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Wasserrohrbruch Miete senken!?
Hallo ihr :)
Ich wohne seit nun mehr als einem Jahr in einer großen WG, nun hat mein Mitbewohner einen Wasserschaden bzw Wasserrohrbruch, es müssen nun ständig handwerker in unsere Wohnung und ein Gerät wird aufgestellt das auch nicht grade leise ist, als ob das nicht schon genug ist habe ich grade urlaub und immer wenn ich jetzt aus meinen Zimmer raus gehe ins wohnzimmer ins bad oder wo hin auch immer begegnen mir fremde menschen in der Wohnung. Das nervt.
Natürlich muss ich das hinnehmen aber gibt es die Möglichkeit die Miete zu senken und wenn ja ist das auch iwo hinterlegt mit einem Gesetz, damit ich meinen Vermieter das auch gut verdäutlichen kann, gillt natürlich genauso für meine anderen Mitbewohnern die darunter leiden.
Danke jetzt schon für jede hilfreiche Antwort.
11 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Sind Mängel vorhanden die der Mieter nicht zu vertreten hat, kann er die Miete mindern.
Siehe §§ 536, 536a BGB.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - Anonymvor 9 Jahren
Klare Antwort:
Nein.
Den Vermieter trifft am Schaden (wohl) keine Schuld - und offensichtlich wird an der Behebung zügig gearbeitet.
- Anonymvor 9 Jahren
Versteh ich nicht ganz. Ein Wasserrohrbruch kann doch behoben werden, das ist eine eine einmalige Angelegenheit und dann ist wieder Ruhe. Man kann doch nicht staendig einen Wasserschaden haben !
Und einseitig kannst mal sicher die Miete nicht senken.
- .**.Lv 7vor 9 Jahren
Nein. Der Vermieter kann nichts dafür, wenn er den Wasserschaden nicht grob fahrlässig verursacht hat. Das ist normales Lebensschicksal. Wäre es dir lieber, wenn der Schaden nicht beseitigt werden würde? Dann hättest du immerhin deine Ruhe.
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- VaitapeLv 7vor 9 Jahren
hier sind Infos zu diesem Thema: http://www.helpster.de/wasserrohrbruch-so-verhande...
- Anonymvor 9 Jahren
Das ist auf jeden Fall ein Grund für eine Mietminderung. Tu dich mit deinen WG Kollegen zusammen. Das betrifft alle. Und achtet darauf, dass der Vermieter den Strom für den Bautrockner bezahlt. Die Dinger fressen gut Strom!
Und ein Wasserschaden kann durchaus langwierig und nervenaufreibend sein! Bei meinen Eltern hat ein kleines Loch in einer Heizungsleitung einen Riesenschaden in 2 Zimmern einer 3 Zimmerwohnung verursacht. Sie haben 4 Monate in Küche, Bad und dem Kleinsten Zimmer gehaust mit einem groÃen Teil der Möbeln und Klamotten aus den anderen Zimmern. Der Rest musste aufwendig 4 Treppenabsätze runter in den Keller geschleppt werden und dann hinterher wieder rauf. Sie sind beide über 70 und manchmal am Küchentisch sitzend vor Erschöpfung eingeschlafen.
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Natürlich steht Dir Mietminderung zu. Dein Vermieter kann das aber nicht direkt sagen, da es ein versicherungsschaden ist. Lasst Euch die versicherung nennen und verhandelt mit Ihr. Ansonsten muss ein Anwalt eingeschaltet werden.
- Lord MLv 7vor 9 Jahren
Natürlich kann man die Miete senken, wenn die nervliche Belastungsgrenze überschritten wird, aber in deinem Fall halte ich das für sehr wenig ratsam. Manchmal muss man die Zähne zusammenbeiÃen und einfach durch. Denn eines ist sicher: Die Baustelle geht vorüber, der Kampf dauert länger. Und wenn du Pech hast, können Freundschaften zerbrechen - und das alles für ein paar gesparte Euros.
Sprich darüber, dass das Gerät zumindest in der Nacht aus bleibt, und sei unter Tage möglichst wenig zu Hause, das schont die Nerven, die Freundschaft und dein Verhältnis zum Vermieter. Und vielleicht bietet der Vermieter ja auch von sich aus aus Kulanzgründen etwas an?
- Anonymvor 9 Jahren
Es gibt eine Tabelle, die vor dem Gesetz gerechtfertigte Gründe für Mietminderungen aufführt.
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungs...
Du könntest Dich darüber hinaus bei einem örtlichen Mieterverein erkundigen.
- Anonymvor 9 Jahren
Hilfreich sind hier die Kenntnisse der Fachleute. Wenn du Rechtsschutz versichert bist und möchtest diesbezüglich eine kurze Beratung, kannst du sie ja telefonisch mit deiner Rechtsschutzversicherung klären. Ich glaube sogar das eine erste telefonische Beratung ohne schriftverkehr immer kostenlos ist.
Frag aber besser nochmal genau nach (Kostenvoranschlag machen lassen!)