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mietvertrag erst unterschreiben?
hallo eine frage
ich bekomme erwerbsunfäigkeitsrente,die sehr klein is und dadurch bekomme ich noch grundsicherrung,also das amt zahlt die miete u die heizkosten.
nun möchte ich von einer stadt in die andere umziehen,habe das ok das ich es darf.
nun sagte man mir ich soll erstmal ein personenbezogenes angebot von einer wohnung beim amt einreichen,dann antrag stellen auf grundsicherung in der neuen stadt,aber ich hab jetzt nur noch zeit bis 1.9.eine wohnung zu finden da meine gekündigt is und nich verlängerbar is,ich musste ja vor 3 monaten künbdigenda das amt meinte sie zahlen keine doppelmieten
nun ises sehr schwer eine wohnung zu finden,weoil wohnungsmangel herscht und imer 60 leute auf eine wohnung kommen.
nun meine frage
was kann passieren wenn ich erst nen mietvertrag unterschreib u es dann beim amt einreiche?
da das amt meinte die brauchen länger wie 2 wochen um alles zu bearbeiten u dann könnte ich erst unterschreiben,aber so lange wartet kein vermieter u ich kann auch nicht warten weil ich sonst auf der strasse sitze
kann ich erst den mietvertrag unterschreiben und dann alles beim amt einreichen?
3 Antworten
- ?Lv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Alte Weisheit: es ist meist besser, nachträglich um Vergebung zu bitten als vorher um Erlaubnis.
- shinita57Lv 6vor 9 Jahren
Dies dürfte Schwierigkeiten geben, doch man kann nicht von dir erwarten, dass du auf der StraÃe landest. Du warst schon etwas voreilig mit deiner Kündigung, man sichert sich zuerst ab und dann kündigt man eine Wohnung - wenn alles gesichert ist.
Gehe noch einmal zum Amt und erkläre deine jetzige Notlage, lasse dich nicht abwimmeln.
Erkundige dich mal rasch beim Mieterbund, könnte einen geringer Beitrag für die Beratung fällig sein.
- Janet MLv 7vor 9 Jahren
Wenn die neue Wohnung angemessen ist, musst du die ARGE überhaupt nicht um Erlaubnis fragen, umziehen zu dürfen.
Du kannst hinziehen, wo du willst, musst aber den Umzug selber bezahlen und bekommst kein Darlehen für die Kaution.
Also, erkundige dich, wie hoch die Miete sein darf, um fürs Amt angemessen zu sein.