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Ein paar Fragen zum Visum beantragen etc?

Also ich habe eine ähnliche Frage schon in einem anderen Forum gestellt, aber unterschiedliche Antworten bekommen. Mein Partner, gebürtig aus Ghana, lebt seit knapp 3 Monaten in England, hat dort ein Visum für 6 Monate. Ist es uns möglich dort zu heiraten und danach ein Visum zum sog. Ehegattennachzug zu beantragen? Und wie läuft das mit der Sprachprüfung ab?

Ist es auch möglich, dass er aus seinem Visum in England heraus ein Visum für Deutschland beantragen kann? Wenn ja, was für Anforderungen muss er erfüllen?

Update:

Bitte keine Antworten wie "das solltest du dir überlegen, die wollen alle nur hier her" etc. Wir kennen uns schon persönlich und nicht sein Vorschlag war es hier her zu kommen, sondern meiner.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Frage wurde bereits beantwortet, bitte zur Kenntnis nehmen, siehe :

    http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=201...

    Es bleibt dabei: Kompetente Auskünfte erteilt die ghanaische Botschaft in London oder in Deutschland.

    Im übrigen ist dem Statement von "Slovak" nichts hinzuzufügen.

  • vor 9 Jahren

    Für Deutschland gilt folgendes grundsätzlich, da dein Partner keine EU-Staatsbürgerschaft besitzt:

    Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern, da neben der Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit) beteiligt sind. Das Visum wird erst erteilt, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

    Doch du solltest dich damit besser an die deutsche Botschaft - Konsularabteilung - in London (Allgemeine Informationen und individuelle Fragen: 0207 824 1465, Montag - Donnerstag 13.30 - 15.30 Uhr, Fax: 0207 824 1449) wenden.

  • vor 9 Jahren

    nein, keine angst, so antworte ich nicht.

    nichts ändert sich schneller als die visum-gesetze. aus diesem grunde solltest du die englische und deutsche botschaft o. auswärtiges amt um hilfe bitten. diese leute sind immer auf dem neuesten stand der gesetze. es bringt nichts, dir eine antwort aus eigener erfahrung zu sagen, wenn alles schon lange nicht mehr gültig ist.

    viel glück und lasst euch nicht allzu lange zeit zwischen den einzelnen konsulaten, sprich botschaften!

    lg.

  • vor 9 Jahren

    Er sollte sich die Informationen bei den entsprechenden Botschaften einholen, statt sich auf Infos aus irgendwelchen Foren zu verlassen.

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  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Sein Visum für GB ist für die deutschen Behörden völlig unbeachtlich. Wenn er nach Deutschland kommen will, muss er ein neues Visum bei der Deutschen Botschaft in London beantragen.

    @Philemon

    Deine Antwort trieft von Ahnungslosigkeit. Die ghanaische Botschaft entscheidet nicht, ob er ein deutsches Visum bekommt, sie ist ausschließlich für Angelegenheiten ihres eigenen Landes zuständig.

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