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Gewährleistung: Wie beweist man dass der Schaden schon vor dem Kauf bestand hatte?

Hi.

In der Schule hatte ich auch schon mal von Gewährleistung gehört und gerade eben bin ich mal wieder darüber gestolpert.

Laut dieser Quelle: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt... müsste ich, wenn ich ein sagen wir mal 7 Monate altes Gerät besitze das kaputt ist, beweisen dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand hatte bzw. der Ursprung des Mangels schon vorlag.

Aber mal ganz ehrlich, wie soll man das denn bitte beweisen? Hat jemand schon mal sowas versucht oder hat davon gehört?

Ich würde meinen, dass das absolut unmöglich ist. Was sagt ihr dazu?

Danke euch im Voraus.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Na ja absolut unmöglich ist das nicht aber es ist schon sehr zugunsten des Verkäufers diese Beiweislastumkehr.

  • Paiwan
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Man muss unterscheiden. Tritt der Schaden, ich gehe mal davon aus, dass es eine Funktionsbeeinträchtigung ist, innerhalb der ersten 6 Monate auf, so liegt die Verantwortung beim Händler. Es wird davon ausgegangen, dass der Schaden schon vorhanden war. Tritt er nach den 6 Monaten auf, liegt die Beweisplicht beim Käufer.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Kommt darauf an, um was für ein Mangel/Schaden es sich handelt. Bei den meisten Teilen kann man durch Gutachten nachweisen. Was soll da das Problem sein?

    Ist ja meist die Frage: Ist es ein Verschleißschaden oder ist das Produkt einfach fehlerhaft und das kann auch noch später nachgewiesen werden.

  • vor 9 Jahren

    Ja, eigentlich ist das wirklich fast unmöglich, und man kann nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

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