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wie lange mus mein vermieter meine Sachen aufheben.?
mein Vermieter hat mich fristlos gekündigt ,ich habe nicht alles ausräumen können.
wie lange mus mein VM die restl. Sachen aufheben bevor er sie wegwerfen darf.
für alle die mich hier beleidigen ,ich gehe arbeiten habe aber leider seit Mai keinen Lohn mehr bekommen ,bin nicht gekündigt und Konkursausfallgeld gibts erst wenn der Insolvenzverwalter in der Firma "durchblickt" .
9 Antworten
- vor 9 JahrenBeste Antwort
2 Monate muss er sie aufbewahren. Aber auf Deine Kosten selbstverständlich.
@die anderen: Woher wollt ihr beurteilen wie es so gekommen ist? Wer gibt euch das Recht dazu?
Vielleicht ist es auch aus gesundheitlichen Gründen dazu gekommen, oder weil er einfach einen schlimmen Lebensabschnitt hat. Immer diese Gutmenschen, die wahrscheinlich selber nebenbei Schwarz arbeiten gehen.... Schämt euch.
- J. CaesarLv 6vor 9 Jahren
Das hättest du auch gleich schreiben können, warum du die Miete nicht bezahlen konntest.
Gehe einmal zu einem Anwalt, wenn du so lange kein Gehalt mehr bekommen hast, dann wäre das jetzt wohl am dringlichsten. Auch die Verbraucherzentrale könnte evtl. weiterhelfen.
- Anonymvor 9 Jahren
Wer heutzutage fristlos gekündigt wurde, der muss schon ziemlichen Blödsinn angestellt haben. Warscheinlich die Miete nicht bezahlt oder jede Nacht Lärm gemacht oder andere Nachbarn belästigt...
Und wenn du es nicht einmal schaffst, rechtzeitig deine 7 Sachen zu räumen, dann kann der Vermieter die Sachen sehr schnell zum Müll bringen.
- Anonymvor 9 Jahren
Da die keinen Wert haben sofort ab in den Müll!
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- Anonymvor 9 Jahren
Ich würd die auf Deine Kosten in einen Leihcontainer stellen.
Dein Vermieter ist nicht Dein Keller! Pffft...na sag mal, ist doch Deine Schuld, wenn Du Deine Plünnen nicht rechtzeitig rausschaffst!!
- vor 9 Jahren
Zu deiner Frage , Jeder hat ein Anrecht darauf Angemessen behandelt zu werden . Ein Vermieter hat nach BGB ein Zurückbehaltung Wohnung Einrichtung zurück zu behalten , bis die Mietschulden beglichen ist. Das hängt von einer Vereinbarung mit einander ab . Würde Empfehlen alles schriftlich zu machen als Beweismittel . Jedoch sollte 6 Monate nicht überschritten werden , weil dann auch noch Anspruch besteht auf Lagerungskosten .
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Abhängig von Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände sollte der Vermieter das Eigentum des ehemaligen Mieters für zwei Monate aufbewahren, um rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen.
Allerdings ist der Vermieter nicht zum passiven Verwahren der zurückgelassenen Dinge verdonnert, sondern sollte den Mieter aktiv dazu auffordern, die verbliebenen Gegenstände umgehend abzuholen.
....so ganz eindeutig it das nicht geregelt....aber die Rechtsprechung hat ein Gebot entwickelt, dass....s.o.
Letzten Endes kommt es immer auf die Gesamtumstände des Einzelfalles an.....
- HausverwalterLv 7vor 9 Jahren
Grundsätzlich darf der Verrmieter kein fremdes Eigentum einfach entsorgen. Die Lagerung geht auf Kosten des Mieters.
Die Lagerung auf zunächst Kosten des Vermieters muss angemessen sein und darf nicht zu einer wirtschaflichen Not führen.
- Anonymvor 9 Jahren
Da hat er Recht gehabt und der wird auch froh darüber sein.