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(Siehe Details) Welche Rechte hat der Kontrolleur bzw. welche Rechte hab ich?

[Wer die lange Einleitung überspringen will, sollte runterscrollen bis zur eigentlichen Frage, die ich mit eckigen Klammern makiert habe.]

Hallo zusammen!

Vorweg: Der Sinn dieses Posts ist es nicht, dem Zweck der Planung meiner Zukunft als Schwarzfahrer zu dienen. Im Folgenden werde ich das Wort "Ich" oder Abwandlungen dessen häufig als Bezeichnung für den Fahrgast im Allgemeinen verwenden.

Nun zu meiner Frage: Ich habe mich heute im Bus, als ich meine Fahrkarte dem Schaffner/Kontrolleur in die Hand drückte gefragt, warum ich eigentlich diese 2,50€ Zahle? Klar, wenn ich es nicht tue ist das Betrug, bzw. Diebstahl. Mein eigenes Gewissen befriedige ich also durch den Erwerb dieser Karte. Doch was passiert wenn ich es nicht tue? Wird man als Fahrgast beim Fahren ohne gültige Fahrkarte erwischt, so liest man auf vielen Schildern im Bus, kostet das satte 40€ Strafe. Soll wohl mehr abschrecken, dieser Betrag, ist er schließlich meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig zu dem eigentlichen "Vergehen" und ich frage mich darüber hinaus auch noch ob ein Busunternehmen, so wie in meinem Fall die "ASEAG" überhaupt das Recht hat, den Schwarzfahrer zu "bestrafen". Das ist aber nicht die eigentliche Frage, mich interessiert folgende Situation:

[EIGENTLICHE FRAGE!]

Ich, als Fahrgast, habe keine Karte und werde vom Kontrolleur "erwischt". Er verlangt die Zahlung von 40€. Was ist, wenn ich mich weigere? Kann er mich festhalten? Eigentlich doch nicht, denn schließlich hat laut Verfassung kein Mensch das recht, einen anderen Menschen seiner Freiheit zu berauben, mit Ausnahme der Exekutive, wie wir wissen. Geht man also nach der Verfassung, habe ich die Möglichkeit einfach bei der nächsten Haltestelle den Bus zu verlassen und der Kontrolleur hat kein Recht dazu, mich mit Gewalt festzuhalten. Oder etwa doch?

Ich würde sehr gern eure Meinungen dazu hören und vielleicht auch von Experten hören, wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht.

Liebe Grüße,

Max

Update:

"Das weiß jeder. Warum du nicht?!" - Wüsste es jeder, wäre auch ich hier mit inbegriffen, geht man davon aus, dass du "jeder Mensch" meinst. Niemand ist allwissend, wäre dem so, wäre eine Seite wie Yahoo-Clever nicht existent, weil man sie nicht bräuchte. Deine Anmerkung ist also mehr als überflüssig und zu dem auch noch paradox.

Wie soll er mich denn daran hindern, zu gehen? Ist es mit Worten nicht möglich, muss er doch Gewalt anwenden, und das führt zu physischer Belästigung oder Körperverletzung, wodurch er auch eine Straftat begeht.

Update 2:

" geht man nach der verfassung, wirst du ohne gültigen fahrausweis weder bus noch zug betreten. "

Nicht ganz. In der Verfassung gibt es keinen Punkt, der mich daran hindert, öffentliche Verkehrsmittel ohne Ticket zu betreten. Das ist einzig und allein in den Richtlinien des Unternehmens festgehalten, was natürlich zweiwelsohne auch geltendes Recht bedeutet.

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die Rechtslage ist eindeutig: nicht nur die Exekutive darf dich festhalten sondern jeder, der dich auf frischer Tat ertappt, das ist ein Bürgerrecht.

    Dann kann er dich der Polizei übergeben. Das weiß jeder. Warum du nicht?!

    NACHTRAG

    Natürlich darf er körperliche Gewalt einsetzen, insoweit es erforderlich, um deine Flucht zu verhindern. Wenn es dabei zu Körperverletzung kommt, ist es die Schuld desjenigen, der die unrechtmäßige Flucht versucht, um sich seiner Bestrafung zu entziehen.

