahren

    Du wirst nichts bekommen, da Du durch Deine Vertragsunterschrift ohne genehmigung des Amtes vollendete Tatsachen geschaffen hast. Du hat Kautionsschulden bei Deinem Vermieter. Schuldenübernahme ist aber nicht eine Aufgabe im Sinne des Sozialgestezbuches um ist vom Amt nicht zu übernehmen.

    Schnell, schnell unterschreiben und so das Amt unter Druck setzen - ich finde es nicht richtig was XDu getan hast. Hättest halt am Montag gleich zum Amt gehen können.

  • vor 9 Jahren

    Hab ich dir doch gestern schon geschrieben:

    Umziehen darfst du, auch ohne Zustimmung der ARGE, allerdings musst du den Umzug selber zahlen und eine Kaution gibts vom Amt auch nicht.

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