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Heizkostenabrechnung wann noch bezahlen?

Hallo, die Ablesung unserer Heizkostenzähler (Flüssigkeit im Röhrchen am Heizkörper) ist schon vor weit über einem Jahr vorgenommen worden. Bisher haben wir keine Rechnung erhalten.

Wenn da jetzt noch eine Rechnung kommt, müssen wir die bezahlen? Ich meine ich hätte mal gehört oder gelesen, dass man so alte Heizkostenrechnungen nicht mehr bezahlen müsste...???

Update:

Ein Guthaben besteht bei diesen Energiepreisen sicherlich nicht. Außerdem handelt es sich um eine Wohnungsgesellschaft mit mehreren hundert Wohneinheiten, bisher hat KEINER eine Rechnung erhalten...

3 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn das Kalenderjahr auch das Abrechnungsjahr ist, dann hat der Vermieter bis für die Abrechnung aus 2011 bis max. 31.12.2012 Zeit diese vorzulegen. Danach muss sie nicht mehr bezahlt werden, da sie dann verfristet ist.

    Quelle(n): IHK-zertifzierter Immobilienverwalter
  • vor 9 Jahren

    Die Abrechnung muss bis zum 31.12 des folgenden Jahres vorliegen. Also wenn die Abrechnung für 2011 gilt muss die Abrechnung bis zum 31.12.12 vorliegen danach brauchst Du nichts mehr zu zahlen

  • vor 9 Jahren

    Vielleicht hast du ja auch ein Guthaben - nur dein Vermieter zahlt dir diesen nicht aus.

    Einfach beim Vermieter anfragen, das hättest du eigentlich schon längst machen müssen.

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