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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 9 Jahren

Ich bin 17 Jahre alt, wie lange darf ich Gesetzlich draußen bleiben? Hat da meine Mutter was zu sagen?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Du darfst nicht länger draußen bleiben, als es dir deine Mutter erlaubt, auch wenn du vom Gesetz her länger draußen bleiben dürftest.

    Deine Mutter hat die Verantwortung für dich, denn noch bist du nicht volljährig!

  • vor 9 Jahren

    Was ist für dich wichtiger, Mutter oder Paragraphen?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    So lange du noch keine 18 bist, darf deine Mutter dir Vorschriften machen.

    Warte also noch 1 Jahr ab, dann kannst du machen, was du willst.

    Bin ich froh, daß ich volljährig bin ;-)

  • vor 9 Jahren

    wenn sie will,kann sie dich um 18,00uhr ins bett schicken.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Bist Du fehlerfrei schreiben kannst!

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Gesetze und mütterliche Fürsorge sind doch wohl zweierlei Paar Schuhe. Ein Gesetzt kann Dich nicht schützen, aber eine Mutter. Also was ist in diesem Moment wichtige das Gesetz, was Dir sagt wie lange Du draußen bleiben darfst oder die Worte Deiner Mutter. Überlege mal.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    So lange , wie es deine Mutter erlaubt.

  • vor 9 Jahren

    Hat da meine Mutter was zu sagen?

    ja

  • @Pike, es gibt vielleicht keine Ausgangssperre in Deutschland, aber ein Jugendschutzgesetz.

    In erster Linie entscheiden aber die Eltern, wo und wie lange sich Ihre Kinder außerhalb der Wohnung, also in der Öffentlichkeit, aufhalten dürfen. Natürlich hat deine Mutter da was zu sagen, so lange du noch nicht 18 Jahre bist.

    Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

    Im Kino gilt: Endet ein Film erst nach 24 Uhr, darf ein Jugendlicher ab 16 Jahren ihn nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Das Jugendschutzgesetz verweist bei der Auswahl von Filmen auf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die eine entsprechende Liste von ungeeigneten Filmen führt.

    Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Im Garten kannst Du ja für immer bleiben. Es ist doch Familiegelegenheit ruhig zu diskutieren. Höchsten sagt sie nein. Aber wenn sie nein schon gesagt hast, es ist aber nicht zu bedeuten, dass Du aufhören musst, weiter zu fragen. Wenn sie dich vertrauen kann,gibt sie noch mehr Chancen.

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