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mietvertrag erst unterschreiben?
hallo eine frage
ich bekomme erwerbsunfäigkeitsrente,die sehr klein is und dadurch bekomme ich noch grundsicherrung,also das amt zahlt die miete u die heizkosten.
nun möchte ich von einer stadt in die andere umziehen,habe das ok das ich es darf.
nun sagte man mir ich soll erstmal ein personenbezogenes angebot von einer wohnung beim amt einreichen,dann antrag stellen auf grundsicherung in der neuen stadt,aber ich hab jetzt nur noch zeit bis 1.9.eine wohnung zu finden da meine gekündigt is und nich verlängerbar is,ich musste ja vor 3 monaten künbdigenda das amt meinte sie zahlen keine doppelmieten
nun ises sehr schwer eine wohnung zu finden,weoil wohnungsmangel herscht und imer 60 leute auf eine wohnung kommen.
nun meine frage
was kann passieren wenn ich erst nen mietvertrag unterschreib u es dann beim amt einreiche?
da das amt meinte die brauchen länger wie 2 wochen um alles zu bearbeiten u dann könnte ich erst unterschreiben,aber so lange wartet kein vermieter u ich kann auch nicht warten weil ich sonst auf der strasse sitze
kann ich erst den mietvertrag unterschreiben und dann alles beim amt einreichen?
3 Antworten
- heinz 34Lv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn Du den Mietvertrag unterschreibst bevor das Amt den abgesegnet hat, kann sein, dass Du auf den Kosten (Kaution, Miete) sitzen bleibst. Eventuell ist die Grundmiete zu hoch (über den ortsüblichen Mieten, dann braucht das Amt nichts zahlen, auch nicht den Grundbetrag) und die Kaution auch nicht, da dies dann ohne kenntnisnahme des Amtes Schulden sind und Schuldenübernahme dem Amt nicht gestattet ist.
Also: Nein, erst das Mietangebot (Mietvertrag ohne Unterschrift) bei Amt vorlegen.
- vor 9 Jahren
nein kannst du nicht, das amt muss erst dein neuen Mietvertrag sehen und dir dann eine MiGa (Mietgarantie) geben, das dauert höchstens eine Stunde. Erst dann kannst du ein Mietvertrag Unterschreiben
- Anonymvor 9 Jahren
Es wird dir ja wohl nichts anderes übrig bleiben.