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Miete kürzen wg. lauten Nachbarn?

Moin Leute,

hab da mal eine Frage.. Hab schon einiges diesbezüglich gelesen, nur bin ich nicht ganz so sicher, hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Das Haus in dem wir wohnen hat 4 Parteien und ist so zu sagen in der Mitte geteilt, unsere Seite hat ein Besitzer (unser Vermieter) und die andere Seite einen Anderen der auch im Haus wohnt.

Dieser Nachbar ist oft sehr laut (gestern Nacht bis 2 Uhr laute Musik etc.) und wir haben uns schon mal per Brief bei Ihm beschwert mit der höflichen Bitte aufzuhören, unser Vermieter ist auch über den häufigen Lärm informiert.

Leider hört der nicht auf.. Könnten wir unsere Miete kürzen? Ich weiß, dass es schon möglich wäre nur bei unserem Fall ist unser Vermieter nicht der Besitzer vom ganzen Haus sondern nur von unserem Teil wo der Lärmverursacher nicht wohnt.

Muss er trotzdem dafür sorgen, dass im Haus ruhig zugeht oder kann er sagen "nö ich bin nur für mein Teil zuständig"? Eigentlich verliert er auch ein teil der "Wohnqualität" wenn der Andere so ein Idiot ist oder?

Hoffe ihr habt mein Problem verstanden.. :-)

Danke für Tipps!

7 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Führe ein Lärmprotokoll. Hole Zeugen die dir den Mangel schriftlich bestätigen. Hole die Polizei bei Ruhestörung.

    Ab dem Zeitpunkt an dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel erlangt hat, darf die Miete gemindert werden. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung.

    Der Vermieter ist dafür verantwortlich den Lärm zu unterbinden, bzw. die Minderung in Kauf zu nehmen. Selbst wenn der Vermieter den Mangel nicht zu vertreten, z.B. Baulärm wegen Straßenarbeiten.

    Sollte die Minderung nicht ausreichen, kann man zusätzlich noch ein Zurückbehaltungsrecht anwenden, oder ausziehen.

    Siehe §§ 536, 536a BGB.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 9 Jahren

    Du solltest eine Mietminderung nie ohne einen Anwalt machen. Du brauchst immer Beweise. Deshalb hole jedes Mal die Polizei. Dein Vermieter kann dann die Mietminderung vom Verursacher verlangen bzw einklagen Denke dabei aber auch daran, dass das Gericht mit Gutachter klären muss ob der NAchbar zu laut, das Haus zu hellhörig oder Ihr zu empfindlich seid.

  • vor 9 Jahren

    Wenn man

    http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderungsta...

    und dem dort zitierten Urteil glauben darf, dann ist eine Mietminderung von 50% denkbar.

    Letztendlich muss sich jeder Hausbewohner an die Hausordnung halten, und die sieht Ruhezeiten vor. Zunächst wäre eine Anfrage beim Vermieter und der Hausverwaltung richtig. Die können sich dann mit dem Nachbarn und dessen Vermieter befassen.

    Eine Anspruch auf Unterlassung hast Du auf jeden Fall. Rufe nächstes Mal die Polizei an, die schaut dann mal vorbei. Gut wäre es, wenn sich mehrere Nachbar beschweren, denn zunächst ist für den Außenstehenden unklar, ob Du nur überempfindlich oder der Nachbar sehr laut ist. Wenn aber mehrere meckern, liegt der Fall klar.

    Wenn gar nichts anderes geht, muss der Vermieter des Nachbarn selbigem kündigen, da der Hausfrieden gestört ist. Sowas kann sich aber hinziehen. Wir hatten so einen Fall mal in unserer WEG, es hat Jahre gedauert, bis der fragliche Typ (hatte Drogenprobleme) aus dem Haus war. In der Eigentümerversammlung wurde schon die Entziehung des Wohneigentums nach § 18 WEG diskutiert, nachdem der Eigentümer (=Vermieter) sich nicht ausreichend gekümmert hatte, um die Belästigungen abzustellen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Letztendlich geht es doch darum, dass durch die ständige Lärmbelästigung die Wohnqualität erheblich gemindert ist. Dein Vermieter ist dafür auch verantwortlich, dafür zu sorgen, dass die Wohnqualität in dem Masse erhalten bleibt, wie Sie Dir im Mietvertrag zugesichert wurde.

    Das heißt, dass Du Dich im Klartext nicht um die Besitzverhältnisse des Hauses kümmern musst, oder wer auf welcher Seite wohnt, sondern, dass Dich nur interessieren muss, dass durch die Lärmbelästigung des Mieters die Qualität des Wohnens so eingeschränkt ist, dass eventuell die Miete gemindert werden kann. Und diese Mietminderung soll einen Vermieter ja auch dazu bewegen, den Missstand abzustellen. Er ist schlussendlich dafür verantwortlich, wird aber jedoch da er nicht Vermieter des Lärmverursachers ist, kein Druckmittel haben um ihn dazu zu bewegen, die Musik leiser zu machen.Er wird sich deswegen mit dem Besitzer der anderen Haushälte auseinandersetzen müssen, und ihn nötigenfalls auf Einhaltung der Ruhezeiten verklagen müssen, wenn er sich hier durchsetzen will, und den Misstand aus der Welt schaffen will. Aber das soll wie gesagt Deine Sorge nicht sein. Du bist berechtigt die Miete zu kürzen, zumal der Vermieter wie Du ja schon selbst sagst, über die Lärmbelästigung auch informiert ist.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    euer vermieter ist verantwortlich dafür, dass ihr vertragsgemäß wohnen könnt.

    übrigens:

    http://www.rechtsindex.de/mietrecht/1633-laermende...

  • vor 9 Jahren

    Du solltest mit deinem Vermieter und mit den störenden Nachbarn das mit einem Gespräch klären.

  • Kater
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Lerne, solche Ungemach zu überhören.

    Besonders Ruhestörung ist nach meiner Erfahrung ein typisch deutsches Problem.

    Es gibt da wirklich Leute, die nach 22 Uhr jeden Rumms und jeden Schritt in der Nachbarwohnung als lärmende Belästigung empfinden.

    Wie das in deinem speziellen Fall ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

    Ich kann dir aber aus Erfahrung sagen,

    dass ein Umzug in schweren Fällen von lauter Nachbarschaft die nervenschonendere Alternative ist.

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