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alt-für-neu Neu-für-alt Regelung zu 100 % Mieter freundlich?

Diese Regelung besagt ja, wenn einem Mieter in der Wohnung etwas kaputt gegangen ist, dann muss er nicht den Neu wert der beschädigten Sache ersetzen, sondern nur noch den Restwert.

Im Umkehrschluss heißt das für den Vermieter aber das feste Einrichtungsgegenstände, z.B. ein Waschbecken oder eine Küchen spüle, welche per se 'normalerweise' eine lange Lebensdauer hätten, ein rabiater Mieter alles kaputt machen kann und der Vermieter auf dem allergrößten Teil der Kosten der Neuanschaffung sitzen bleiben wird.

So was gibt es doch sonst nirgends!!!

Wenn ich meinem Nachbar an seinem Auto eine Schramme rein fahre und er weiß, dass ich es war, dann muss ich Ihm seinen Schaden zu 100 % ersetzen - oder ist das nicht so?

Update:

Unter einer Schramme verstehe ich zunächst mal keinen Totalschaden und bevor ich in der Haftpflichtversicherung hoch gestuft werde, versuche ich doch den Schaden selber zu regulieren.

Ihr etwa nicht?

Update 2:

@funship Nicht ganz! hab ne alte Burgruine vermietet, jetzt ist dem Mieter der Donnerbalken noch vollends durch gefault und er wäre beinahe zusammen mit seinen Exkrementen 10 m tiefer gelandet.

Er will jetzt spontan ausziehen und behauptet die Ruine sei nicht mehr bewohnbar.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ist der Täter beim deinem Beispiel mit dem KFZ unter 7 Jahre und hat der Elternteil seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, muss kein Schaden ersetzt werden. Bis zum 7 Lebensjahr benötigt das Kind keine Haftpflichtversicherung.

    Bei einem Wohnraummietvertrag gelten andere Regeln.

    Die Wohnung und alles Bestandteile werden mitvermietet. Ergo ist der Vermieter - § 538 BGB - für den Zustand zuständig. Wird mutwillig etwas vom Mieter oder seinem Besuch beschädigt muss der Zeitwert ersetzt werden.

    Ist keine Kleinreparaturklausel vereinbart worden, muss der Vermieter auch die Teile ersetzen die der Mieter ständig in Gebrauch hat.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die Regelung bedeutet aber auch, dass dein Mieter nicht dafür aufkommen muss, wenn ihm deine Uraltgeräte und -einrichtungsgegenstände unter den Händen zusammenfallen.

    Grundsätzlich ist es so, dass der Mieter die Miete dafür zahlt, die Wohnung und ihre Einrichtung zu benutzen und auch (im üblichen Rahmen) abzunutzen. Sämtliche Kosten dafür sind in der Miete enthalten. Wenn du nicht willst, dass ein Mieter deine Wohnung abnutzt, dann solltest du einfach nicht vermieten. Für Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, haftet der Mieter - aber natürlich nicht, indem er dir eine neue Einrichtung finanziert, wenn die beschädigte noch aus Vorkriegszeiten stammt.

    Der Vergleich mit einem Autounfall ist völlig abwegig und sinnlos.

  • vor 9 Jahren

    Man haftet immer nur für den Zeitwert. Also wenn Dein Auto mit 200 000 km kaputt gefahren wird bekommst Du auch kein neues.

    Was anderes ist es wenn Du es mutwillig kaputt machst.

  • vor 9 Jahren

    Gibts für sowas nicht Haftpflichtversicherungen?

    Die würde auch für den Schaden aufkommen, den du am Auto deines Nachbarn verursacht hättest.

    Und in diesem Falle die auch Mietkaution.

    Also, was willst du?

    Aber meist ist das doch so, dass Vermieter in ihre Mietswohnungen das billigste an Armaturen und Waschbecken einbauen lassen und die Mieter diese im Keller aufbewahren, weil sie sich hochwertigere kaufen. ;-)

    Spülen sind doch im Normalfall Mietersache.

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  • Kater
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nicht unbedingt.

    Wenn z.B. die Reparatur den Zeitwert überschreitet, war es das.

    Dann bekommt das unschuldige Opfer nur ein Almosen,

    steht evtl. ohne Fahrzeug da

    und hat noch die Lauferei zu Werkstätten, Versicherungen etc.

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