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Vertrag bei DSL Anbieter?

ich habe meinen DSL-Vertrag gekündigt, aber widerruf ist nicht möglich obwohl ich erst nach 2 wochen (nach Freischaltung) Internet bekommen habe. (nachweislich)

Hallo Community

Ich habe einen DSL Vertrag bei easybell am 6.7.12 beantragt, am 20.7.12 wollte ich dann die Freischaltung. Die Freischaltung wurde seitens easybell dann auf den 23.7 verschoben. Bis zum 3.8.12 hatte ich kein Internet. (fehler in der Leitung etc) erst am 3.8. war dann endlich ein Techniker vor Ort und sagte das der Fehler irgendwo im Verteiler liegt also nicht bei mir zu finden ist. Er wollte dann dort hin und ich sollte dann nach einer halben Stunde dann Internet haben. Das alles hat sich mehr oder weniger bis heute den 6.8.12 hingezogen. Am 2. August habe ich eine Widerrufserklärung rausgeschickt. Diese ist nicht gültig. Desweiteren sagt man mir das ich ja auch seit dem 23.7. internet hätte, was aber nicht stimmt und der Techniker sicherlich auch bestätigen kann. d.H. das Problem lag nicht an meiner Hardware oder an meiner Technik, sondern war ein Fehler im Verteiler - also trage ich dort keine Schuld, oder? Gibt es eine möglichkeit das ich immernoch aus dem Vertrag komme? (habe monatliche Kündigung) Ich habe eine Kündigungsbestätigung bekommen zum 31.8 Wenn ich diese wahr nehme, darf ich jedoch die Bereitstellungsgebühr und die Grundgebühr bezahlen. Für internet welches ich also höchstwahrscheinlich erst am 3.8.12 hätte überhaupt erst nutzen können. Ich soll also Geld bezahlen für Internet was ich, wenn überhaupt erst seit 3 (!) Tagen habe.

Danke für eure Antworten

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, du trägst keine Schuld.

    Ja, du kommst aus dem Vertrag raus: zum 31.8., wie es der Provider dir auf deinen Wunsch hin bestätigt hat.

    Du solltest mit dem Anbieter eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Grundgebühr anstreben, so dass du nur für den Zeitraum zahlen musst, in dem die Leistung zur Verfügung stand. Die Bereitstellungsgebühr wirst du voll zahlen müssen, schließlich hast du die Musik bestellt. Da kann der Anbieter ja nichts dafür, wenn du nach den ersten Takten den Konzertsaal schon wieder verlässt.

  • vor 9 Jahren

    Die Widerrufsfrist endete am 20.07.

    Von daher keine Chance mehr aus dem Vertrag zu kommen.

    Die Grundgebühr muss natürlich erst ab Bereitstellung der Leistung gezahlt werden.

    Bei einigen Anbietern ist es allerdings üblich, dass man dies erst bei der 2. Rechnung entsprechend erstattet.

    Ansonsten nochmal dort melden und darauf bestehen, dass die Leistung erst ab tatsächlichem Datum berechnet wird.

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