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Muss ich das Geld bezahlen ?
Ich habe bei Ebay einige Sachen verkauft und letzte Woche wollte ich eine Tasche verkaufen und habe ein super schönes Bild entdeckt ( Bild eines anderen ebayers) und das gleich hinzugefügt. 2 Tage später habe ich von Ebay eine Nachricht erhalten die besagt, dass das Angebot beendet wurde und dass das rechtlich verboten sei etc.
Nun alles soweit gut dachte ich mir, bis ich heute in meinem Briefkasten ein Anschreiben von einem Rechtsanwalt fand. In diesem Brief steht, dass ich innerhalb von 2 Wochen 580 Euro bezahlen müsse, da ich das Bild ihres Mandates ''geklaut'' hätte. Der Rechtsanwalt hat um die 15 Seiten geschickt mit all den Informationen, Paragraphen etc.
So das größte Problem kommt erst jetzt : Ich bin 17 Jahre alt und laut Gesetz bin ich nicht einmal volljährig und der Account ist auf den Namen meines Vaters gespeichert. ich bin total durcheinander. Muss ich das Geld jetzt bezahlen obwohl ich minderjährig bin ? Wie kann ich gesetzlich vorgehen ? ich meine es geht nur um ein Bild einer Tasche, wo nicht mal die Person drauf abgebildet ist...
6 Antworten
- John DDLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Es ist egal, was auf dem Bild abgebildet ist; du hast es dir unrechtmäßig angeeignet.
Hat dir nie jemand beigebracht, dass man nicht stiehlt? Wieso denken immer alle, dass sie alles kostenlos und straflos bekommen, wonach ihnen gerade der Sinn steht? Nimmst du ohne zu fragen auch einfach ein fremdes Auto oder Fahrrad, weil es gerade bequem ist?
Minderjährig? Ja - aber das hat hier keine Bedeutung; du hast fremde Rechte verletzt und dich sogar strafbar gemacht.
@Daniel
Das hat nix mit ebay-Regeln zu tun, sondern ist generell gültiges Recht: Man darf ohne Erlaubnis kein urheberrechtlich geschütztes Material verwenden; sei es Musik, Film, Foto, Buch, ...
- Anonymvor 9 Jahren
Informiere erst mal deine Eltern, bevor Du hier, die teilweise abstrusen Theorien von Usern dir zu eigen machst.
Klar ist eins, Du hast ein Urheberrechtsverletzung begangen, die Abgemahnt werden darf. Doch Du bist noch minderjährig und somit "bedingt Straf fähig" .
Dein Vater kann aber belangt werden, da er dir den Zugang ermöglichte und nicht prüfte, was Du im Internet anstellst.
Also ab zu Papa und mitgeteilt was dich ereilt hat.
tm
- ?Lv 5vor 9 Jahren
Du hast die Urheberrechtsansprüche des Besitzers des Bildes verletzt (das steht auch in den Papieren des Anwalts drin, bzw. so ähnlich).
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Du bezahlst das Geld
2. Du legst wiederspruch gegen die Forderung ein, und die Sache wird wahrscheinlich vor Gericht enden
Die Gefahr bei 2 ist allerdings, das es am Ende noch viel teurer wird, da noch Geld für das Gericht und einen eventuellen Anwalt anfallen.
Kurzum:
Geht zu einen Anwalt, der mit euch die Sache im Detail besprechen soll.
- vor 9 Jahren
wen in den agbs von ebay steht das die bilder oder texte was auch immer uhrheberrechtlich geschüzt sind/werden ist der brief des rechtsanwaltes berechtigt. aber wen keine urheberrechtsverletzung vorliegt würde ich durch einen anwalt einen einspruch einleiten.
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- Anonymvor 9 Jahren
Vergiss es, einfach nicht drauf reagieren. Wenn er meint, dann soll er dich verklagen, was aber schwer werden wird, da der nicht beweisen kann, woher du das Bild hast. Wenn du das jetzt allerdings zugibst, das von E - bay gemopst zu haben, dann ist das schon was anderes. Also: Kommt ein Mahnbescheid, so lege Widerspruch gegen die Gesamtforderung ein, ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher. Wenn das dann vor Gericht geht, dann zählen nur Beweise - und das kann die Gegenseite nicht. Du machst bitte keine Aussage dazu, woher du das Bild hast. Du bist dazu nicht verpflichtet, der Anwalt muss beweisen, das das eindeutig das Foto des Mandanten ist.
Noch etwas: Bitte töne hier nicht herum, das das der Account deines Vaters war. E - bay ist da sehr pingelig mit. Diese Info behälst du ebenfalls für dich und wenn nochmal was vom Anwalt kommt, dann ritsch ratsch, Tonne auf, Schnipsel rein, Tonne zu. Wenn der Geld will, dann nur über das Gericht!
- Anonymvor 9 Jahren
einspruch einlegen!