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Erteilung der Restschuldbefreiung?
Hallo,
ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen es geht um folgendes, ich wahr von 02 / 2007 bis 07 / 2012 in der Privatinsolvenz, da ich aber in der Wohlverhaltensperiode alle Gläubiger befriedigen konnte also alle Gläubiger Schulden sind bezahlt wurde mir am 02.07.2012 die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt, nach Information meines Treuhänders besteht zu meinem gunsten ein Überschuss das erst nach Rechtskraft des Beschlusses vom 02.07.2012 mir Überwiesen wird,am 02.08.2012 sind es genau 4 Wochen her wo der Beschluss durch einen Rechtspfleger ergangen ist.
Nun meine Frage kann mir jemand sagen ob nach einem sollchen Beschluss noch ein Einspruchfrist oder Widerspruch besteht wenn ja wie lange die sein könnte.
Danke.
Gruß
Oli
Nun meine Frage
Ja das hab ich auch denn Treuhänder hab mit Ihm 2 mal Telefonisch gesprochen jedes mal bekomme ich eine andere Info
-- Birgit Danke da ich alle Gläubiger Schulden getilgt habe und es keine Gläubiger mehr gibt daher warum soll ich auch gegen dem Beschluss Einspruch einlegen meine Frage wahr nur ob es eine Frist nach einem Beschluss gibt
2 Antworten
- vor 9 JahrenBeste Antwort
Rechtspfleger sind Tippsen bei Gericht und wieso willst Du Einspruch einlegen? Du wirst in der nächsten Zeit diesen Überschuss auf Deinem Konto haben. Gericht arbeiten gerecht (mehr oder weniger) aber laaaangsam.
Wenn Du Dir unsicher bist, nehme Kontakt beim zuständigen Gericht auf .
Und: Glückwunsch und meine Hochachtung, dass Du es geschafft hast, Deine Schulden zu begleichen! Gelingt den wenigsten.