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Erben von der Schwester?

Das Geschwister rein rechtlich alle von ihren Eltern erben können, ist ja klar. Aber wie sieht es bei Geschwistern untereinander aus??? Folgender Fall: Deutlich ältere Schwester hat vor 25 Jahren einen vermögenden Mann geheiratet; die Ehe blieb kinderlos. Im Todesfall erbt die Ehefrau vor den Geschwistern ihres Mannes??? Diese hat ein Kind aus erster Ehe, welches dann Alleinerbe ist. Oder haben die Geschwister der nun vermögenden Gattin auch einen Rechtsanspruch???? Natürlich erwarte ich hier keine Rechtsberatung, freue mich über Infos.

Update:

Danke Euch für kompetenten Antworten. Habe noch eine Ergänzung: Die Ehefrau des vermögenden Gatten ist also Alleinerbin, wenn der Gatte keine Kinder hatte. Die Ehefrau (leider handelt es sich dabei nicht um mich!!!) hat aber ein Kind aus erster Ehe und ist auch Oma. Das Kind wurde nicht adoptiert. Da die Ehefrau Alleinerbin ist, gehört dann nach ihrem Ableben alles dem Kind? Oder haben die Geschwister der Ehefrau nach deren Ableben (denn Eltern sind verstorben) falls sie noch leben auch Anspruch auf einen Anteil ?

Update 2:

Danke für EURE Hilfe meinte ich natürlich ..... Danke

Update 3:

Danke für Eure Infos. Dann wird der Tochter (und das bin auch nicht ich) eines Tages alles gehören, falls die Mutter nicht vorher nochmal heiratet. Von HartzIV zur Mehrfach-Immobilien-Besitzerin in Top-Lagen...wow. Das Leben ist ungerecht.

Update 4:

Wenn die Frau vor Ihrem Gatten verstirbt, erbt ihre Tochter nicht, da eben nicht adoptiert. In diesem Fall würden die Geschwister des Mannes erben, wenn ich das richtig verstanden habe.

Update 5:

Ha, Deep Thought, ein paar kleine Sticheleien mußten ja noch kommen ... trotzdem Danke an Euch alle. Solange ich und meine Kinder keinen Krebs oder ähnliche Leiden haben, bin ich zufrieden. Und selbst damit - o.k. - müßte man sich abfinden. Das Leben ist, wie es ist - hast schon recht.

Update 6:

@Deep Thought .... ich habe Humor ... und daher wähle ich Deine Antwort als beste.

Update 7:

.... und da hat er sich vorher aus dem Staub gemacht!!!

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    ist schon ein paar tage her das ich das in der schule hatte, aber soweit da nichts schriftlich hinterlegt ist, sehe ich für die geschwister keinerlei rechtsanspruch.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    also es sieht folgender massen aus....

    bei einer nicht testamentarischen verfügung sprich testament tritt im falle eine todes die gesetzliche erfolge ein...

    dieses bedeutet bei eheleuten die kinderlos geblieben sind, das der hinterbliebene gatte als alleinerbe eintritt !!!

    würden kinder vorhanden sein, würde der ehepartern 1/2 des vermögens erben und bei einem kind auch dieses je zu 1/2 und bei mehreren kinder zb. 2 = jeweils zu 1/12

    geschwister treten nach der gesetzlichen erfolgen bei einem verstorbenen geschwisterteil nur dann ein, wenn der verstorbene keinen ehegatten hatte... ansonsten gehen die geschwister wenn kein testmant verfasst worden sind leer aus...

    als anwaltsgehilfin kann ich dir sagen ist das mit der gesetzlichen erfolge ein wenig schwer zu verstehen und viele wissen auch nicht wie es funtkioniert. selbst ein ehegatte kommt zb. auch nicht einfach an das konto dran, wenn der ehegatte sein eigenes hatte und somit der hinterbliebene keine vollmacht hatte, somit muss dann beim nachlassgericht ein erbschein beantragt werden...

    als geschwister erbt man nur im todesfall der eltern und das hängt auch je zu den anteilen davon ab, wievieel kinder vorhanden ist, bis geschwister erben, ist es ein langer weg und ist oftmals selten, weil der verstorbene meist einen ehegatten oder sogar kinder hatten...

    aber in deinem fall erbt der eheparte als ALLEINERBE

  • vor 9 Jahren

    Also wenn der Mann stirbt bekommt die Ehefrau die Hälfte und die andere Hälfte wird unter den Kindern geteilt. Das ist der Normalfall! Sind keine Kinder da erbt die Ehefrau alleine. Von dem Moment an gehört alles der Frau. Wenn die stirbt dann erben, weil ja keine Kinder da sind, die Eltern und deren Nachkommen also Geschwister, Neffen, Nichten. Die Verwandten des schon lange verstorbenen Ehemannes haben keinen Anspruch auf das Erbe da die Verstorbene für sie ja nur die Schwägerin gewesen ist und verschwägerte Personen nicht zu den gesetzlich Erbberechtigten Personen gehören da eine Schwägerschaft keine Verwandtschaft ist!

    Es sei denn es liegt ein Testament vor!

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