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Vermieter lässt einfach ohne meine Erlaubnis das Dachfenster ausbauen?
Ich wusste, das heute die Dachdecker mit dem Dach anfangen.
Als ich letzte Woche mit den Dachdecker geredet habe, meinte er das er mal ein Tag in meine Wohnung muss, weil er die Fenster machen will. Ich meinte denn zu ihn das ich mir ein Tag dafür frei nehme.
Also ich heute nach Hause kam und in mein Schlafzimmer ging, habe ich gesehen, das mein Dachfenster ausgebaut wurde. Es wurde von außen ausgebaut. Aber trotzdem, dürfen die das einfach, ohne mich zu fragen? Es ist ja schließlich meine Wohnung.
Am Fliegengitter habe ich gesehen, das sie nicht in meine Wohnung gegangen sind. Aber das hätten sie ja locker machen können. Jetzt haben sie eine dreckige Plane und noch irgendwas rauf gemacht, also kein Fenster. Nun hat es geregnet. Und es tropfte auf mein Teppich. Kann ich da auch was machen?
Ich habe mit mein Vermieter telefoniert, er meinte frech, das ich ja nicht da war um mich zu fragen. Ich sagte ihn denn das ich es denen verbiete, meine Fenster im Wohnzimmer und in der Küche auszubauen ( von außen ) ohne das ich da bin.
Was kann ich machen, wenn die es doch getan haben? Eine Anzeige?
Mein Vermieter hat die Kündigung vor ner Weile bekommen. Unter anderem, weil er es nicht geschafft hat innerhalb von fast 2 Jahren, das Dach zu machen.
6 Antworten
- TatüLv 4vor 9 JahrenBeste Antwort
über was man sich alles aufregen kann. Freu dich doch, jetzt bekommst du neue Fenster und deine Heizkosten sinken.
- vor 9 Jahren
Du hast, da die Wohnung nicht dein Eigentum ist, leider kein Mitbestimmungsrecht. Allerdings muss der Vermieter dich rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen, dass Handwerker deine Wohnung wegen Umbauarbeiten betreten werden.
Quelle(n): Vater Immobilienmakler. - Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
Du kannst nur Schadensersatzansprüche gegenüber deinem Vermieter als verantwortlicher Auftraggeber geltend machen, wenn dir ein entsprechender Wasserschaden dadurch entstanden ist.
- vor 9 Jahren
Mann muss mit dir einen Termin ausmachen, damit du vor Ort bist. Mach eine Anzeige wegen Einbruchverdacht und Verwüstung..
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- HausverwalterLv 7vor 9 Jahren
Ist ein Schaden entstanden, kann man Schadenersatz fordern.
ModernisierungsmaÃnahmen nach § 559 BGB muss der Mieter dulden.
Was die Arbeiter "hätten machen können" ist irrelevant. Was sie haben ist wichtig.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - vor 9 Jahren
Erscheint mir etwas unfair, wenn man z.B. eine Wohnung wegen des tollen Ausblicks mietet, dann aber Fenster weggemacht wird, verliert die Wohnung doch an Wert.