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Dürfen DJs eigentlich ohne weiteres Remixes veröffentlichen?

Nur mal so aus Neugier gefragt... Manchmal sind die von DJs gemachten Versionen eines Songs auch besser als das Original. Aber dürfen die das eigentlch so ohne weiteres, ohne vorher bei den Original-Bands nachzufragen?

Ich könnte mir z.B gut vorstellen dass die Bands dann auch ein bisschen was dran verdienen wollen...?

4 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Professionelle DJs machen Remixe als Auftragsarbeiten gegen Honorar, da geht alles geordnet und legal zu. Auftraggeber sind fast immer die Originalbands bzw. deren Musik-Verlage, die die Rechte halten. Sie bekommen für solche Projekte die einzelnen Originaltracks aus dem Studio, also jede Spur (Gesang, jedes Begleitinstrument und jedes Einzelinstrument des Schlagzeugs) separat oder als Stems (Submixe)

    @ZaRAcH

    Du schreibst leider völligen Unsinn. Durch derartige Veränderungen entfällt mitnichten das Urheberrecht; daraus entsteht im Gegenteil ein sofortiger Unterlassungsanspruch sowie ein erheblicher Schadensersatzanspruch. Allein der Urheber entscheidet, wie mit seinem Werk verfahren wird und von wem.

    Auch ein anderer Antworter hier leidet an einem Missverständnis: "Sample Clearing" bedeutet, dass man sich beim Urheber die "Clearance" (Genehmigung) einholt, ein Sample von ihm zu benutzen. Das ist häufig mit umfangreichen Recherchen und kostspieligen Verträgen verbunden - erst wenn das fehlschlägt, greift man zum Ersatz und versucht, das Sample mit eigenen Mitteln zu imitieren.

    Manchmal hat man aber Glück und es geht - ohne finanziellen Interessen - in wenigen Tagen über die Bühne; hab' ich selbst schon erlebt. Es gibt immer noch ein paar großzügige Weltstars, die ein großes Herz haben und freigiebig mit ihrem Material sind.

  • vor 4 Jahren

    Das du überhaupt noch wagst fragen zu stellen . du treulose mullemaus wo du mich heute in Karlshorst wieder versetzt hast und mich mit 8000 mäusen alleine nach haus ziehen lassen beantworte ich trotzdem die frage ES IST UNGEHÖRIG SICH IN DER ÖFFENTLICHKEIT SO GEHEN ZU LASSEN das gibt es nur in Grosstädten!!!!!! Und wenn du morgen nicht in Hertha klammotten zum spiel gegen Wolfsburg kommst kündigen Otto und seine spieler und ich dir die freundschaft .sprich niemand von united statesgibt bei deinen antworten auch nur noch einen einzigen daumen hoch!!!! Nun weine nicht gleich mein Nebellein aber Strafe muss sein das would desire to auch du kesse maus mal einsehen. Ich ziehe mir mit meinen Sportfreunden ersmal paar gute bierchen rein und dann gehen wir dahin .wo Männer am liebsten hingehen und das ist das Heiabett und schlaf schön!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein. Auf keinen Fall darf ein DJ Remixes so ohne weiteres veröffentlichen. Er muss den Urheber bzw. den Rechteverwerter fragen und nicht zu knapp dafür bezahlen.

    Oft werden verwendete Samples gecleared. Das heißt, dass der DJ Studiumusiker dafür bezahlt, dass sie die urheberrechtlich eingeschränkten Originale in einer leicht abgewandelten Form nachspielen, damit der DJ verwendbare Samples hat.

    Ende der 80ger Jahre, als die digitalen Sampelmaschinen und Remixes aufkamen tobte eine wahre Prozessflut.

  • vor 9 Jahren

    Das Copyright greift nur dann ein, wenn es sich um das Original handelt.

    Benutzt Du ein Lied, schneidest es auseinander und veränderst es. So handelt es sich nichtmehr um das Original. Die Melodie und die Stimme sind eventuell die selbe, aber, es können weitere Töne eingemischt sein, sowie mehr Bass, ��bergänge in andere Lieder.

    Der Besitzer verliert seinen Anspruch auf das Lied sobald das Lied nichtmehr dem Original entspricht. Da ein DJ meistens nur kleine Ausschnitte eines Liedes benutzt (ca. 1-2 minuten) kann man ihn darauf nicht Verklagen.

    Das liegt daran, dass es nicht die volle Länge ist, somit also nicht der eigentliche Song. Du kannst nur einen kleinen Ausschnittes des Liedes hören, wenn Dir das lied gefällt, musst Du es dennoch kaufen. somit macht der DJ eigentlich noch Werbung für das Lied.

    Zudem sind die Gesetze bei Virtueller Ware sowieso sehr schwammig. Du hast zB keinen Anspruch auf Ersatz wenn Dir das Lied was Du gekauft hast nicht gefällt.

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