    Offenbar fehlt dir jedes Rechtsverständnis, deine Frage ist von Egoismus geprägt und missachtet die Rechte anderer und der Allgemeinheit völlig.

  • vor 9 Jahren

    Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist kostenpflichtig. Die Busse oder Bahnen gehören einzelnen Unternehmen oder z. B. der Bahn AG. Sie haben eine Beförderungspflicht gegen Entgelt mit Einschränkungen, zum Beispiel gegenüber stark betrunkenen Personen. Das ist ersichtlich aus den allgemeinen Personenbeförderungesbedingungen. Wie auch in Gaststätten oder Geschäften gilt auch in Bussen und Bahnen das Hausrecht, das in diesem Fall durch den Busfahrer aber auch den Kontrolleur vertreten wird. Verweigerst du, nachdem due ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurdest, die Nennung deiner persönlichen Daten (Name, Vorname, Adresse) und kannst keinen Ausweis vorzeigen, darf das Hausrecht mittels körperlicher Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei durchgesetzt werden. Doch das dauert nicht lange - an der nächsten Haltestelle wird die die Polizei in Empfang nehmen.

  • vor 9 Jahren

    Bis die Personalien festgestellt werden, auch mit Polieilicher hilfe. Wenn Du nicht bezahlst geht alles dem gerichtlichen Mahnverfahren, sogar z.B. Lohnpfändung.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    der kontrolleur hat das recht, von dir die 40 € strafe zu verlangen und deinen ausweis einzusehen, weil ein strafverfahren wegen schwarzfahren gegen dich eingeleitet wird...

    kannst du dich nicht ausweisen, DARF der kontrolleur dich bitten zu warten bis die polizei kommt, solltest du abhauen ect, dürfen diese dich sehr wohl festhalten, da du nicht nur als schwarzfahrer ertabt worden bist, und dich somit strafbar gemacht hast, sondern du hast auch noch versucht widerstand zu leisten in dem du abhauen wolltest....

    oftmals sagt aber der menschliche verstand, das man sich korrekt verhält und selten die kontrolleure jemanden festhalten müssen.... rechtlich bist du aber ohne ausweis verpflichtet, zu warten bis die polizei kommt, damit man deine person bei der dienststelle erfragen kann ggf. dich nach hause bringen....

    du mußt hier gut unterscheiden, das es sich bei dem vergehen um eine strafbare handlung handelt

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Na John DD hat es schon gut Beschrieben doch wie so oft etwas vergessen, denn es ist die Verhältnismäßigkeit die gewahrt werden muss.

    Das bedeutet, jeder Bürger hat das Recht einen anderen "vorläufig Festzunehmen"

    § 127 StPO Befugnis zur vorläufigen Festnahme

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

    Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

    Verhältnismäßigkeit ist, dass es nicht zu einer Körperverletzung, schweren Körperverletzung oder gar Tötung kommen darf, wegen einem Bagatelldelikt wie dem Schwarzfahren. Dieses Verhalten (Schwarzfahren) ist sicher nicht so schwerwiegend, das man dafür Zähne, oder Brüche usw in Kauf nehmen muss. Wenn dem so ist, dann haftet der der dem Schwarzfahrer so übel zugesetzt hat, mit seinem Privatvermögen und muss sich auch noch einem Strafverfahren stellen.

    Ach ja Du erschwindelst Dir beim Fahren, ohne gültigen Fahrschein, eine Dienstleistung, und das mit Vorsatz, was dann der Betrug ist. Mehrfach deswegen vor Gericht und Du wirst einsitzen.

    tm

    Quelle(n): Juraforum
  • vor 9 Jahren

    Jeder Mensch hat das Recht jemanden fest zu nehmen bis die Polizei kommt.

  • Marcel
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    doch- hat er!! schliesslich ist er im recht (das nennt sich "jedermann-paragraf")

    er wird zusätzlich deine personalien aufnehmen und/oder die polizei rufen.

    geht man nach der verfassung, wirst du ohne gültigen fahrausweis weder bus noch zug betreten.

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