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Was hat Vorrang bei Zwangsversteigerung?

Ich überlasse einem Verwandten mein Haus und im Grundbuch wird für mich ein Wohnrecht in Höhe von ca. 10 000 Euro eingetragen. Bei einer möglichen Zwangsversteigerung: Steht dann das Wohnrecht vor oder nach den Forderungen der Gläubiger, bliebe da noch für mich was übrig, wenn die Schulden höher sind als der Versteigerungserlös des Hauses? Danke schon mal, Klaus

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Im Grundbuch wird kein Wohnrecht "in Höhe von xyz Euro" eingetragen, da wird ein Wohnrecht eingetragen und fertig. Allenfalls wird noch eine Befristung angegeben wie z.B. "auf Lebenszeit". Wenn das Haus versteigert wird, wird es mit dem Wohnrecht versteigert.

    Wenn die Schulden höher sind als der Versteigerungserlös, dann bleibt halt noch eine Restschuld offen. Das Wohnrecht bleibt davon unberührt.

  • vor 9 Jahren

    Das Wohnrecht bleibt bestehen und mindert den Kaufpreis des Hauses.

  • vor 9 Jahren

    Ich habe keine Ahnung,

    aber einer muss hier ja den Anfang machen.

    Mich wundert, dass ein Wohnrecht für 10.000€ eingetragen werden soll.

    Ich kenne es nur so, dass genau aufgeschrieben wird, welche Räume der Wohnrechtinhaber bis zum Lebensende benutzen darf.

    Und dann wird der fiktive Mietwert mit zum Lebensende hochgerechnet.

    Auch wenn der Wohnrechtinhaber sehr alt ist, wird noch von mindestens 11 Jahren Lebenserwartung ausgegangen.

    Bei meinen Schwiegereltern waren es dann Miete 500€ x 12 Mon. x11 Jahre=66000.€

    Dieser Betrag wurde bei der Wertermittlung abgezogen.

    Falls meine Schwiegereltern jetzt ins Heim müssen, muss mein Schwager, der das Haus bekommen hat, diese 500€ Mietwert monatlich für das Heim bezahlen..

    Ich tippe darauf, dass du bei einer Zwangsversteigerung keine 10000€ bekommst, sondern einfach nur dein Wohnrecht behältst. Das musst du dann höchstens mit dem Käufer später aushandeln,

    was er dir gibt, wenn du freiwillig ausziehst.

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