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Hartz 4 für Hausbesitzer?
Ein guter Freund von mir hat von seinem Vater ein 3-Familienhaus geerbt und ist somit sein "Rechtsnachfolger" (?). Eine Wohnung ist vermietet. Selbst das Heizöl und alle weiteren anfallenden Kosten kann mein Bekannter kaum aufbringen, er hat keinerlei Einkommen bis auf die Einnahmen der vermieteten Wohnung. Ist es möglich das er Hartz 4 bekommen kann? Er ist finanziell wirklich am Ende. Für jede nützliche Antwort wäre ich sehr dankbar! LG Gabi
9 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Hallo Gabi,
zu deiner Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Im Hinblick auf ALG II = Jobcenter kann er ALG II beantragen, dieses würde er aber nur darlehensweise nach § 24 SGB II, Absatz 5, erhalten. Das Haus IST NICHT ANGEMESSEN und müsste also verwertet = verkauft werden.
Das Problem wird sein, dass sich das Jobcenter zunächst weigern wird, ALG II zu gewähren.
Ich würde mich also darauf einrichten, dass eine Bewilligung vorerst nicht zu erwarten ist.
Im kommenden Winter muss das Haus beheizt werden, um Schäden durch Einfrieren und Eisdruck zu vermeiden. Ist absehbar, dass kein Heizöl beschafft und bezahlt werden kann, muss das Haus frostsicher gemacht werden, das heisst, die Heizung muss ausser Betrieb gesetzt und entwässert werden. Das gleiche gilt für die Trinkwasserleitungen.
Die Kommunalgebühren müssen unbedingt gezahlt werden oder es muss Stundung beantragt werden. Sonst läuft man in Gefahr, dass die Kommune wegen ausstehender Kommunalgebühren das Haus zwangsversteigern lässt.
Mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Haus wegen 1700€ Kommunalgebührenschulden mit einem Zwangsversteigerungsschaden von 90.000,--€ von der Stadt Solingen rücksichtslos zwangsversteigert wurde.
Er hat grundsätzlich nur die Wahl, das Haus entweder zu entmieten oder alle Wohnungen zu belegen, um Mieteinnahmen zu generieren.
Eine weitere Finanzierung könnte er durch einen Bankkredit vornehmen, aber wenn er keine Tilgung anbieten kann, wird es mit einem Kredit schwierig.
Das nächste Problem werden die Versicherungen sein, die auf dem Haus ruhen. Wenn er die nicht zahlen kann, werden die Versicherungen Stress machen bis hin zur Vollstreckung. Also Versicherungsverträge kündigen! Versicherung ansprechen!
Wenn eine Stromsperre drohen sollte: sofort aktiv werden, denn normalerweise bedeutet eine Stromsperre auch das aus für die Heizung.
Wenn in absehbarer Zeit kein Verdienst zu erwarten ist, und eine allgemeine Finanzierung durch Mieteinnahmen nicht möglich ist, sollte er unverzüglich einen Makler mit dem Verkauf des Hauses beauftragen.
Er soll sich mit der Sozialberatung von Diakonie/Caritas in Verbindung setzen, diese helfen ihm bei der ALG II - Antragstellung und beim Durchsetzen seiner ALG II - Bewilligung.
- qm_siriusLv 7vor 9 Jahren
Soviel ich weiß, dürfen Hauseigentümer nach einer Gesetzesänderung ihr Haus bei Hartz IV behalten. Allerdings dürften die Mieteinnahmen angerechnet werden, so daß das ALG II nicht sehr hoch ausfallen wird.
- Mii🐼Lv 7vor 9 Jahren
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man bei Hartz 4 nur eine kleine angemessene Wohnung, oder Haus als Eigentum behalten darf.
Wenn man mehr hat, muss man verkaufen.
Wenn irgendwo etwas anders steht, möchte ich es sehr gerne lesen.
- Lucius T FowlerLv 7vor 9 Jahren
Auch als Hauseigentümer kann man "ergänzende Hilfe" beantragen, aber dabei sollte ihm ein Steuerberater helfen. Er kann sich aber, wenn es wirklich eng ist, ans Bürgeramt seiner Stadt wenden und einen Vorschuss beantragen. Und so wie ich da sehe hat da eine Bank noch ein Wort mitzureden, sonst hätte er als Eigentümer eines Dreifamilienhauses zumindest Kredit für den Lebensunterhalt; an der Erbschaft stimmt etwas nicht, die scheint mir mit Schulden belastet zu sein.
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- HausverwalterLv 7vor 9 Jahren
Möchte man Unterstützung geht man zu demjenigen von dem man die Unterstützung haben möchte.
In diesem Fall ist es das Jobcenter. Dort bekommt man prompt die passende Auskunft.
- Anonymvor 9 Jahren
Von was hat den Dein Freund bisher gelebt ?
Der soll sich eine Arbeit suchen
oder ........................................ zum Jobcenter gehen und ALG 2 beantragen.
Ja, dass Haus kann er behalten.
- 🍀 ภ๏Ŧгเ 🍀Lv 7vor 9 Jahren
Sobald er Besitz hat ,kann er die Bank um einen Kredit bitten , weil er ja eine Sicherheit vorweisen kann.
Besitz in Form von Immobilien ist das Beste was passieren kann , nur wenn das Erbe nicht verschuldet ist .
Er soll zur Bank gehen und für die Überbrückungszeit ,bis er selber in das Haus ziehen kann ,etwas Geld zur Verfügung haben .
Er kann evtl,von der Miete leben , eine Wohnung selber Bewohnen , er muss nur die jetzigen Mieter wegen Eigenbedarf aus dem Mietverhältnis bekommen , das dauert 8 Monate, bzw. die Mieter haben 8Monate Zeit.
Er braucht sich nicht mehr um Hartz 4 zu kümmern Er kann von der einkommenden Miete leben, , weg vom Amt so schnell wie möglich , nicht mehr melden einfach die Zahlungen stoppen ohne Erklärung warum .
Die hören sowieso auf zu zahlen wenn er nicht mehr erscheint .
Das Amt nicht mit da reinholen und zum Mitwisser machen .